Arm durch Arbeit

Zusatzqualifizierung in Alphabetisierungskursen

Die prekäre Situation der Lehrkräfte in Integrationskursen ist seit Jahren bekannt. Nun setzt das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf eine Verbesserung der Situation. Allerdings nicht der finanziellen Lage der Lehrkräfte, sondern auf eine Verbesserung der Lehrqualität.

Von IBP Freitag, 11.01.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.01.2013, 20:59 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Es geht um die Alphabetisierungskurse. Lehrkräfte, die seit Jahren in diesem Bereich arbeiten, müssen nun eine Zusatzqualifizierung im Umfang von 80 Stunden absolvieren, damit sie weiterhin in Alphabetisierungskursen unterrichten dürfen. Die Kosten liegen zwischen 750 € und 850 € (DIALOG-Institut Dr. Kilian, Kassel). Sie werden vom BAMF übernommen. Das BAMF hat für die Alphabetisierungskurse extra ein 196 Seiten starkes Konzept vorgelegt, in dem sich nicht weniger als vier Curriculare Vorschläge für die verschiedenen Kurse, sowie eine Liste mit Lehrwerken befindet, die sich jedoch nur als „Vorschlag“ versteht. Dieser Hinweis ist wichtig, weil sonst der Verdacht entstehen könnte, das BAMF sei gegenüber den Lehrkräften weisungsgebunden.

Die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, die Zusatzqualifizierung zu machen, sie können jedoch vom Träger ab dem 1.1.2014 nur noch dann „beauftragt“ werden, wenn sie die Zusatzqualifizierung haben. So wird die Weisungsgebundenheit umgangen, die auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis schließen lassen würde. Dies hätte für die Träger zur Folge, dass sie die lästigen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Lehrkräfte an die Rentenversicherung abführen müssten. Während das BAMF den Trägern zwar auferlegen kann, dass nur noch Lehrkräfte mit Zusatzqualifikation unterrichten dürfen, kann das BAMF den Trägern nicht auferlegen, ein bestimmtes Mindesthonorar an die Lehrkräfte zu zahlen, denn das verstieße gegen die Vertragsfreiheit, die zwischen Träger und Lehrkraft bestehe.

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Für die Lehrkräfte ist mit der Zusatzqualifikation leider kein höheres Einkommen zu erzielen. Das BAMF erhöht zwar die Pauschale pro Unterrichtseinheit pro Teilnehmer auf 2,94 €, und schreibt: „Die Vergütungsgrenze für Lehrkräfte wird von 18 € auf 20 € angehoben.“ Das bedeutet vom Behördendeutsch ins Hochdeutsche übersetzt, dass die Träger auch weiterhin 10, 12 oder 15 € zahlen dürfen. Ihnen wird nicht die Zulassung entzogen, sondern sie müssen die Zulassung jedes Jahr neu beantragen. Diejenigen Träger, die 20 € zahlen, müssen die Zulassung nur alle drei Jahre beantragen. Wenn ein Träger also an 300 Tagen 2 Kurse zu je 5 Stunden laufen hat, und nur 15 € bezahlt, dann spart er gegenüber einem Träger, der 20 € zahlt, ganze 15.000 € ein. Dafür muss er aber, quasi als „Sanktion“, zwei Mal ein Fax an das BAMF schicken, um die erneute Zulassung zu beantragen. Die 15.000 € Steuergelder werden dem Dumpinglohnanbieter geschenkt.

Für die Lehrkräfte bedeutet die Zusatzqualifizierung einen enormen Verdienstausfall. Zwar werden die 750 bis 850 €, die der Träger pro Lehrkraft verdient, vom BAMF bezahlt. Die Kurse finden aber oftmals dann statt, wenn die Lehrkräfte ihr eigenes Geld verdienen, nämlich an Wochentagen. Wer seine Zusatzqualifizierung z.B. im Januar oder Februar 2013 im Sprachhaus in Köln macht, verliert acht Arbeitstage. Das sind 800 €, wenn man die 20 € „Vergütungsgrenze“ und 5 Stunden pro Tag zu Grunde legt. Bei DIALOG fällt zum Glück nur der Freitag und der Samstag aus, allerdings sollte man für die Zeit zwischen Freitag um 19.00 und Samstag um 8:30 eine Übernachtungsmöglichkeit im schönen Kassel suchen, wenn man nicht aus der Nähe kommt. Solche Nebenkosten, wie auch Fahrtkosten und Verpflegungskosten werden vom BAMF nicht übernommen, schließlich ist man ja „selbstständig“.

Bei dieser „additiven Zusatzqualifizierung“ hat man den Eindruck, als ob einige lobbystarke Firmen wie die Volkshochschulen und der Internationale Bund mal wieder einen Großauftrag brauchten. Gemäß dem Motto „Bildung ist immer gut“ werden Gelder in die Weiterbildungsindustrie gepumpt, und als Vorwand dient dem BAMF die fixe Idee, „dass die dortigen curricularen und methodischen Vorschläge nur dann optimal umgesetzt werden können, wenn die in Alphabetisierungskursen des Bundes tätigen Lehrkräfte entsprechende spezifische Kenntnisse besitzen.“ Dass dabei halbe Monatslöhne draufgehen ist dem BAMF total egal, da es ja, wie es selbst immer sagt, keine arbeitsvertraglichen Verbindungen zu den Lehrkräften hat. Es handelt sich schließlich nur um methodische und curriculare „Vorschläge“, und die Arbeit in Alphabetisierungskursen ist zum Glück freiwillig.

Folgenden Brief haben wir an die Damen und Herren des BAMF geschrieben: Aktuell Meinung

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  1. Knut Baier sagt:

    Hallo Frau Thomas,
    wenn ich mich informieren möchte, will ich nicht zugleich auch die ziemlich intime Biographie eines Bürgers mitlesen müssen und das zu unproportional hohem Anteil gemessen an dem, was mich wirklich interessiert.
    Wenn Sie sich den Beitrag Ihrer Kollegin oder Ihres Kollegen ansehen, finden Sie Wesentliches. Würden Sie Ihre biographischen Geschichten von Ihren Beiträgen abziehen, wäre Ihr Beitrag nicht länger, als der, Ihrer Kollegen.

    Hallo Frau Haala,
    das Forum finde ich recht informativ, allerdings Aktion Butterbrot?: Links, die in die Irre führen und nicht über 2010 hinausweisen. Ich wollte darauf keine Zeit verschwenden. Die Aktion scheint sich wohl totgelaufen zu haben. Dennoch: vielen Dank für Ihre Hinweise, aus denen auch Erfahrung spricht.

    Hallo Herr Niedermüller,
    mein Sohn Rolf wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir haben uns auf Ihrer Internetpräsenz “Mindesthonorar” informiert. Wie wir sehen, geht die Problematik wohl weit über die sogenannten Integrationskurse hinaus.
    Viel Erfolg für Ihre Initiative im Sinne Ihrer Kollegen
    wünscht Ihnen

    Knut Baier

  2. Roswitha Haala sagt:

    Hallo Georg,
    das finde ich eine sehr gute Idee!
    Wo kann ich die „Feststellung der Düsseldorfer SPD“ nachlesen?

    Herzliche Grüße!

    Roswitha

  3. Hi Roswitha,

    den Antrag der SPD Düsseldorf habe ich hier reinkopiert: http://mindesthonorar.de/28.html

    Da heißt es zum Beispiel:
    „Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss in den Integrationskursen die Regel sein und daher eine Voraussetzung für die Zulassung. Der Antrag der SPD Bundestagsfraktion (11.09.2012, BT-Drucksache 17/10647) geht dabei in die richtige Richtung, übersieht jedoch einige Punkte. Es macht wenig Sinn die Verantwortung für die Statusfeststellung in die Hand der Träger zu legen, arbeiten diese doch augenscheinlich daran, die Kriterien für freiberufliche Arbeit stets einzuhalten.“

    Richtig. Genau das haben wir der SPD in Berlin auch geschrieben. Wir haben es „Scheinlegalisierung“ der Scheinselbstständigkeit genannt.

    Etwas später:
    „Allerdings ist in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung derzeit umstritten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen es sich bei den Honorarkräften in der Weiterbildung um Arbeitnehmer handelt, was entsprechende Bemühungen der Gewerkschaften besonders erschwert …“
    Auch das ist richtig. Man müsste sich angucken, wie der § 7 SGB IV in der Vergangenheit aufgeweicht wurde, bis es möglich war, fast jede Tätigkeit als „selbstständig“ zu deklarieren. Das Problem besteht ja in allen möglichen Branchen, selbst die Besucherbetreuer im Bundestag wurden von der RV Bund schon als scheinselbstständig eingestuft. Auch der Bundesrat wurde schon zur Nachzahlung verknackt. Hier stehts: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/scheinselbstaendige-studentin-bundestag-sparte-sich-rentenbeitraege-a-865047.html

    Die SPD Düsseldorf schreibt:
    „Berücksichtigt man fehlende Sonderzahlungen und die Verdienstausfälle zu den Urlaubs- und Ferienzeiten und geht von einer guten Auftragslage im Umfang von Lehrkräften an Schulen aus muss das Gegenstück zum Mindestlohn bei einem Mindesthonorar von 30 € liegen. Die bisherigen Forderungen der SPD in Höhe von 26,- € sind dementsprechend zu überdenken.“

    Bist du bei deinen Berechnungen auch zu dem Ergebnis gekommen, dass 30 € Honorar dem Mindestlohn entsprechen würden? Wie kommt es, dass echte Selbstständige ab 50 € aufwärts nehmen? Dieser Berechnung kann ich mich nicht anschließen, ganz abgesehen davon, dass jedes Honorar Scheinselbstständigkeit bedeutet.
    Die Volkshochschulen sollten sich nicht auf Honorare einlassen, sondern ausreichend Geld für legale und rechtlich wasserdichte Arbeitskonditionen zu bekommen.

    Viele Grüße
    Georg

  4. Monika Thomas sagt:

    Hallo Knut Baier,

    ich bin DaZ/DaF-Lehrkraft und habe einen authentischen Armutsbericht geschrieben, um dem Leser die Augen zu öffnen, wohin man mit DaZ/DaF kommen kann und ich habe einen Vergleich geschrieben, was Armut vor 30 Jahren war und wie es heute durch Hartz IV behandelt wird. Grundsätzlich schreibe ich das, was ich für wichtig halte und nicht das, was andere Leute gerne hören möchten.

    Monika Thomas

  5. Monika Thomas sagt:

    Es reicht ja schon, dass wir einen geschönten Armutsbericht von Bundesregierung bekommen http://www.sueddeutsche.de/politik/geschoenter-armutsbericht-sozialverband-warnt-von-der-leyen-vor-zensur-1.1536463 und Kinder sich hierzulande wegen Armut schämen http://www.fluter.de/de/117/erfahrungen/11171/ Es wird Zeit, dass Arme klare Worte sprechen und ein authentisches Bild abgeben, was Armut bedeutet.

  6. Marion Bergmann sagt:

    Zitat aus dem Artikel:
    Das BAMF hat für die Alphabetisierungskurse extra ein 196 Seiten starkes Konzept vorgelegt, in dem sich nicht weniger als vier Curriculare Vorschläge für die verschiedenen Kurse, sowie eine Liste mit Lehrwerken befindet, die sich jedoch nur als „Vorschlag“ versteht. Dieser Hinweis ist wichtig, weil sonst der Verdacht entstehen könnte, das BAMF sei gegenüber den Lehrkräften weisungsgebunden.

    Besonders interessant ist bezüglich der „Weisungsgebundenheit“ der letzte Satz. Innerhalb der Integrationskurse müssen Lehrwerke, die nicht auf der BAMF-Literaturliste stehen, ausdrücklich zugelassen werden. Das Konzept zeichnet sich eben auch durch Rahmenrichtlinien aus. Hierzu gehört die Weiterbildung von Lehrkräften.

    Kontrastieren wir die Problematik der Integrationskurse mit anderen DaZ-Lehrkursen lässt sich folgender Trend darstellen. Die wenigsten Privatkurse sind tatsächlich komplett frei von der Lehrkraft gestaltbar. In den meisten Fällen legen Bildungsträger fest, wie und was und wo zu unterrichten sei. Zum Beispiel hat man als Inlingua- oder als Berlitz-Dozent deren Didaktik zu erlernen UND zu praktizieren. Hierzu gehören auch deren Kursbücher und Tests. Von „Vorschlag“ ist da nichts mehr zu hören. Dennoch arbeiten gerade diese Lehrkräfte fast alle auf Honorarbasis. Dass dies ein Hinweis auf Weisungsgebundenheit sein könnte, wird nirgends diskutiert.

    Ähnlich ist es bei DSH- und Test-DaF-Kursen, deren Lernprogression ja schon bei A1 anfängt. Auch hier belassen es Bildungsträger weitgehend bei Honorarkräften, wenngleich der gesamte Inhalt curricular festgelegt ist und auch festgelegt und somit definiert sein muss.

    Es wäre also vonnöten, dass politisch nicht allein die Problematik von „Integrationskursen“ und deren „Rand“bedingungen begriffen würden, sondern das gesamte Fachgebiet der Fremd- und Zweitsprachenschulung, im Mindesten, was diesen nebulösen Gebrauch von „Weisungsbefugnis“ betrifft. Diesen als willkürlich ausdeutbare Gebrauch der Weisungsbefugnis halte ich für einen Eckstein, der es ermöglicht, Honorarkräfte prekär zu halten.

    Dass allerdings derzeit für Vertragslehrkräfte ein Mindesthonorar von 12,60 € pro Zeitstunde tariflich festgelegt wurde, ist ebenso himmelschreiend. Zudem betrifft diese Tarifregelung auch nur Kurse, die in Zusammenarbeit mit der BA abgehalten werden. Der gesamte Handlungsbedarf ist also sehr groß.

  7. Hallo Monika,

    wenn ich mich recht erinnere hattest du dich vor einiger Zeit für ein Mindesthonorar von 30 € ausgesprochen. Darf ich fragen, ob das immer noch deine Meinung ist? Oder lehnst du Honorare grundsätzlich ab, so wie wir?

    Was du über Armut schreibst ist alles richtig und auch berechtigt.

    Viele Grüße
    Georg

  8. Stephan Pabel sagt:

    Ich finde die Idee auch super!
    Obwohl andererseits… Ich habe Angst vor Dumpingehältern nach so vielen Jahren Dumpinghonoraren. Die Euro-Schulen bieten jetzt Angestelltenverträge an: 39 Stundenwoche, befristet auf 7 Monate (Kurslänge) für 2047 € brutto. Ist das ein Signal an andere Träger?

    Und – bisher musste noch kein Träger ins Gefängnis. Ich glaube, so einfach ist das nicht, weil unser Rechtsgefühl leider mit dem geschriebenen Gesetz wenig zu tun hat.

    Der Bund muss einfach wesentlich mehr Kohle frei machen für den „Schlüssel“ der so wichtigen Integration.
    Muss er das? Warum eigentlich? Was zwingt ihn dazu? Ich glaube, (noch) nichts.
    Unsere prekäre Situation ist der Regierung gleichgültig, bestenfalls bedauert sie, solange wir funktionieren, alle brav unseren Job so gut wie möglich und immer noch besser machen.

    Ich fürchte, auch Rot-Grün wird deshalb daran nicht viel/nicht wirklich etwas ändern.

  9. Monika Thomas sagt:

    @ Georg, bevor die IBP mich ausgebootet hat nach einem Jahr und ich mir auch wie im falschen Film vorkam, hattest du ein Mindesthonorar von 50 bis 60 Euro gefordert. Nachlesbar in meiner Xing-Gruppe. Ich habe wirklich nichts gegen Geld und würde mich über 50 bis 60 Euro Honorar freuen, jedoch sieht die politische Landschaft etwas anders aus. GEW, Linke und mittlerweile auch Grüne fordern 30 Euro Mindesthonorar. SPD liegt darunter mit 26 Euro. CDU will es bei 20 Euro belassen. Von der FDP wollen wir erst gar nicht reden. Deshalb habe ich, solange ich in der IBP war, für ein schrittweises Vorgehen plädiert: zuerst 30 Euro und dann schrittweise mehr. Da hätten wir wenigstens Linke, Grüne und GEW hinter uns. So habt ihr nur 500 Unterzeichner hinter euch, die mit Pfeil und Bogen auf Panzer schießen. Tatsache ist auch, dass von den ca. 17.000 Lehrkräften nicht alle im Angestelltenverhältnis arbeiten wollen, es gibt auch einige, die auf Honorarbasis arbeiten wollen, aber mit höheren Honoraren. Wer alles auf einmal fordert, kann auch alles verlieren.
    Ich bin in meiner Xing-Gruppe dabei einen Verein mit den Gruppenmitgliedern zu gründen: DaZ/DaF-Dozenten e.V. Dieser Verein soll später von einer Berufskammer abgelöst werden. Die IBP hält das für ein aussichtsloses Unternehmen und glaubt, es gäbe auf der Welt nichts anderes als sie. Eine Zusammenarbeit zwischen Verein und IBP lehnen sie wegen Ressentiments ab.
    Wer Mitglied in unserem Verein werden will, kann gerne meine Xing-Gruppe besuchen: https://www.xing.com/net/pri2e13cex/dozenten/

  10. Monika Thomas sagt:

    Kurzer Nachtrag:
    Manchmal habe ich das Gefühl, die IBP ist mit ihren Forderungen auf einem Wunschkonzert. Deshalb bin ich auch als Unterzeichnerin ausgestiegen.