Brückenbauer

Ringen um die Vorhaut

Nichts kann heutzutage noch bunter sein als die Debatte um die Beschneidung von Jungen. Ärzte, Rabbis, Imame, Geisteswissenschaftler, Juristen, der Nachbar von nebenan. Alle wollen es wissen: Ist die Beschneidung ein Akt gegen das Wohl des Kindes?

Für viele gilt: Das Verbot der Beschneidung verletzt das Recht der Religionsausübung! Beziehen tut man sich dabei auf das Grundgesetz Artikel 4 Absatz 2, wo nämlich in Schriftgröße 10 steht, dass die ungestörte Religionsausübung durch das Grundgesetz gewährleistet wird.

Das Merkmal „beschnitten“ oder „nicht beschnitten“ ist nur ein Kriterium für die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Aber auch ohne Vorhaut kann man sich entscheiden, ob man fastet oder nicht, ob man den Talmud liest oder nicht oder ob man zur Synagoge oder in die Moschee geht oder nicht. Die Entscheidung wird einem nicht durch das Abschneiden der Vorhaut vorgegeben, sondern liegt bei einem selbst.

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Fakt ist, dass die beiden hier angesprochenen Religionen, Judentum und Islam, über Jahrhunderte hinweg den religiösen Brauch „Beschneidung“ fortsetzen konnten und im 21. Jahrhundert ein Kölner Landgericht die Tradition als „Körperverletzung“ ansieht. Irreversibel sei der Eingriff, so die Argumentation des Gerichtes.

Aber es gibt noch extremere Eingriffe, wie ich das in der koptischen Sankt-Markus-Kathedrale in der ägyptischen Stadt Alexandria erlebt habe. Nach meinem Rundgang in der Kathedrale war ich geschockt. Denn kleine 1-jährige Kinder hatten ein tätowiertes Kreuz auf den Arm oder Finger. Durch mein europäisches Gehirn flossen sofort die Bilder der Schmerzprozedur der Eintätowierung und das Geschrei der Kinder. Und hier stellte ich mir die Frage, wer hat diesen Eingriff vorgenommen?

Zurück zu unserer Beschneidungsfrage. Was spricht gegen die Beschneidung, wenn die Rahmenbedingungen wie z.B. klinische Umgebung statt Hinterhof, medizinischer Experte statt Dilettant stimmen und einwandfrei durchgeführt werden? Warum sollte Beschneidung nicht durchgeführt werden, wenn in Deutschland Religionsfreiheit explizit durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert wird?

Das Gesetz gewährleistet mit diesem Artikel, dass die Religionsausübung nicht eingeschränkt werden darf, worauf sich viele religiöse Gruppen anlehnen. Und mal unter uns. Was passiert denn, wenn man die Beschneidung unter Strafe stellt? Es entsteht eine neue „Beschneidnungsmigrationswelle“ ins Ausland, wo Beschneidungen nicht gleich strafrechtlich verfolgt werden. Dänemark als Nachbarland hätte bestimmt einen guten Profit davon. Dann stellt das Land nicht nur Heiratsurkunden aus, sondern vielleicht auch Beschneidungsformulare.

Zum Eindämmen dieser Migrationswelle, werden pädagogische Maßnahmen in Deutschland nicht wirklich etwas beitragen. Traditionen sind zwar wandelbar, aber die Veränderungen müssen von innen heraus kommen und können nicht von oben durch Gesetze oder pädagogische Maßnahmen geändert werden.

Manchmal soll man alte Traditionen und religiöse Gebräuche ruhen lassen und nicht versuchen, durch die Brille des 21. Jahrhunderts zu betrachten, auszuwerten und rationale Entscheidungen zu treffen. Gesetze sollen Menschen schützen und nicht umgekehrt. Wenn manche Menschen sich durch Gesetze eingeschüchtert und bedroht fühlen, muss man das ernst nehmen, so wie die jüdische und islamische Gemeinschaft gerade, und nicht versuchen, rationale Begründungen zu finden.