Ehegattennachzug

Spielchen vor dem Bundesverwaltungsgericht – Auswärtiges Amt erteilt Visum ohne Sprachtest

Das Auswärtige Amt erteilt einer kamerunischen Klägerin vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Visum zum Ehegettennachzug ohne Deutschtest. Die Bundesregierung verweist immer noch auf die nun veraltete Rechtsprechung.

Von Mittwoch, 09.11.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.11.2011, 5:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die seit August 2007 geltende Sprachanforderung beim Ehegattennachzug wackelt. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss bezweifeln Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Vereinbarkeit der Sprachtests im Ausland mit EU-Recht.

Damit wackelt auch der letzte Halt der Bundesregierung, die sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2010 stützt. Darin hatten die Richter entschieden, dass die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verbindliche Sprachtests zulasse und die Anrufung des EuGH nicht erforderlich sei.

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Auswärtiges Amt verhindert Vorlage beim EuGH
Den Sinneswandel begründen die Bundesrichter mit einer Stellungnahme der EU-Kommission vom Mai 2011. Die Brüsseler Juristen hatten der niederländischen „Basis-Eingliederungs-Prüfung“, die ebenfalls Sprachtests im Ausland vorsieht, Unvereinbarkeit mit der EU-Richtlinie attestiert. Und weil dieselbe EU-Richtlinie Deutschland gleichermaßen bindet, wies das Bundesverwaltungsgericht in dem ihr vorliegenden Fall und noch vor der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass auch die deutsche Regelung vom EuGH überprüft werden müsse.

Daraufhin erklärte sich das Auswärtige Amt bereit, den kamerunischen Klägern, eine Mutter und ihre drei minderjährigen Kinder, die Visa ohne die erforderlichen Sprachvoraussetzungen zu erteilen. Damit verhinderte das Auswärtige Amt eine mögliche Niederlage vor dem EuGH.

Info: Laut der seit August 2007 geltenden Regelung bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Von dieser Regelung sind vor allem Türken, Russen und Kosovaren betroffen. Für EU-Bürger, Amerikaner und Ausländer vieler weiterer Industriestaaten gilt die Deutschpflicht nicht.

Längst überfällige Korrektur
Für die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dağdelen, stellt der aktuelle Beschluss des BVerwG eine überfällige Korrektur der zuvor ergangenen Grundsatzentscheidung dar. Die bisherige Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes – und auch der Bundesregierung „war von Beginn an unhaltbar“, so die Linkspolitikerin. Nun müsse die Bundesregierung „die diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen. Sie ist nicht nur mit EU-Recht und den Menschenrechten unvereinbar. Sie verstößt überdies gegen das Assoziationsabkommen der EU mit der Türkei und ist auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar – wie jüngst die Gerichte in den Niederlanden entschieden haben.

Auch Memet Kılıç, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der Grünen, zeigt sich über die späte Einsicht des BVerwG – wenn auch verhalten – erfreut: „Ich finde es schade, dass das BVerwG diese Frage dem EuGH nicht früher zur Klärung vorgelegt hat. Auch das BVerfG hat die bisherigen Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Daher liegen mindestens zwei Fälle dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Entscheidung vor.“

Hinweis: Weitere Nachrichten und Hintergrundberichte über die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug gibt es im MiG-Archiv.

Wider besseren Wissens
Kılıç verweist auf auf eine schriftliche Stellungnahme der Bundesregierung von Montag (7. November 2011), die gut eine Woche nach dem aktuellen BVerwG-Beschluss aufgesetzt wurde. Darin erklärt die Bundesregierung, dass sie „keinen Anlass für eine Änderung der gesetzlichen Regelung zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug“ sieht.

In dem vom parlamentarischen Staatssekretär, Ole Schröder (CDU), unterzeichneten Dokument (liegt dem MiGAZIN vor) verweist die Bundesregierung immer noch auf die jetzt zur Makulatur gewordenen Grundsatzentscheidung des BVerwG vom März 2010. Dabei, so Kılıç, müsste der aktuelle BVerwG-Beschluss vom 28. Oktober 2011 „der Bundesregierung bekannt sein“.
Leitartikel Recht

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  4. Die Regelung gehört abgeschafft, da es nur Türkei und Nordafrika betrifft, wie Politiker der CDU dies sagen. Anstatt Bruchteile von Ausländerpolitik zu machen, sollten Sie eine Batterie Politik ausdenken. + und – in einem Land Vereinen, ohne Kurzschluss, wie jetzt überall zu lesen ist. Das ist eben der hohe Widerstand. Der Strom nimmt immer den kürzesten und für ihn angenehmen Weg…..aber wie lange?

  5. Sezgin Akengin sagt:

    Tja das muss Liebe sein. Das coolste daran ist, das dies nichtmal einer Religion zugeordnet werden kann. Was geht in solch einem Menschen vor, der so eine Verordnung erfindet, und was geht in den Menschen vor, die diese Verordnung bis zum letzten Buchstaben aufbürden. Nun ich weiss es nicht.
    Es wird wohl der Spass daran sein, andere Menschen anzuviechen.

  6. Sezgin Akengin sagt:

    Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Unrecht wird niemals Recht, allenfalls zu Recht erklärt.

    Bertold Brecht

    Nun, zu dieser Verordnung ist der Widerstand nur mit dem EuGh möglich.