Anzeige

Ausländische Fachkräfte

Erstmals gesteuerte Zuwanderungspolitik mit der Blue Card

Die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten wird mit der neuen "Blauen Karte EU" erleichtert. Damit soll die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte attraktiver werden. Das Vorhaben hat aber einen Haken, der Hochqualifizierte abschrecken könnte.

Donnerstag, 08.12.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 14.12.2011, 8:32 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Bessere Aufenthaltsperspektiven für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, eine niedrigere Gehaltsgrenze für die unbefristete Niederlassungserlaubnis an hochqualifizierte Spezialisten sowie ein einfacheres Verfahren für die Aufenthaltserlaubnis von Forschern: Der gestern (7.12.2011) von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union sieht Erleichterungen zur Fachkräftezuwanderung vor – auch über die reine Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus, mit der die „Blaue Karte EU“ als neuer Aufenthaltstitel eingeführt wird.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) begrüßte den Gesetzentwurf: „Wir bieten ausländischen hochqualifizierten Fachkräften attraktive Zuwanderungs- und Aufenthaltsbedingungen und eine interessante Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Gerade Hochschulabsolventen, die bereits in Deutschland ausgebildet wurden, möchten wir in Zeiten eines weltweiten Wettbewerbs um Talente noch stärker für uns gewinnen.“

___STEADY_PAYWALL___

Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang
Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf haben ausländische Absolventen deutscher Hochschulen künftig während der Suche nach einem dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Sie können nach Abschluss des Studiums ein Jahr lang ohne Einschränkung in Deutschland arbeiten, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Die bisherige zeitliche Beschränkung der Erwerbstätigkeit auf 90 Tage entfällt.

Anzeige

Für die Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche wird eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls nicht mehr benötigt. „Das ist ein wichtiges Willkommenssignal an die ausländischen Studierenden. Damit gewinnt ein Studium in Deutschland nochmals deutlich an Attraktivität“, sagte Schavan.

Quantensprung
Für den Bundeswirtschaftsminister, Philipp Rösler (FDP), sind die Beschlüsse „ein Quantensprung in der Zuwanderungspolitik“. Mit der Neuregelung schaffe Deutschland „erstmals eine gesteuerte Zuwanderungspolitik, die zudem dem akuten Fachkräftemangel der deutschen Wirtschaft Rechnung trägt“, so Rösler.

Ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpakets ist es, die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, auf künftig 48.000 Euro deutlich abzusenken. Hochschulabsolventen können mit einem neuen EU-Aufenthaltstitel, der Blauen Karte, zukünftig ab einer Gehaltsschwelle von 44.000 Euro in Deutschland arbeiten, in Mangelberufen sogar schon ab 33.000 Euro. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, Akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Sie erhalten bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland. Die Familienangehörigen der Hochqualifizierten können sofort uneingeschränkt arbeiten.

Befristung von drei Jahren
Diese Erleichterungen gelten aber nicht uneingeschränkt. Wenn Hochqualifizierte in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), begrüßt die Einführung der Blue Card, bezeichnet diese Befristung aber als „nicht glücklich“. Das kann Hochqualifizierte davon abhalten, nach Deutschland zu kommen, da der Arbeitsplatz gerade in den ersten Jahren auf wackeligen Füßen steht.

Da dürfte es auch nicht viel helfen, wenn mit dem angestrebten Gesetz auch das Verfahren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Forscher verbessert wird. Hier muss in der zwischen Forscher und Forschungseinrichtung geschlossenen Aufnahmevereinbarung nicht mehr das konkrete Forschungsprojekt genannt werden. Forschungseinrichtungen hatten mit der genauen Bezeichnung der Projekte oft ihre Probleme, da man befürchtete, Interna preiszugeben. (etb) Leitartikel Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Tabert sagt:

    „Wenn Hochqualifizierte in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht. “

    Das ist völlig korrekt, sonst kommen wieder nur Einwanderer in die Sozialsysteme. Die Regelungen in den USA, Australien und Dubei als Beispiel sind sogar noch strenger.

  2. Bert sagt:

    Das darf doch nicht wahr sein. Jahrelang wird die Mär vom Fachkräftemangel von den Arbeitgeberorganisationen durchs Dorf getrieben und gleichzeitig stagnieren die Einstiegslöhne für Ingenieure. Komisch oder? Und nun haben sie die Dämme gebrochen und können das Gehalt ein weiteres mal um 10 bis 20 Prozent senken.