Brückenbauer

Ringen um die Vorhaut

Nichts kann heutzutage noch bunter sein als die Debatte um die Beschneidung von Jungen. Ärzte, Rabbis, Imame, Geisteswissenschaftler, Juristen, der Nachbar von nebenan. Alle wollen es wissen: Ist die Beschneidung ein Akt gegen das Wohl des Kindes?

Von Arzu Değirmenci Mittwoch, 01.08.2012, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 03.08.2012, 0:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Für viele gilt: Das Verbot der Beschneidung verletzt das Recht der Religionsausübung! Beziehen tut man sich dabei auf das Grundgesetz Artikel 4 Absatz 2, wo nämlich in Schriftgröße 10 steht, dass die ungestörte Religionsausübung durch das Grundgesetz gewährleistet wird.

Das Merkmal „beschnitten“ oder „nicht beschnitten“ ist nur ein Kriterium für die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Aber auch ohne Vorhaut kann man sich entscheiden, ob man fastet oder nicht, ob man den Talmud liest oder nicht oder ob man zur Synagoge oder in die Moschee geht oder nicht. Die Entscheidung wird einem nicht durch das Abschneiden der Vorhaut vorgegeben, sondern liegt bei einem selbst.

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Fakt ist, dass die beiden hier angesprochenen Religionen, Judentum und Islam, über Jahrhunderte hinweg den religiösen Brauch „Beschneidung“ fortsetzen konnten und im 21. Jahrhundert ein Kölner Landgericht die Tradition als „Körperverletzung“ ansieht. Irreversibel sei der Eingriff, so die Argumentation des Gerichtes.

Aber es gibt noch extremere Eingriffe, wie ich das in der koptischen Sankt-Markus-Kathedrale in der ägyptischen Stadt Alexandria erlebt habe. Nach meinem Rundgang in der Kathedrale war ich geschockt. Denn kleine 1-jährige Kinder hatten ein tätowiertes Kreuz auf den Arm oder Finger. Durch mein europäisches Gehirn flossen sofort die Bilder der Schmerzprozedur der Eintätowierung und das Geschrei der Kinder. Und hier stellte ich mir die Frage, wer hat diesen Eingriff vorgenommen?

Zurück zu unserer Beschneidungsfrage. Was spricht gegen die Beschneidung, wenn die Rahmenbedingungen wie z.B. klinische Umgebung statt Hinterhof, medizinischer Experte statt Dilettant stimmen und einwandfrei durchgeführt werden? Warum sollte Beschneidung nicht durchgeführt werden, wenn in Deutschland Religionsfreiheit explizit durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert wird?

Das Gesetz gewährleistet mit diesem Artikel, dass die Religionsausübung nicht eingeschränkt werden darf, worauf sich viele religiöse Gruppen anlehnen. Und mal unter uns. Was passiert denn, wenn man die Beschneidung unter Strafe stellt? Es entsteht eine neue „Beschneidnungsmigrationswelle“ ins Ausland, wo Beschneidungen nicht gleich strafrechtlich verfolgt werden. Dänemark als Nachbarland hätte bestimmt einen guten Profit davon. Dann stellt das Land nicht nur Heiratsurkunden aus, sondern vielleicht auch Beschneidungsformulare.

Zum Eindämmen dieser Migrationswelle, werden pädagogische Maßnahmen in Deutschland nicht wirklich etwas beitragen. Traditionen sind zwar wandelbar, aber die Veränderungen müssen von innen heraus kommen und können nicht von oben durch Gesetze oder pädagogische Maßnahmen geändert werden.

Manchmal soll man alte Traditionen und religiöse Gebräuche ruhen lassen und nicht versuchen, durch die Brille des 21. Jahrhunderts zu betrachten, auszuwerten und rationale Entscheidungen zu treffen. Gesetze sollen Menschen schützen und nicht umgekehrt. Wenn manche Menschen sich durch Gesetze eingeschüchtert und bedroht fühlen, muss man das ernst nehmen, so wie die jüdische und islamische Gemeinschaft gerade, und nicht versuchen, rationale Begründungen zu finden. Aktuell Meinung

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  1. Andreas sagt:

    Religionsfreiheit bezieht sich in erster Linie auf sich selber. Auch Kinder genießen Religionsfreiheit und können sich selbstverständlich gegen die Religion ihrer Eltern entscheiden. Seine Vorhaut bekommt ein jüdischer oder moslemischer junger Mann damit nicht zurück. Religionsfreiheit gilt zudem natürlich nicht unbeschränkt, sondern war schon immer nur im Rahmen der geltenden Gesetze möglich. Außerdem ist die Entscheidung des Kölner Gerichtes nicht singulär zu sehen. Die Beschneidung ist seit Jahren in der Diskussion und wird vor allem in den USA sehr heftig diskutiert mit der Folge, dass sie dort seit Jahren rückläufig ist. Auch in Israel selber ist der Trend gegen eine Beschneidung im Wachsen. Das Kölner Gericht hat nur etwas klar gestellt, was eigentlich seit Jahren in einem Rechtsstatt klar sein sollte. Sollte sich diese Sicht der Dinge durchsetzen, dann dürfte bald in keinem Rechtsstaat der Welt mehr Beschneidungen möglich sein. Wichtig ist jetzt der Dialog. Sicher nicht mit den uneinsichtigen Religionsführern, sondern mit den Menschen selber. Kein erwachsener Mann würde es zulassen, dass andere über die intimsten Teile seines Körpers bestimmen. Dieses Recht gilt selbstverständlich und fundamental auch für Kinder. Da mag der Eingriff angeblich noch so harmlos sein (was er nicht ist). Entscheidend ist nur, dass er nicht rückgängig zu machen ist.

  2. Ger KS sagt:

    Ausgerechnet Frauen finden die Beschneidung von Babys und kleinen Jungs tolerierbar. Ausgerechnet viele Feministinnen meinen, es sollten doch die Reformen von innen kommen. Aber wenn es z.B: um die Klitorisvorhaut (Ja diese Vorhaut gibt es) der Mädchen geht, dann soll auch diese verboten sein, bestraft werden. Den Eltern wird das Sorgerecht kurzzeitig oder länger entzogen wenn sie dies vorhaben. Die Polizei überwacht sie, damit das Mädchen nicht ins Ausland gebracht wird.
    Bei der Entfernung der Penisvorhaut der Buben geht das nicht, weil …?
    Ja waurm liebe Frauen? Liebe Feministinnen, die so denken, warum geht das nicht?

  3. Commander sagt:

    Super jemand ohne Vorhaut schreibt über die Möglichkeiten , auch ohne Vorhaut nicht zu fasten oder den Talmund zu lesen……

    Religion hin oder her, in einer Welt wo ein Mann einen Mann heiraten kann, sind auch andere Religiöse Traditionen überholt!
    Beschneidung ist eine Körperverletzung.

  4. kleenex3000 sagt:

    Die Frage ist nicht richtig gestellt. Sie müsste lauten: Welche Gründe berechtigen Eltern, ihren Glauben in das Kindliche Genital einzuschnitzen?
    Der Qur’aan selber verbietet die Veränderung der Schöpfung. Ich bin AUCH gegen Tätowierungen an Kleinen Kindern. Nur, wenn ich aussuchen müsste – ein Kreuz auf dem Arm wäre das geringere Übel. Ein schwerwiegender Einwand gegen Genitale Reduktiv-Chirurgie ist das Faktum, dass Penusse sehr verschieden sind. Ich selber BAUCHE meine ganze intakte Anatiomie, für die sexuelle Funktion, und Beschneidung wäre ein Desaster für mich. Ich denke hiermit an all die Männer, die von ihrer Beschneidung Nachteile tragen, sich aber aus Scham nicht offenbaren. Wer will wissen, wie viele das sind?
    Und wo ist das Problem? Niemand will VERBIETEN, nur VERSCHIEBEN

  5. Zensus sagt:

    Es gibt nicht „unsere“ Beschneidungsfrage, es gibt nur die Beschneidungsantwort des deutschen Rechtes, die eine religiöse Beschneidung unmündiger Kinder untersagt. Daran müssen sich in unserem Land alle halten, ansonsten handeln diese Leute gesetzeswidrig und gegen die Mehrheit der Bevölkerung.

  6. Joaquín sagt:

    Ich habe ganz konkret Fragen an die Autorin.

    Irreversibel sei der Eingriff, so die Argumentation des Gerichtes!
    Sehen Sie es anders?
    Was sind Beschneidungsformulare?

    Traditionen sind zwar wandelbar, aber die Veränderungen müssen von innen heraus kommen und können nicht von oben durch Gesetze oder pädagogische Maßnahmen geändert werden.
    Dazu fällt mir ad hoc nur die Eheschließung Gleichgeschlechtlicher ein.
    Wie verhält es sich dort? Gesetz oder kam es von innen heraus

  7. Haanna sagt:

    Die Autorin nennt in ihrem Artikel zwei mal den Artikel 4 aus dem GG.
    Artikel 2 des GG ist ihr so unwichtig, dass es nicht mal erwähnt wird, dafür aber irgendeine Geschichte aus Ägypten, die eine Art Rechtfertigung sein soll??? Zur Erinnerung: Tattoos sind in Deutschland unter 18 (oder 16?) Jahren verboten.

    „…Gesetze sollen Menschen schützen und nicht umgekehrt“

    Genau das ist der springende Punkt! Unsere Gesetze sollen die Kinder schützen und nicht die Rituale der Religionsgemeinschaft der Eltern. Sie schreiben es selber hin, sind aber in ihrem Denken dann nicht konsequent.

    „Was passiert denn, wenn man die Beschneidung unter Strafe stellt? Es entsteht eine neue „Beschneidnungsmigrationswelle“ ins Ausland, wo Beschneidungen nicht gleich strafrechtlich verfolgt werden. “

    Ich seh das ein bisschen wie beim Verbot Cannabis zu rauchen. Da wird man als Jugendlicher halt auch in Deutschland kriminalisiert. Fährt man nach Holland, dann ist es wieder legal. Die Regierung weiß ja auch, dass die Jugendlichen nach Holland fahren, legalisieren das kiffen trotzdem nicht. Falls man sich unfair behandelt fühlt, dann bitte hinten anstellen!

    „Manchmal soll man alte Traditionen und religiöse Gebräuche ruhen lassen und nicht versuchen, durch die Brille des 21. Jahrhunderts zu betrachten, auszuwerten und rationale Entscheidungen zu treffen. “

    Oder man macht genau das! Denn wenn man mal die Brille des 21. Jhdrt. an zieht (also die aktuelle Realität), dann sieht man sich vllt mal mit den Augen die nötig sind um gravierende Probleme zu beheben.
    Soll man jetzt besser durch die Brille des 2. Jtsd vor Ch. kucken?

  8. Detlev Beutner sagt:

    „Was spricht gegen die Beschneidung, wenn die Rahmenbedingungen wie z.B. klinische Umgebung statt Hinterhof, medizinischer Experte statt Dilettant stimmen und einwandfrei durchgeführt werden?“

    Alles, was schon angeführt wurde, und was hier wieder unter den Teppich gekehrt wird. Oder anders gefragt: Was spricht denn aus Ihrer Sicht gegen die Tätowierung, „wenn die Rahmenbedingungen wie z.B. klinische Umgebung statt Hinterhof, medizinischer Experte statt Dilettant stimmen und einwandfrei durchgeführt“?! Oder, wie oben schon jemand schrieb, gibt es dann auch kein Problem mehr mit der Genitalverstümmelung von Frauen? Angefangen bei der Klitoris-Vorhaut, aber warum dann nicht gleich weitergehend — denn „manchmal soll man alte Traditionen und religiöse Gebräuche ruhen lassen „, oder?!

    Mit Verlaub, dieser Artikel sind die Bytes nicht wert, die zum Lesen über die Leitung geschickt werden. Allerdings ist er einer unter inzwischen unerträglich vielen Beweisen, dass die Seite der B.-VerteidigerInnen nicht bereit ist, auf Argumente einzugehen oder Widersprüche in der eigenen Argumentation zu sehen.

  9. AMNLINK sagt:

    In Deutschland kann und wird es keine Legalisierung der aus nichtmedizinischen Gründen vorgenommenen Beschneidung von wehrlosen kleinen Jungen geben. Zur Aushebelung des Grundgesetzes wird es nicht kommen. Das dürfte allen, die sich mit dem Thema befassen, klar sein. Bleibt nur das eine: Die betroffenen Religionen müssen sich bewegen und auf einen Ritus, der die hierzulande auch für Kinder geltenden Menschenrechte missachtet, verzichten.

  10. Thomas M. sagt:

    „Was spricht gegen die Beschneidung, wenn die Rahmenbedingungen wie z.B. klinische Umgebung statt Hinterhof, medizinischer Experte statt Dilettant stimmen und einwandfrei durchgeführt werden?“

    Ist diese Frage ernst gemeint? Der Fall über den das Kölner Gericht entschieden hat, war auch medizinisch korrekt von einem Arzt durchgeführt worden und trotzdem kam es zu komplikationen. Insbesondere Nachblutungen sind gar nicht so selten und auch erheblich schlimmere Komplikationen kommen immer wieder vor. All das sind aber völlig unnötige Risiken für das Kind, da der Eingriff aus religiösen Motiven unbegründet ist.

    Ansonsten könnten Sie diese Frage ja auch mal einen erwachsenen unbeschnittenen Mann fragen. Viel Spaß dabei.

    Es fällt leider mal wieder auf, dass es offensichtlich Fr