Islamischer Religionsunterricht

Etikettenschwindel und Verfassungsbruch in NRW

Um Religionsunterricht i.S.v. Art. 7 GG erteilen zu können, wird eine Religionsgemeinschaft benötigt, die nicht vorhanden ist. Daher hat die NRW-Landesregierung einen Beirat ernannt, der vorübergehend ähnliche Rechte besitzen wird wie eine Religionsgemeinschaft. Dies ist aber ein Etikettenschwindel und Verfassungsbruch auf Zeit.

Von Hadi Schmidt-El Khaldi Freitag, 04.05.2012, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.05.2012, 22:54 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Der als „erster islamischer Bekenntnisunterricht“ titulierte Unterricht aus NRW ist aus religionswissenschaftlicher Sicht kein Bekenntnisunterricht, da in ihm alle möglichen muslimischen Konfessionen ökumenisch zusammengewürfelt sind. Selbst Laien kennen diese muslimische Konfessionen wie Sunniten, Salafisten, Schiiten oder Aleviten aus den Medien.

Der gewünschte konfessionsübergreifende Anspruch des Beirats und der KRM-Verbände (Koordinierungsrat der Muslime) suggeriert eine nicht existierende ungeteilte Religionsgemeinschaft. Alleine aber in ihrem sunnitischen Spektrum sind unterschiedliche Bekenntnisse und Lehren wie z.B. von der staatlichen Diyanet (DITIB), über die Lehren von VIKZ Imam Süleyman, der IGMG im Islamrat, bis hin zu den Muslimbrüdern im Zentralrat vertreten. Um eine ungeteilte Religionsgemeinschaft zu werden, müssten sich die KRM-Verbände dafür aber auflösen und zu einem einzigen Verband mit einheitlicher Theologie zusammenschließen.

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Der jetzt entstehende Unterricht ist auch kein bekenntnisorientierter Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 7 Abs. 1 bis 3), weil er verglichen mit der Theologie im muslimischen Ausland, die an der muslimischen Konfession ausgerichtet ist, nichts gemeinsam hat. Vielmehr ist der Unterricht eine künstliche Zusammenstellung einiger muslimischer Grundsätze, die jede sonst übliche konfessionelle Ausformung vermeidet.

So wäre der muslimische Religionsunterricht bestenfalls ein ökumenischer muslimischer Religionsunterricht, wenn nicht noch andere Fakten dagegen sprechen würden. Man denke nur über die Einführung eines „christlichen Religionsunterrichts“ anstelle des katholischen und evangelischen Religionsunterrichts nach?

Die Partner der NRW-Landesregierung für einen muslimischen Religionsunterricht sind einseitig ausgesuchte konservative Verbände. Deren Beiratsmitgliedern (es gibt auch einige wenige unabhängige Vertreter im Beirat) vertreten dabei einseitige Verbandsinteressen. Sie alle wurden aber nicht durch Muslime in NRW legitimiert, eine religiöse Autorität zu formen, sondern politisch durch die Landesregierung ermächtigt.

Liberale Muslime und Islamkundelehrer hingegen wurden erst gar nicht als Dialogpartner für einen muslimischen Religionsunterricht in Betracht bezogen. Deshalb kann auch nicht von einem pluralistischen und ökumenischen Ansatz gesprochen werden, auf dem der „islamische Bekenntnisunterricht in NRW“ oder ein „ökumenischer Unterricht“ aufgebaut wäre.

Eine gewollte oder unwissende Förderung konservativer ethnischer, neopatriarchalischer, politischer und extremreligiöser Kreise ist die tatsächliche Grundlage der Vorgänge. Die Muslime, die die KRM-Verbände ablehnen, haben in dieser Situation keine Chance, einen Bekenntnisunterricht im Sinne ihrer Glaubensvorstellungen in Zusammenarbeit mit dem deutschen Staat zu etablieren.

Die Landesregierung verletzt die „Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ (Artikel 4 Abs. 1 GG) von liberalen Muslimen, durch die einseitige Ausrichtung ihrer Politik. Außerdem ist die einseitige Politik der NRW-Landesregierung, in Form des Beirates, eine direkte Einmischung in die innerreligiösen Angelegenheiten der muslimischen Gesamtreligion und widerspricht dem Grundgesetz (Artikel 140 GG i.V. m. Artikel 137 Weimarer Verfassung).

Es ist unannehmbar, dass die Landesregierung NRW dabei ist, mit ihrer „jetzt oder nie“ Haltung dabei ist, unlegitimierten Verbänden eine religiöse Handlungs- und Deutungsvollmacht (aber keine staatlich-pädagogische) über eine Religion im schulischen Bereich zu erteilen, die bis zum 31. Juli 2019 festgeschrieben wird.

Eine derartige Zwangsökumenisierung gilt es zu verhindern, da die Verbände nicht den gesamten Islam in NRW religiös vertreten, das beabsichtigte Gesetz sie aber, zunächst schulisch, in diese Position versetzen würde.

Grundsätzlich wäre es aber möglich und legitim, dass z.B. ein Einzelverein wie die IGMG die religiöse Vertretung nur für ihre eigenen Mitglieder einfordert und vertritt, wie dies auch christliche Kirchen für ihre Mitglieder machen, jedoch basierend auf tatsächlicher Mitgliedschaft.

Die KRM-Verbände werden den grundsätzlichen Faktor einer Religionsgemeinschaftsgründung nicht umgehen können, wenn sie langfristig an einem Religionsunterricht mitreden wollen. Solange sie eine Mischung aus politischen, ethnischen und religiösen Moscheeverwaltungsgesellschaften ohne Bekenntnis sind, haben sie kein Anrecht darauf, wie eine Religionsgemeinschaft behandelt zu werden. Scheitern könnte eine fiktive „KRM-Religionsgemeinschaft“ schon dann, wenn sie von Nichtmitgliedern eine „Steuer“ verlangten. Besonders sollte man auch berücksichtigen, dass der KRM nur eine Geschäftsordnung hat. Das Fehlen jeglicher anderer Dokumente, die eine Theologie oder religiöse Dogmatik formulieren, zeigt auch Laien, dass hier Funktionäre und Lobbyisten die deutsche Gesellschaft zu manipulieren versuchen, indem sie eine Religionsgemeinschaft vortäuschen, um ihre ethnischen, politischen und neopatriarchalischen Vorstellungen in Deutschland festigen zu können.

Dass sich die Entwicklung der muslimischen Religionsauffassung einseitig und nicht pluralistisch entwickeln würde, kann man auch an Aussagen der Verbände ablesen. Die öffentliche Kritik der IGMG (wegen einem Mangel an Katechese) am Schulbuch Saphir (dessen Autoren „liberale“ Muslime sind) macht deutlich, dass „Ziele und Vorstellungen Konservativer“ die unreflektierte Vermittlung der imitierenden religiösen Lehre sind. Das Konzept des Buches zielt dagegen auf die Förderung eines reflektierten Glaubens, eine reflektierte Aneignung und Auseinandersetzung mit religiösen Inhalten sowie einer lebendigen Beziehung zum Glauben ab (was besonders exklusiv nicht Ritus in einer Moschee bedeutet), wobei Toleranz und Offenheit im Mittelpunkt stehen. Der Wunsch nach zentraler Verkündung von Glaubenswahrheit im Unterricht zeigt, dass die Vertreter der IGMG sich außerhalb verfassungsrechtlicher Grenzen in ihrem Denken bewegen. Der Religionsunterricht findet nach Artikel 7 GG zwar in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften statt, beschränkt sich allerdings nicht alleine auf das Predigen einer funktionärs- und verbandsgebundenen Katechese.

Ob die Befähigung zur religiösen Dialog- und Urteilsfähigkeit (eine der wichtigsten und am meisten diskutierten Kompetenzen des Religionsunterrichts) durch die Theologen und Funktionäre der KRM-Verbände kultiviert wurde/wird und ob die Schüler aus den Erkenntnissen dieser Diskussionen und Erkenntnisse profitieren werden, wird sich allerdings zeigen müssen. In den letzten Jahrzehnten wurde dies bestimmt nicht durch die KRM-Verbände vorgelebt.

Soll die oben gemalte negative Szenerie bedeuten, dass ein muslimischer Bekenntnisunterricht unmöglich ist? Nein, soll sie überhaupt nicht. Ein muslimischer Religionsunterricht ist legitim und notwendig, schon alleine um die Gleichberechtigung der Religionen zu praktizieren. Er sollte aber im demokratischen Geist entstehen und nicht zwangsökumenisch eingeleitet werden.

Für die zukünftige Harmonie zwischen „konservativen“ und „liberalen“ muslimischen Konfessionen wird der Umgang der KRM-Verbände mit kleineren muslimischen Gruppen fundamental entscheidend sein, ebenso der Umgang der NRW-Landesregierung mit diesen. Aktuell Meinung

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MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Der Autor widerspricht sich dauernd. Schade! Denn es steckt viel Potenzial in ihm drin.

  2. LaMim sagt:

    Der Autor schwindelt vor für eine Einführung zu sein. Es ist einfach und billig Verbände zu diffamieren und dabei zu suggerieren, dass eine Nichteinführung eigentlich die bessere Alternative sei. Obwohl doch jedem Laien klar ist, dass die Verbände seit 40 Jahren einen unbezahlbaren Dienst für diese Gesellschaft leisten.

  3. Mathis sagt:

    Wenn die Muslime etwas anderes wollen, als das, was in NRW nun geplant ist, dann müssen sie sich so organisieren, dass sie „unterscheidbar“ werden.
    Dann gibt es auch keine „Zwangsökumene“.
    Den Verbänden dürfte das aber nicht behagen!

  4. Fatih sagt:

    Mir kommt es so vor, der Autor versucht den Lesern das Gefühl zu geben, sie alle seien „Laien“. Jedenfalls kann ich nichts mit der Gruppierung muslimischer Konfessionen in „liberale“ und „konservative“ anfangen. Konfessionen werden im Artikel m.E. völlig mit religiösen Glaubensgemeinschaften wie der Ditib oder der IGMG verwechselt. Der Begriff „Konfession“ an sich passt schon allein epistemologisch gar nicht in diesen Zusammenhang. Substanzlos, leer… Ich hoffe, dass der Autor nicht glaubt oder bezweckt, mit dem Verein VDEM großen Einfluss auf den islamischen Religionsunterricht in NRW ausüben zu können, eben durch das Darstellen jeglicher o.g. Gemeinschaften als verfassungsrechtlich Außenstehende…

  5. vulkansturm sagt:

    Ich finde, die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts sollte Anlass sein das bisherige System der staatlichen Alimentierung von Religionsgemeinschaften, welches eines auf weltanschauliche Neutralität verpflichteten Staates nicht würdig ist, zu überprüfen Wenn man die staatliche Bezuschussung von u.a. Religionsunterricht und theologischen Fakultäten nicht ganz abschafft, dann sollte man wenigstens darauf bestehen, dass diese Religionsgemeinschaften, wenn sie Geld vom demokratischen Staat bekommen, sich selber eine demokratische Struktur geben. .Also entweder gibt sich die katholische Kirche in Deutschland eine demokratische Struktur, oder sie verzichtet auf staatliche Unterstützung.
    Derzeit befürchte ich, dass die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts nur dazu dient nicht mehr zeitgemässe Privilegien
    der christlichen Kirchen zu retten.

  6. Kornbaum sagt:

    […] Hauptsache in den Pool urinieren, je lauter desto besser. Aber die über 2500 Moscheen in Deutschland, die zum überwiegenden Teil den ständig an den Pranger gestellten Organisationen angehören und deren Besucher, die sich offensichtlich dort gut fühlen, ist für diese Marktschreier nicht von Belang…

  7. saliha balkan sagt:

    habe diesen Artikel bei dem Bikerpfarrer (Bernd Schade) gelesen. Ein krampfhafter Versuch den KRM auf eine sanfte Art und Weise zu verunglimpfen. Als stünde dahinter eine durch und durch inakzeptable Vereinigung. Ansonsten: sChließe mich Sakine Subasi Pilz an .