Einbürgerung

Bilkay Öney macht’s vor – SPD-Länder unter Druck

Baden-Württemberg stellt per Erlass auf eine einbürgerungsfreundliche Verwaltungspraxis im Staatsangehörigkeitsrecht um. Damit möchte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD), die die politische Teilhabe von Migranten stärken.

Mittwoch, 08.02.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.02.2012, 8:26 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Wenn es um Einbürgerung geht, zeigt sich die SPD gerne migrantenfreundlichen. Insbesondere SPD-geführte Länder starten Einbürgerungskampagnen und werben auf Plakaten für die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch in puncto Doppelpass zeigen sich die Sozialdemokraten gerne als die größten Befürworter. In der Praxis hinken sie ihren Versprechungen aber meist hinterher.

Nicht so die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD). Mit einer Reihe von Erlassen gestaltet sie die Verwaltungspraxis im Staatsangehörigkeitsrecht einbürgerungsfreundlicher. „Entsprechend dem Koalitionsvertrag sollen Einbürgerungen erleichtert und die Verfahren insgesamt vereinfacht und beschleunigt werden. Das setzen wir nun schrittweise um“, sagte Ministerin Öney am Dienstag (07.02.2012) in Stuttgart.

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Doppelpass erleichtert
Neben der Abschaffung des Gesprächsleitfadens in Einbürgerungsverfahren sind auch Fälle betroffen, die zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit führen können. So bewertet das Land künftig Entlassungsbedingungen aus der bisherigen Staatsbürgerschaft öfter als bisher als unzumutbar. „Wir verzichten zum Beispiel bei irakischen Staatsangehörigen mittlerweile auf die Durchführung der langen und schwierigen Verfahren zur Entlassung aus der irakischen Staatsangehörigkeit“, so Öney.

Doppelpass = hohe Einbürgerungsquoten © MiG

Doppelpass = hohe Einbürgerungsquoten © MiG

In dieselbe Richtung geht eine Erleichterung für junge ausländische Wehrpflichtige. Viele ausländische Staaten verlangen grundsätzlich, dass ihre Staatsbürger den Wehrdienst ableisten, bevor sie diese aus der ausländischen Staatsbürgerschaft entlassen. Öney: „Kommt eine Zurückstellung vom Wehrdienst nicht in Betracht, muten wir Ausländern ab der zweiten Generation diese Entlassungsbedingung nicht mehr zu.“ Die Einbürgerung sei dann auch ohne Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit möglich. Damit trage das Ministerium dem hohen Maß an Integration von hier geborenen oder aufgewachsenen Ausländern ab der zweiten Generation Rechnung. Von der neuen Praxis sollen aber nicht nur junge Einbürgerungsbewerber profitieren.

Erleichterung für ältere Personen
Das deutsche Einbürgerungsrecht verlangt von den Bewerbern grundsätzlich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in mündlicher und schriftlicher Form. Für langjährig in Deutschland lebende Ältere, die in der Regel bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, ergeben sich allerdings andere Integrationserfordernisse als für Erwerbspersonen. Deshalb soll diesem Personenkreis im Rahmen der Ermessenseinbürgerungen eine schriftliche Sprachprüfung nicht mehr zugemutet werden.

Einbürgerungsbewerber, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit zwölf Jahren rechtmäßig im Inland leben, müssen für die Ermessenseinbürgerung keine schriftlichen Sprachkenntnisse mehr nachweisen. „Es reicht aus, wenn sich solche Menschen ohne nennenswerte Probleme in deutscher Sprache mündlich verständigen können“, sagte Ministerin Öney.

Verfahrensbeschleunigung bei anerkannten Flüchtlingen
Eine weitere Änderung soll das Einbürgerungsverfahren von anerkannten Flüchtlingen beschleunigen. Bisher war in Baden-Württemberg vorgegeben, dass die Einbürgerungsbehörden grundsätzlich bei allen Einbürgerungsverfahren anerkannter Flüchtlinge und Asylberechtigter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anfragen, ob die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft noch Bestand hat. Hintergrund der oft zeitaufwendigen Prüfung ist, dass nur anerkannte Flüchtlinge immer unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können, Personen ohne Flüchtlingseigenschaft dagegen nicht ohne Weiteres.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern müssen nun die Einbürgerungsbehörden beim BAMF nur noch dann anfragen, wenn nicht bereits aus anderen Gründen Mehrstaatigkeit hinzunehmen ist. „Wir gehen davon aus, dass hierdurch eine Beschleunigung der Einbürgerungsverfahren von anerkannten Flüchtlingen erzielt wird“, erklärte die Sozialdemokratin abschließend.

Wo Türken den Doppelpass bekommen und wo nicht © MiG

Wo Türken den Doppelpass bekommen und wo nicht © MiG

Unterschiedliche Verwaltungspraxis nicht neu
Ob Öneys Vorstoß in anderen SPD-Ländern Schule macht, bleibt abzuwarten. Dabei sind unterschiedliche Verwaltungspraktiken nicht einmal neu und führen in den Ländern zu ganz unterschiedlichen Einbürgerungsquoten. Im Saarland beispielsweise beträgt die Doppelpassquote unter Türkeistämmigen gut 69 Prozent, in Bayern hingegen nur 3,7 Prozent, obwohl die einschlägigen Rechtsvorschriften in allen Bundesländern gleichermaßen gelten. In Baden-Württemberg lag die Doppelpassquote der türkeistämmigen Bevölkerung bisher bei vergleichsweise niedrigen 10 Prozent (Bundesdurchschnitt: knapp 28 Prozent). Überraschend niedrig fällt diese Quote auch in den SPD-geführten Ländern Berlin und Bremen aus (11 bzw. 13 Prozent).

Mit dem Vorstoß Öneys dürfte aber der Beweis erbracht sein, dass eine freundliche Einbürgerungspraxis weder Gesetzesänderungen auf Bundesbene braucht noch die dafür erforderliche Mehrheit im Bundestag. Im Lichte dessen sind nun die SPD-geführten Ländern unter Zugzwang, wenn sie ihrer ohnehin angekratzten Einbürgerungsrhetorik künftig ein auch bisschen Glaubwürdigkeit einhauchen wollen. (es) Leitartikel Politik

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  1. joan sagt:

    ich verstehe nicht wo das problem liegt andere länder praktetzieren die dopeltte staatsbürgerschaft seit jahren sogar europäer manche bürger besitzen bis zu 3-4staatsbürgerschaf tund wenn iraner oder iraker oder libanesen das dürfen weil mit ihren ländern komikation problemen gibt,dann ist es ungerecht gegen denn türken und des halb bin ich dafür gleiches recht für alle

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