
Appell an Bundesrat
Flüchtlingsräte lehnen Kürzung der Leistungen für Asylbewerber ab
In einer gemeinsamen Erklärung appellieren Flüchtlingsräte an den Bundesrat, weitere Absenkungen von Sozialleistungen für Asylbewerber abzulehnen. Regierungsplänen zufolge sollen Flüchtlinge in ersten 15 Monaten nur noch 299 Euro im Monat erhalten.
Freitag, 16.12.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.12.2016, 19:28 Uhr Lesedauer: 1 Minuten | Drucken
Die Flüchtlingsräte in den Bundesländern und Pro Asyl appellieren an den Bundesrat, einer weiteren Absenkung der Sozialleistungen für Asylbewerber nicht zuzustimmen. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Organisationen am Donnerstag insbesondere die Bundesländer auf, in denen Grüne und die Linkspartei mitregieren, das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz abzulehnen. Der Bundesrat kommt an diesem Freitag zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen.
Die Flüchtlingsräte argumentieren, dass Flüchtlinge in Sammelunterkünften nicht vergleichbar seien mit Ehepartnern, die aus einem Topf wirtschaften und deshalb pro Person nur 90 Prozent des Hartz-IV-Satzes erhalten. Daher sei die Kürzung sachlich nicht gerechtfertigt.
299 Euro im Monat
Dem Gesetz zufolge sollen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, von Januar an nur noch 90 Prozent der Leistungen für Flüchtlinge bekommen. Das sind in den ersten 15 Monaten 299 Euro im Monat. Leben sie in einer Wohnung, erhalten sie 332 Euro plus Stromkosten. Im März dieses Jahres war der monatliche Betrag schon einmal um 10 Euro gekürzt worden. Er beträgt bisher 354 Euro, wovon aber auch der Strom bezahlt werden muss.
Die Kürzung für Flüchtlinge in Sammelunterkünften soll gleichermaßen in den ersten 15 Monaten gelten, in denen sie Leistungen unter Hartz-IV-Niveau erhalten wie für die Zeit danach. Vom 16. Monat an steht Flüchtlingen der normale Hartz-IV-Regelsatz zu, der ab Januar 409 Euro im Monat beträgt. Asylbewerber in Sammelunterkünften bekommen dann aber nur 368 Euro. (epd/mig)
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