Baden-Württemberg
Grünes Licht für Bestattungsformen anderer Kulturen und Religionen
Wer in Baden-Württemberg heimisch geworden ist, soll künftig auch das Recht erhalten, nach den Bräuchen seiner Kultur beigesetzt zu werden. Darauf haben sich Fraktionen einstimmig geeinigt.
Dienstag, 23.10.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.10.2012, 18:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bei einer möglichen Änderung des Bestattungsrechts in Baden-Württemberg stehen die Zeichen auf Konsens. Die vier Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP signalisierten am Montag nach einer Anhörung des Landtags zum Antrag der SPD-Fraktion „Bestattungsformen anderer Kulturen und Religionen“, sich auf eine gemeinsame Initiative verständigen zu wollen.
„Die gemeinsame Anhörung hat gezeigt, dass die vorhandenen Probleme lösbar sind, da die verschiedenen Positionen gar nicht so weit auseinander liegen. Wir müssen der entstandenen neuen Lebenswirklichkeit in Baden-Württemberg ins Auge blicken“, erklärten die Abgeordneten Wilfried Klenk (CDU), Bärbel Mielich (Grüne), Sabine Wölfle (SPD) und Jochen Haußmann (FDP/DVP) übereinstimmend.
Abkehr von der Sargpflicht
Zuvor hatten sich schon die geladenen Sachverständigen übereinstimmend für Änderungen im Bestattungsrecht des Landes ausgesprochen. Vor allem Menschen, die nicht einer christlichen Kirche angehörten, aber in ihrem Leben in Baden-Württemberg heimisch geworden seien, sollten demnach grundsätzlich das Recht erhalten, nach den Bräuchen ihrer Kultur beigesetzt zu werden.
Zahlreiche Vertreter der verschiedenen Richtungen des Islam machten sich bei der Anhörung mit Nachdruck für ein Ende der Sargpflicht stark. Aber auch Vertreter der Kommunen, Bestatter und Hygieneverantwortliche brachten gegen eine Abkehr von der Sargpflicht keine grundsätzlichen Bedenken vor. Ein Sarg sei nur noch für den Weg zum Grab, jedoch nicht mehr unbedingt im Grab selbst erforderlich, hieß es.
Ewige Ruhezeit
Für kürzere Fristen vom Eintritt des Todes bis zur Bestattung machten sich daneben auch die Landesrabbiner aus Baden und Württemberg stark. Die heutige Mindestwartezeit von 48 Stunden könne sich durch Feiertage sogar noch weiter verlängern. Dies sei nicht mehr zeitgemäß, stellten auch die Vertreter der öffentlichen Verwaltung fest. Verstorbene jüdischen Glaubens könnten heute schon auf den jüdischen Friedhöfen ein „ewiges Ruherecht“ erhalten.
Für Muslime sei die ewige Ruhezeit ebenso ein Kernpunkt des Bestattungsbrauchs. Es gelte, schon vereinzelt bestehende Vereinbarungen mit den Kommunen auszubauen und dabei an eine Lösung auf dem Weg der interkommunalen Zusammenarbeit zu denken.
Zeitgemäßes Bestattungsrecht
Auch Vertreter der christlichen Kirchen zeigten sich für die Forderungen der anderen Religionen offen. Der Grundsatz einer würdevollen Bestattung sei jedoch in jedem Fall auch in Zukunft zu sichern.
„Aus den Erkenntnissen während der Anhörung leiten wir nun als Repräsentanten der Legislative unsere gemeinsame Verantwortung und Aufgabe ab, den Kommunen eine geeignete Grundlage für ein zeitgemäßes Bestattungsrecht an die Hand zu geben“, sagten Klenk, Mielich, Wölfle und Haußmann abschließend. (bk) Aktuell Politik
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