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Beschwerdebrief-Kampagne

Aktion soll Rassismus bei der Polizei sichtbar machen

Mit einer Beschwerdebrief-Aktion sollen Menschen, die Opfer von Polizeigewalt und Racial Profiling geworden sind, handlungsfähig gemacht werden. Ziel der Kampagne ist es auch, Rassismus bei der Polizei sichtbar zu machen.

Dienstag, 09.07.2013, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 12.07.2013, 1:07 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Täglich finden unzählige verdachtsunabhängige Personenkontrollen statt in der Bahn oder auf der Straße. Ins Visier der Polizei geraten vor allem Menschen mit „ausländischem Aussehen“. So sorgte ein Fall eines deutschen Studenten für Aufsehen. Im Dezember 2010 wurde er von zwei Polizeibeamten angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Er weigerte sich und es kam zu einem Rechtsstreit. Einer der beiden Beamten gab vor Gericht zu, dass sie Leute ansprechen, die „als Ausländer“ erscheinen und der Student sei „aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gefallen“.

Den eigentlichen Zündstoff dieses Falles lieferte das Verwaltungsgericht Koblenz: die Kontrolle sei zulässig, entschieden die Richter. Sie beriefen sich auf Gesetzesbestimmungen, welche die Polizei ermächtigt, an bestimmten Orten – wie etwa in Zügen oder Bahnhöfen – verdachtsunabhängig Personenkontrollen durchzuführen. Dabei könnten sich die Beamten an Erfahrungswerten orientieren.

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Rassismus erst in zweiter Instanz erkannt
Erst in zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einen Verstoß gegen das Grundgesetz und eine verbotene Diskriminierung erkannt. Das Verfahren wurde, nachdem sich Vertreter der Bundespolizei für die Kontrolle im Zug entschuldigt haben, durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet.

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Seit diesem Fall wächst die Wahrnehmung von „Racial Profiling“ in der Öffentlichkeit. Zuletzt hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Studie die Streichung der Rechtsgrundlagen für solche Kontrollen gefordert. Diese Forderung findet immer mehr Unterstützer. Eine aktuelle Beschwerdebrief-Aktion soll dieser Forderung noch einmal Rückenwind geben.

Download: Der vorformulierte Beschwerdebrief für Betroffene kann hier und der Brief für Zeugen kann hier heruntergeladen werden. Der Brief geht an die Bundespolizei, eine Kopie an info@kop-berlin.de. Weitere Informationen finden Sie auf kop-berlin.de.

Beschwerdebrief-Aktion
Die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) und die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) möchten Betroffene handlungsfähig und strukturelle Probleme des Racial Profiling sichtbar machen. „Wem Racial Profiling wiederfährt oder wer es beobachtet ist ab jetzt aufgerufen, seine Stimme zu erheben“, so ISD und KOP in einer gemeinsamen Erklärung. Dafür wurden Musterbriefe formuliert für direkt Betroffene wie für Zeugen.

„Es gibt eine Vielzahl von traumatisierenden Vorfällen, die sich tagtäglich hinter schalldichten Türen auf Polizeirevieren ereignen. Von offizieller Seite wird meist von ‚bedauerlichen Einzelfällen durch Polizeibeamt_innen‘ gesprochen. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Kampagne mit der Vorlage eines Beschwerdebriefes an die Bundespolizei an“, so die Initiatoren weiter. Das Beschwerdesystem sei simpel: „Einfach die formulierten Protokollvorlage ausfüllen und an die Bundespolizei senden – eine Kopie geht an KOP“. (hs) Aktuell Gesellschaft

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  1. Marie sagt:

    Was an Ihrem Denkmodell falsch ist, hat Ihnen Ömer ja schon im Wesentlichen mitgeteilt, Wendy. Ergänzend wäre noch mitzuteilen, dass auch bei Gewaltdelikten selbstverständlich der Anteil der Gewaltdelikte derer, die sich nur vorübergehend hier aufhalten, heraus gerechnet werden muss. Wie bereits Ömer mitteilte, ist das alles schon erforscht, aber wer seine Vorurteile bestätigt haben möchte, den interessieren die tatsächlichen Fakten meistens nicht.

  2. aloo masala sagt:

    @Bernd

    Eine rein statistisch motivierte Kontrolle ist keine rassistisch motivierte Kontrolle.

  3. Kigili sagt:

    @alo masalaa: Ich habe bewusst von einer Scheinkorrelation geschrieben und nicht von einer Korrelation. Siehe bzgl. Scheinkorrelation: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinkorrelation
    „Erfahre ich später, dass es weniger an den Schuhen, sondern am Geschlecht liegt, dann habe ich eine zusätzliche Information, die ich bei der Maximierung meiner Trefferquote verwende.“
    Genau das ist eben der Fehler. Sie nehmen an, dass das Geschlecht ein ZUSÄTZLICHES Merkmal neben der Schuhgröße ist, die zusätzlich dazu beiträgt, dass die Trennschärfe steigt. Dabei spielt die Schuhgröße keine Rolle, sondern das Geschlecht ist ausschlaggebend. Man stelle sich vor zwei Leute sitzen auf der Parkbank und ein Mann mit Schuhgröße 51 läuft an ihnen vorbei, sagt der Eine zu dem Anderen: „Man der ist aber steinreich!“:)
    Ein bekannter Telekomdienstleister, den Namen werde ich für mich behalten, hatte genauso ein verkehrtes Scoringmodell implementiert bis sie im Rahmen einer Validierung bemerkt haben, dass Anträge von guten Kunden systematisch abgelehnt wurden. Im Endeffekt mussten sie das Modell überdenken.
    @Bernd: Wo Sie recht haben, haben Sie Recht.

  4. Marie sagt:

    Klasse, Bernd, besser kann man es nicht ausdrücken. Im Übrigen finde ich es mehr als bedenklich, wie auch hier angesichts verdachtsunabhängiger Personenkontrollen, die aufgrund äußerlicher Merkmale mit einem zweifellos rassistischen Hintergrund durchgeführt werden, mit Kugeln und Korrelationen und statistischen Betrachtungen vom eigentlichen Thema abgelenkt wird.

  5. Marie sagt:

    @Bernd

    Eine rein statistisch motivierte Kontrolle ist keine rassistisch motivierte Kontrolle.

    Doch, das ist sie sehr wohl und mit demselben „Argument“ könnte man auch blonde blauäugige junge Männer verdachtsunabhängig kontrollieren – statistisch betrachtet weisen dieselben eine höhere Kriminalitätsrate auf, als blonde blauäugige (ältere) Frauen (ja, sogar als dunkelhaarige grünäugige ältere Herren). Dass blonde, blauäugige junge Männer gegenüber den genannten „Gruppen“ vermehrt personenunabhängig kontrolliert würden, ist mir nicht bekannt.

  6. Marie sagt:

    Sorry, es muss natürlich anstatt „personenabhängig“ verdachtsunabhängig heißen.

  7. Lionel sagt:

    In der Schweiz wurde eine Statistik über die Kriminalitätsrate in Beziehung zur Nationalität (nur Wohnbevölkerung) erstellt.
    Die Abweichungen sind teils erheblich:
    http://www.20min.ch/kreuz_und_quer/story/Die-Afrikaner-sind-die-kriminellsten-Auslaender-19052850

  8. Marie sagt:

    Das Institut für Menschenrechte hat in einer Studie den rassistischen Charakter des Racial Profiling festgestellt.

    „Ihr Autor Hendrik Cremer kommt darin zu dem Schluß, daß es sich dabei nicht um das Verhalten einzelner Polizisten handele, sondern rechtlich fundiert sei. »Paragraph 22, Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes bietet die Ermächtigungsgrundlage der Polizei«, sagt Cremer und fordert dessen Streichung. Zwar sei auf den ersten Blick sein diskriminierender Charakter nicht erkennbar, doch für die Betroffenen sei das unerheblich, da seine Anwendung zu rassistischen Polizeikontrollen führe. Mithin widerspreche er dem Grundsatz der Gleichbehandlung. »Die Rechtsnorm suggeriert, daß sich der Aufenthaltsstatus einer Person an ihrem Äußeren erkennen lasse. Jede Stichprobe führt zu einer selektiven Auswahl, das heißt in der Realität der Bundespolizei das äußere Erscheinungsbild«, so Cremer. Verdachtsunabhängige Kontrolle sei insofern ein irreführender Begriff.

    Bestätigt sieht sich der Institutsmitarbeiter durch die Äußerung einer Bundespolizistin gegenüber dem Hessischen Rundfunk vor rund einem halben Jahr. Bei Personenkontrollen, sagte sie damals, gehe es darum, »Deutsche« möglichst nicht zu kontrollieren, sondern sich auf »Ausländer« zu beschränken.

    »Racial Profiling« bestätigt nach Auffassung der Studie rassistische Stereotype innerhalb der Gesellschaft, da Betroffene in einen kriminellen Kontext gestellt würden und es für Außenstehende nicht ersichtlich werde, daß für die Kontrolle kein konkreter Anlaß bestehe. Cremer empfiehlt daher eine Sensibilisierung für diskriminierendes Verhalten schon während der Polizeiausbildung.

    Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage eines betroffenen Studenten den diskriminierenden Charakter des Racial Profiling“ erkannt und bestätigt.

    Das ficht die Polizei nicht an.

    „Die Chance, daß »Racial Profiling« auf der Grundlage rassistischer Stereotype mit der Streichung des Paragraphen 22 und anderer diskriminierender Normen beendet werden könnte, sieht Cremer durchaus: »Ein strukturelles Problem läßt sich besser lösen, wenn die Rechtsgrundlage entfällt.« Bei der Bundespolizei hingegen gilt offensichtlich »business as usual«. Schon einmal, nämlich in diesem Jahr, erhielt die Bundespolizei infolge des Koblenzer Richterspruchs den BigBrotherAward für die Beeinträchtigung der Privatsphäre.“

    http://www.jungewelt.de/2013/06-27/051.php

    http://www.vice.com/de/read/news-die-rassistische-arbeitsweise-der-polizei-racial-profiling

    http://www.sueddeutsche.de/politik/racial-profiling-bei-der-polizei-menschenrechtler-wollen-verbot-rassistischer-personenkontrollen-1.1706061

  9. Marie sagt:

    Und hier noch etwas zur polizeiüblichen rassistischen Hetze gegen Farbige in deutschen Polizeikalendern und dazu, dass der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft das alles völlig normal und total lustig findet.

    http://de.nachrichten.yahoo.com/erneut-hetze-gegen-farbige-in-polizei-kalender-155136012.html (Titel: Erneut Hetze gegen Farbige in Polizeikalender)

    http://www.vice.com/de/read/news-kalender-polizei-rassismus-bayern-rainer-wendt (Titel: Liebe Polizisten, warum seid ihr solche Rassisten)

  10. Supatyp sagt:

    „Das Bundeskriminalamt wurde von NS-Verbrechern aufgebaut – über die Ergebnisse seiner Recherche ist selbst BKA-Insider Dieter Schenk entsetzt. Schlimmer noch: Bis heute setzt sich die Polizeibehörde nicht mit ihrer braunen Vergangenheit auseinander – und bekämpft rechtsextreme Gewalttäter höchstens halbherzig [!!!]. Das Bundeskriminalamt hat seine Wurzeln in der Sicherheitspolizei des NS-Regimes. Bis in die 60er Jahre hatte die Mehrzahl der Beamten des Leitenden Dienstes eine braune Weste, darunter waren frühere Schreibtischtäter im Reichssicherheitshauptamt. Sie hatten Erschießungen von jüdischen Frauen und Kindern verantwortet, waren Einsatzgruppenleiter der SS-Mörderbanden in Litauen und Russland gewesen oder in der Geheimen Feldpolizei an der Erschießung von Geiseln und angeblichen Partisanen beteiligt[…].“

    http://www.amazon.de/Auf-dem-rechten-Auge-blind/dp/3462030345

    Es ist ein offenes Geheimnis, daß immer noch 20 bis 25 % aller Polizeibeamten regelmäßig die NPD wählen (kann man in dem Buch nachlesen). Das sagt ja schon so einiges aus. Mit den Verdächtigungen gegen die NSU-Opfer will ich gar nicht erst anfangen. Wen wundert es da noch, wenn diese rassistische Kontrollen durchführen?