Meinungsfreiheit

Frankreichs Verfassungsrat kippt „Türkei“-Völkermordgesetz

Der französische Verfassungsrat sagt "non" zum Gesetz, das die Leugnung des „Völkermords“ an den Armenier unter Strafe stellt. Die Türkei begrüßt die Entscheidung.

Von Mittwoch, 29.02.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 02.03.2012, 8:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der französische Verfassungsrat kippte gestern (28.2.2012) das Gesetz, das die Leugnung des „Völkermords“ unter Strafe stellt. Der Gesetzesentwurf sah eine Geldstrafe von 45.000 Euro und eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vor. Der Gesetzesentwurf war durch die UMP-Abgeordnete Valérie Boyer initiiert worden und passierte im Dezember 2011 die französische Nationalversammlung und im Januar 2012 den Senat. Daraufhin hatten hundert Abgeordnete Beschwerde eingelegt.


Gesetz verstößt gegen Meinungsfreiheit

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass der Gesetzesentwurf im französischen Strafgesetzbuch gegen das Gut der Rede- und Meinungsfreiheit verstoße. Er kann damit nicht in Kraft treten. Das Gericht machte allerdings keine Angaben zum Gesetz der französischen Nationalversammlung vom 29. Januar 2001, das die historischen Ereignisse zwischen der Türkei und den Armeniern offiziell als Völkermord anerkennt. Zum Gesetz zur Leugnung des Holocaust äußerte sich das Gericht aber: das beziehe sich auf einen Völkermord, der nicht nur von Frankreich, sondern international anerkannt worden sei.

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Ankara erwartete bereits den positiven Ausgang
Die Reaktionen aus der Türkei waren unterdessen positiv. „Es ist eine richtige Entscheidung, wir beglückwünschen den Rat“, sagte der türkische Außenminister Ahmet Davutoğlu und machte deutlich, dass dieser Ausgang bereits erwartet worden war. „Die Vernunft hat gegen die Unvernunft gesiegt und ein geschichtlicher Fehler wurde vermieden“, verkündete derweil der türkische Europaminister Egemen Bağış in einer Nachricht über Twitter.

Bereits im Vorfeld hatte die Türkei Druck auf Frankreich ausgeübt und mit verschärften politischen und wirtschaftlichen Sanktionen sowie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gedroht. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan warf dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy immer wieder wahltaktisches Manöver im Hinblick auf die Präsidentschaftswahl im April und Mai dieses Jahres vor. Nach Angaben von Erdoğan wolle sich Sarkozy die 400.000 armenischstämmigen Wähler sichern.

Während nach armenischen Angaben im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917 1,5 Millionen Armenier starben, geht die Türkei von 500.000 Menschen und keinem Völkermord aus. Aktuell Ausland

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  1. delice sagt:

    Bei der Nachricht über das Kippen bzw. das als nichtig erklären des obersten Verfassungsorgan Frankreichs des Gesetzes über den angeblichen „Völkermord der Armenier”, die an dem im damaligen Grenzgebiet zu Russland lebenden, fiel mir adhoc das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit ein. 

    „Austausch über Holocaust-Leugnung nicht strafbar

    Karlsruhe hat ein Urteil gegen einen Rechtsradikalen aufgehoben. Es ging um ein Gespräch über Aufsätze, in denen der Holocaust als „Zwecklüge“ bezeichnet worden war. …”

    Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats (1 BvR 461/08) – ausgerechnet am 9. November 2011 gefasst und nachzulesen unter folgender 

    Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html

  2. gedanke sagt:

    Es würde Europa sicherlich besser zur Gesicht stehen,anstatt verleumderisch zu agieren,eine Kommission zu gründen und die jeweiligen Archive der Konfliktparteien auszuwerten.Leider wird daraus eher ein vorurteil ausgesprochen und Kapital daraus geschlagen.Als Fazit schließe ich daraus das die vielbeschworene europäische Rechtsprechung und der Demokratische Usus doch nicht der gegenwärtigen Realität entspricht..
    Vielleicht würden bei Untersuchungen gewisse Dinge an den Tag treten die für dritte sehr unangenehm werden könnten.
    Je weiter dieser Zwist Genozid oder nicht fortführt ,bin ich der festen Überzeugung das es kein Genozid war.Der naheliegende Hintergrund ist anscheinend eher Materieller Natur seitens der Armenier.

  3. Beyefendi sagt:

    Irgendwann wird hoffentlich die ganze welt die Wahrheit über den angeblichen Genozid erfahren!
    Die armenische Regierung lügt um von ihrem eigenen Genozid in Xocali und der Asala abzulenken, aber das werden sie mit ihren Lügen niemals schaffen. Schon das nicht öffenen der armenischen archive zeigt, dass sie etwas zu verbergen haben.
    Aber die Wahrheit und Gerechtigkeit, wie jetzt gerade in Frankreich, wird mit Gotteshilfe immer siegen.

  4. Serkan sagt:

    Was im Bericht nicht erwähnt wurde, dass es noch kein Beweis für ein Genozid gibt, sondern dies eigenmächtig von Frankreich anerkannt wurde.
    Armenien lehnt es katagorisch ab überhaupt Nachforschungen zu betreiben, denn Sie wissen, dass es nie passiert ist. Türkei hat mehrmals angeboten in Zusammenarbeit mit Internationalen Historikern die Geschichte aufzuarbeiten, aber Armenien wehrt sich ein vehement gegen die Wahrheitsfindung. Das führt zum schluss dass Sie etwas zu verbergen haben und daher Lügen. Seit wann beispielsweise wird in Europa ohne jegliche Beweise und ohne eines „Gerichtes mit Richter und Geschworenen“ jemand für Schuldig befunden. Wo gibts das. Nirgends. es geht hier rein um stimmen . Außerdem sind vereinzelte armenische Personen die im Parlement von Frankreich sind und sowas durchsetzen, ohne jeglichen Beweise. Dann machen wir das so, wir türken gehen in deutsche politik und sagen Frankreich hat Völkermord begannen. Wer leugnet kommt ins Gefängnis. Mal sehen was Frankreich dann zu sagen hat.