Baden-Württemberg

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu höheren Asylbewerberleistungen umgesetzt

Das Baden-Württembergische Integrationsministerium setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Ab dem 1. August 2012 erhalten Erwachsene Asylbewerber 346 Euro/Monat statt wie bisher 225.

Mittwoch, 01.08.2012, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 03.08.2012, 7:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In Abstimmung mit dem Städtetag und dem Landkreistag Baden-Württemberg hat das Integrationsministerium am Montag vorläufige Hinweise zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts herausgegeben. Die Regelung tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Am 18. Juli 2012 hatten Verfassungsrichter die bisherige Praxis als „evident verfassungswidrig“ bezeichnet und gekippt.

Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Asylbewerber und andere Leistungsberechtigte im Land rasch und einheitlich Leistungen in dem Umfang erhalten, der ihnen nach dem Karlsruher Urteil zusteht. Der Satz für einen alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Erwachsenen beträgt danach 346 Euro/Monat (bislang 225 Euro). Davon sind zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens in jedem Fall 134 Euro als Geldbetrag (bislang ca. 40 Euro) zu zahlen.

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Bundeseinheitliche Vorgaben zur Umsetzung des Urteils stehen derzeit noch aus. „Zu den Auswirkungen des Urteils auf die Kostenerstattung des Landes an die kommunalen Ausgabenträger ist das Integrationsministerium mit dem Städtetag und dem Landkreistag in Abstimmungsgesprächen“, heißt es in einer Erklärung des Integrationsministeriums. (hs)

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