Rheinland-Pfalz 2012
Zahl der Einbürgerungen steigt weiter an
Die Zahl der Einbürgerungen sind in Rheinland zum dritten Mal in Folge gestiegen. Von den Spitzenwerten ist man aber noch entfernt. Insgesamt wurden 5.700 Personen eingebürgert, fast die Hälfte von ihnen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit.
Donnerstag, 25.04.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 29.04.2013, 8:07 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Im Jahr 2012 erhielten 5.693 in Rheinland-Pfalz lebende Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit einen deutschen Pass. Laut Angaben des Statistischen Landesamtes ist damit die Zahl der Einbürgerungen das dritte Jahr in Folge angestiegen. Sie liegt aber noch nicht annähernd wieder auf dem Niveau zur Jahrtausendwende. Seinerzeit waren zum Teil deutlich mehr als 7.000 Einbürgerungen pro Jahr zu verzeichnen gewesen.
Die mit Abstand meisten der im Jahr 2012 Eingebürgerten verfügten zuvor über die türkische Staatsangehörigkeit (1.539). Es folgten Vietnamesen (287), Polen (285) und Kosovaren (228). Gemessen an der Zahl der im Ausländerzentralregister verzeichneten Personen mit Wohnort in Rheinland-Pfalz erhielten überproportional viele hier lebende Angolaner (12,4 Prozent), Libanesen (7,6 Prozent), Ecuadorianer (7,5 Prozent) sowie Staatenlose (10,8 Prozent) einen deutschen Pass.
Fast die Hälfte mit Doppelpass
Wie das Statistische Landesamt auf Anfrage des MiGAZIN weiter mitteilte, erfolgten über 48 Prozent der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Am häufigsten wurde die doppelte Staatsbürgerschaft mit einer Doppelpassquote von 100 Prozent bei Polen (285) hingenommen. Türken durften in 241 Fällen ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten. Sie kommen auf eine vergleichsweise niedrige Doppelpassquote von 15,7 Prozent. Vietnamesen, der zweitgrößten Einbürgerungsgruppe, durften nur noch 7,3 Prozent ihren bisherigen Pass behalten.
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz haben insbesondere Personen, die mindestens acht Jahre in Deutschland leben, einen besonderen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie bestimmte, gesetzlich festgelegte Anforderungen erfüllen. Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Durch die Einbürgerung werden die Betroffenen gleichberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger mit allen Rechten und Pflichten. Sie können in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen, selbst für ein Parlament kandidieren und damit Ihre Interessen aktiv vertreten. (bk) Aktuell Gesellschaft
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