Erleichterte Zuwanderung

Blaue Karte in Sichtweite

Der Bundesrat billigt die Blaue Karte. Bundeswirtschaftsminister Rösler ist erfreut. Das Gesetz kommt aber nicht kritiklos davon. Der Bundesverband ausländischer Studierender sieht Verbesserungsbedarf. Auch sonst enthält das Gesetz abschreckende Hürden.

Montag, 13.02.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 17.02.2012, 2:14 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Bundesrat hat am Freitag (10.02.2012) den Gesetzentwurf zur Hochqualifizierten-Richtlinie ausdrücklich begrüßt. Das Gesetz führt unter anderem den neuen (befristeten) Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ für ausländische Arbeitnehmer mit akademischer oder vergleichbarer Qualifikation ein.

Das Gesetz dient dem Ziel, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver zu gestalten. Hierzu gewährt er ausländischen Absolventen einer deutschen Hochschule unbeschränkten Arbeitsmarktzugang während der einjährigen Suchphase nach einer dem Studienabschluss angemessenen Beschäftigung und senkt die erforderliche Gehaltsschwelle für den dauerhaften Zuzug auf 48.000 Euro ab.

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Die Länder sehen aber auch Verbesserungspotenzial. So ist der Bundesrat zum Beispiel der Auffassung, dass die Blaue Karte nicht nur für Hochschulberufe ein attraktives Instrument ist, um die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften zu fördern, sondern auch für Berufe, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen. Zudem fordert der Bundesrat Regelungen, die es Fachkräften aus Drittstaaten auch ohne bestehenden Arbeitsvertrag ermöglichen, mit dem Ziel der Arbeitssuche für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland einzureisen.

Rösler erfreut
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP): „Ich freue mich, dass der Bundesrat unseren Gesetzentwurf unterstützt und damit ein wichtiges Signal für eine neue Willkommenskultur in Deutschland setzt. Wir brauchen in Deutschland schon angesichts des großen Fachkräftemangels dringend qualifizierte Zuwanderer. Mit den neuen Regelungen wird der Zuzug ausländischer Fachkräfte transparenter, systematischer und klarer. Das ist auch ein wichtiger Baustein zur Sicherung von Wachstum und Wohlstand in Deutschland.“

Erfreut zeigte sich auch der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS). Diese Maßnahmen könnten allerdings nur „ein Anfang sein“. „Vor allem die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Studierende von 90 auf mindestens 120 Tage im Jahr und die Verlängerung der Frist für die Suche nach Erwerbsarbeit im Anschluss an den Studienabschluss von 12 auf 18 Monate sind wichtige Maßnahmen“, so Peixin Xian, Sprecherin des BAS. „Außerdem wird teilweise klargestellt was eine „angemessene Tätigkeit“ ist. So können demnächst Studienabsolventen auch Stellen annehmen, für die ein akademischer Abschluss benötigt wird, bei dem aber die Fachrichtung nur teilweise oder indirekt ausschlaggebend ist“ ergänzt Xian.

Download: Der Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union“ kann hier eingesehen werden.

Verbesserungspotenzial
Johannes Glembek, Geschäftsführer des BAS, begrüßt zudem die Verbesserung der Möglichkeiten für Absolventen deutscher Hochschulen eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen und während der Arbeitssuche zu arbeiten. „Allerdings ist dies erneut nur eine sehr kleinschrittige Verbesserung. Statt die Chance zu grundlegenden Änderungen zu nutzen, wird im Trippelschritt vorwärts gegangen“, merkt Glembek an. „Viele notwendige Regelungen und Verbesserungen werden nicht beschlossen. So sind beispielsweise gerade für Studierende aus dem Bereich Kunst, Musik und Sport studienbezogene Tätigkeiten oft nur als selbstständige Arbeitsmöglichkeit vornehmbar. Eine selbstständige Tätigkeit ist jedoch untersagt.“, so Glembek. So dürfen ausländische Studierende an den meisten Hochschulen nicht einmal als Übungsleiter/in im Hochschulsport arbeiten.

Ebenso sei im Gesetzentwurf ist nicht klargestellt, dass die Promotion ein erfolgreicher Abschluss im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist, in deren Anschluss sich die Studierenden einen angemessenen Arbeitsplatz suchen können. Weiterhin fehle eine Klarstellung, die sich auf die Möglichkeit bezieht, eine Stelle im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu erhalten.

Es bleibt spannend
Ob die Blaue-Karte den lang ersehnten Zuwanderungsschub von Hochqualifizierten mit sich bringen wird, ist allerdings zu bezweifeln. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz abschreckende Hürden beinhaltet. So sollen ausländische Fachkräfte zunächst eine sogenannte „unbefristete Niederlassungserlaubnis“ bekommen. Diese soll automatisch erlöschen, wenn der Hochqualifzierte innerhalb der ersten drei Jahre Sozialleistung in Anspruch nimmt. (etb) Leitartikel Politik

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