Ehegattennachzug

Spielchen vor dem Bundesverwaltungsgericht – Auswärtiges Amt erteilt Visum ohne Sprachtest

Das Auswärtige Amt erteilt einer kamerunischen Klägerin vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Visum zum Ehegettennachzug ohne Deutschtest. Die Bundesregierung verweist immer noch auf die nun veraltete Rechtsprechung.

Von Mittwoch, 09.11.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.11.2011, 5:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die seit August 2007 geltende Sprachanforderung beim Ehegattennachzug wackelt. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss bezweifeln Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Vereinbarkeit der Sprachtests im Ausland mit EU-Recht.

Damit wackelt auch der letzte Halt der Bundesregierung, die sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2010 stützt. Darin hatten die Richter entschieden, dass die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verbindliche Sprachtests zulasse und die Anrufung des EuGH nicht erforderlich sei.

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Auswärtiges Amt verhindert Vorlage beim EuGH
Den Sinneswandel begründen die Bundesrichter mit einer Stellungnahme der EU-Kommission vom Mai 2011. Die Brüsseler Juristen hatten der niederländischen „Basis-Eingliederungs-Prüfung“, die ebenfalls Sprachtests im Ausland vorsieht, Unvereinbarkeit mit der EU-Richtlinie attestiert. Und weil dieselbe EU-Richtlinie Deutschland gleichermaßen bindet, wies das Bundesverwaltungsgericht in dem ihr vorliegenden Fall und noch vor der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass auch die deutsche Regelung vom EuGH überprüft werden müsse.

Daraufhin erklärte sich das Auswärtige Amt bereit, den kamerunischen Klägern, eine Mutter und ihre drei minderjährigen Kinder, die Visa ohne die erforderlichen Sprachvoraussetzungen zu erteilen. Damit verhinderte das Auswärtige Amt eine mögliche Niederlage vor dem EuGH.

Info: Laut der seit August 2007 geltenden Regelung bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Von dieser Regelung sind vor allem Türken, Russen und Kosovaren betroffen. Für EU-Bürger, Amerikaner und Ausländer vieler weiterer Industriestaaten gilt die Deutschpflicht nicht.

Längst überfällige Korrektur
Für die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dağdelen, stellt der aktuelle Beschluss des BVerwG eine überfällige Korrektur der zuvor ergangenen Grundsatzentscheidung dar. Die bisherige Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes – und auch der Bundesregierung „war von Beginn an unhaltbar“, so die Linkspolitikerin. Nun müsse die Bundesregierung „die diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen. Sie ist nicht nur mit EU-Recht und den Menschenrechten unvereinbar. Sie verstößt überdies gegen das Assoziationsabkommen der EU mit der Türkei und ist auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar – wie jüngst die Gerichte in den Niederlanden entschieden haben.

Auch Memet Kılıç, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der Grünen, zeigt sich über die späte Einsicht des BVerwG – wenn auch verhalten – erfreut: „Ich finde es schade, dass das BVerwG diese Frage dem EuGH nicht früher zur Klärung vorgelegt hat. Auch das BVerfG hat die bisherigen Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Daher liegen mindestens zwei Fälle dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Entscheidung vor.“

Hinweis: Weitere Nachrichten und Hintergrundberichte über die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug gibt es im MiG-Archiv.

Wider besseren Wissens
Kılıç verweist auf auf eine schriftliche Stellungnahme der Bundesregierung von Montag (7. November 2011), die gut eine Woche nach dem aktuellen BVerwG-Beschluss aufgesetzt wurde. Darin erklärt die Bundesregierung, dass sie „keinen Anlass für eine Änderung der gesetzlichen Regelung zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug“ sieht.

In dem vom parlamentarischen Staatssekretär, Ole Schröder (CDU), unterzeichneten Dokument (liegt dem MiGAZIN vor) verweist die Bundesregierung immer noch auf die jetzt zur Makulatur gewordenen Grundsatzentscheidung des BVerwG vom März 2010. Dabei, so Kılıç, müsste der aktuelle BVerwG-Beschluss vom 28. Oktober 2011 „der Bundesregierung bekannt sein“.
Leitartikel Recht

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  1. Renkens sagt:

    @Bierbaron
    Die einzigsten welche hier über den Tellerrand schauen müssen sind Leute wie Sie die nur mit Halbwahrheiten kommen und den Unterschied zwischen Einwanderung und Ehegattennachzug/Familienzusammenführung nicht kennen.
    Die Europäische Kommission hat sich im Fall der Niederlande dazu schon geäußert und jetzt macht das Bundesverwaltungsgericht eine Drehung um 180 Grad.
    Das Auswärtige Amt macht einen Rückzieher da es genau weiß, wenn dieses vor dem Europäischen Gerichtshof geht müsste das Aufenthaltsgesetz geändert werden.
    Sie sollten sich die Richtlinnen unter 2003/86/EG durch lesen und sollten Sie andere Länder noch einmal als Beispiel nehmen dann sollten Sie sich vergewissern das dem auch so ist.
    Denn wenn GG es nicht schon geschrieben hätte, dann hätte ich es Ihnen jetzt geschrieben, das Ihre Aussage falsch ist.

  2. Pingback: Zwangsverheiratungen – Die Debatte stärkt die Ausgangsbedingungen für Gewalt! | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN

  3. Pingback: EU-Kommission: Auch Migranten haben ein Recht auf Familienleben! | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN

  4. Hakkiii sagt:

    HI Leute, einige kommentare sind hier echt zum kotzen! Und dieses Gesetz ist lächerlich und abscheulich gleich zeitig! alle die einer anderen meinung sind, sind für mich entweder zurückgebliben und verstehen echt garnichts oder Ausländerfeindlich ( NAZIS ) ! So und jetzt noch ein mal, das Gesetz soll zwangsehen verhindern? wie? es soll die Integration fördern? wie? es dient alleine nur dafür das man darauf hofft es so lange hinaus zu zögern das die Ehen scheitern oder das man nicht mehr in der lage ist die kurse zu bezahlen und so scheitern! So weiter die USA, Canada, Japan, China und die ganzen EU Mitglieder brauchen das nicht, wieso? weil sie alle Deutsch können? Und ich höre immer nur die Türken hier die Türken da und man kann es denen ja nichts recht machen! Es gibt echt noch zu viele Rassisten hier in Deutschland! zum Glück sind nicht alle so aber die keine Rassisten sind halten still und sagen nichts dazu das ist meiner meinung nach genau so schlimm.Denn Deutschland ist ein Rechtsstaat und bei dieser regelung werden viele Rechte einfach mal so missachtet und nicht befolgt! Die Gesetze sollen doch die Menschen schützen aber leider ist es nicht mehr der fall ! Und weil wir auf unsere Rechte beschtehen heißt es gleich die Türken schon wieder! Ich Arbeite habe eine Wohnung und bezahle meine Steuern! Ichh bin seit 8 Monaten Verheiratet in den 8 Monaten konnte ich gerade mal 2 Wochen mit meiner Frau verbringen! sie besucht seit 7 Monaten einen Sprachkurs war zwei mal in der Prüfung das erste mal hatte sie 54% und das zweite mal nur 50% mit 60% kommt man durch! Ich habe hier immer noch die Steuer klasse 1 weil meine Frau nochh in der Türkei lebt ich bezahle Miete, Wasser, Strom,Internet,Telefon,Kfz-Versicherung plus Essen und Trinken nur für mich! seit 7 Monaten muss ich jeden monat geld schicken für ihren Unterhalt für die Fahrtkossten zum Unterricht für die Unterrichtsstunden für die Prüfung für die Unterkuftskosten! Ich habe mehr als 5000€ bisher dafür ausgegeben! Sie selbst kann nicht Arbeiten musste kündigen weil sie ja zum Deutschunterricht muss!!!Und jetzt ist Sie seit 3 Wochen Schwanger soll ich mich freuen oder soll ich Weinen? das ich nicht für sie da sein kann,das ich ihr nicht bei stehen kann, das ich ihr nicht helfen kann und wenn es so weiter geht werd ich noch nicht mal bei ihr sein können wenn wir unser Kind bekommen!!! KEINER kann das verstehen der es nicht selber durch macht oder die wollen es nicht verstehen!! Mann kann genau so den Sprachkurs hier in Deutschland machen!!! Ich währe ja auch dammit einverstanden gewesen wenn sie nur an einen Deutschkurs teilnehmen müsste für zwei bis drei Monate und dann ein Zertefikat bekommen würde das mann daran Teielgenommen hat, aber eine Prüfung jemandem auferlegen falls mann es nicht schafft darfst du nicht zu deinem Ehemann oder zu deiner Ehefrau zu sagen das ist wirklich das letzte und jeder der dieser meinung ist ist für mich genau so das letzte Dreck!!!!

  5. Pragmatikerin sagt:

    @ Hakkiii

    Ohne die Probleme für Betroffene klein Reden zu wollen soviel:

    Das Gesetz besteht seit 2007. Wie konnten Sie hoffen mit Ihrer Brautwahl, die ja sicher nach diesem Termin erfolgte, dass Sie davon „verschont“ blieben mit dem Sprachkurs für Ihre Frau?

    Ich bin immer noch der Meinung, wie schon oft hier geschrieben: Es gibt die Alternative, dass man in das Land seiner Frau zurückkehrt, oder was ich noch besser finden würde – für einen Deutsch-Türken – eine Frau zu heiraten, die hier in Deutschland lebt und Deutsch kann. Es gibt doch von den vielen Türkinnen/Muslimas sicher eine, die zu Ihnen gepasst hätte?!

    Wenn die BRD nicht hart genug wegen der Sprache durchgreift, haben wir in jeder Generation Frauen aus der Türkei, die nicht Deutsch können – also ihren Kindern bei der Erziehung nicht behilflich sein können. Finden Sie das richtig? Und Ihr Einwand, die Sprache könnte man doch besser im Land lernen ist utopisch, denn sonst gebe es – auch in der 4. Generation – nicht soooo viele Migranten/Türken/Muslime, die immer noch nicht die Sprache können.

    Also menschlich berührt mich Ihr Schicksal, volkswirtschaftlich aber nicht.

    Pragmatikerin

  6. Hakkiii sagt:

    Erst ein mal ich bin nicht herum gelaufen und habe mir gesagt ok jetzt such ich mir eine Frau und ich Heirate sie jetzt und die muss aus der Türkei sein! Man trifft halt irgend wann die richtige sei es hier oder sonst irgend wo! Wie ich es schon gesagt habe der es nicht durch macht kann es nicht verstehen! Und all die Ausländer die hier in Deutschland leben und kein Deutsch können oder bzw. nicht Lernen wollen denen kann man auch nicht helfen es zu erlernen, auch wenn man den Deutschtest macht und es schafft aber hier in Deutschland es nicht weiter erweitert was bringt das ganze? Ich bin zb. einer der möchte das seine Frau Deutsch kann das sie selber sachen erledigen kann und Arbeiten geht aber eine Pürfung für einen Menschen zu erlegen und dem nicht zu erlauben mit seinem Ehegatten zusammen laeben zu können falls man die Prüfung nicht schaffen sollte das ist Unmenschlichen so etwas darf nicht sein. Zu dem ist meine Frau seit 3 Wochen Schwanger hab ich nicht das Recht das mit zu erleben falls sie die Prüfung nicht schaffen sollte? Und die Ärzte haben uns gesagt das sie sich nicht mehr aufregen darf da es zur zeit ein 80% Risiko besteht das es zu einer Fehlgeburt kommt! Das leste mal hatte sie nach ihrem ergebniss einen Nervernzusammenbruch beim Ghoeteinstitut erlitten was wenn sie es noch ein mal versuch und sie schafft es nicht und es kommt zu einer Fehlgeburt wer ist dann dafür Verantwortlich wie wollen sie mir dann sagen? Volkswirtschaftlich ist es in ordnung oder was? Wie Schon gesagt Sie können das hier garnicht verstehnen und so mit haben sie auch kein Recht etwas dazu zu sagen alleine wie sie es schon sagen Türken und Muslime sie sind meiner meinung nach ein Rassist sonst nicht und auf solch ein mitleid kann ich verzichten!!! Die USA ,CANADA,JAPAN und die ganzen EU-Länder brauchen das nicht weil alle Deutsch können oder wie seh ich das? Wie heißt es so schön gleiches Recht für alle und das will ich mein Recht!!!

  7. Hakkiii sagt:

    Erst ein mal tust du mir wirklich leid weil du garnichts verstehst! Wir sind nicht hier auf einem Bazar wo man rum läuft und sagt ok die ist gut die nehm ich mir, die kann ja Deutsch und kann ja Deutsch und kann ja Deutsch was anderes kannst du nicht schreiben deine Argumente sind lächerlich für mich weil du angeblich nie wirklich jemanden kennen gelernt hast den du wirklich liebst denn man such sich das nicht einfach aus das passiert einfach das hätte mir hier in Deutschland passieren können oder auch in China aber es ist nun mal so passiert! Und auserdem richtet sich das gesetzt nicht nur gegen Türken und Muslime sondern auch gegen Deutsche Bürger also haben wir etwas dazu gelernt!!! Und auch nochh solche Argumente wie ihr solltet in euer Land zurückkehren gutes Argument wirklich!!! Aplauss!!! Ich bin hier geboren und aufgewachsen ich bin 34 Jahre alt war vieleicht insgesamt 1 jahr davon in der Türkei mein Job den ich hier ausführe kann ich in der Türkei nicht weil es nicht anerkannt wird und glaub mir hätte ich die möglichkeit würde ich nicht einen einzigen Tag mehr hier bleiben Deutschland ist Rassistisch veranlagt das alleine sieht man an deinen Argumenten wie du alle trennen tust Migranten/Türken/Muslime und das wird sich nie ändern zu mindest nicht bei 70% der Bevölkerung!! Zweiten meine Frau hat zwei mal einen Nerven zusammenbruch erlitten als sie das ergebniss beim Ghoeteinstitute bekam sie musste ins Krankenhaus gebracht werden wie können sie so etwas einem Menschen zumuten und es noch inordnung finden? Und jetzt ist sie seid 3 wochen Schwanger als sie zur Untersuchung war hat man ihr gesagt wenn sie so weiter machen und sich nicht zusammenreißen bekommen sie eine Fehlgeburt sie darf sich nicht aufregen und in keine Stress situration kommen wie soll ich jetzt bitte schön sie guten gewissens in die prüfung schicken zum dritten mal? Wie kann jemand so etwas von einem verlangen und es Befürworten? weil es Wahrscheinlich Vokswirtschaftlich besser ist oder? Ich finde sie wissen garnicht worüber sie reden oder was sie für einen schaden an Menschen richten! Danken solchen Menschen wie sie es sind und so denken müssen Menschen wie wir darunter leiden! Wir gehen Arbeiten Zahlen unsere Steuern aber sind nicht gut genug dafür um unsere Frauen zu uns zu holen! Danke ! Ich Arbeite 272 Std. im Monat und habe die Steuerklasse eins ob wohl ich Verheiratet bin ich bezahle meine Wohnung und meinen Unterhalt und die meiner Frau plus die ganzen Unterrichtskosten die Fahrten zur prüfung und Unterkunft sie muss jedesmal 600 KM zur prüfung Fahren wissen sie überhaubt was das alles für eine Seelische und körperliche belastung ist für uns beide? anscheinend leider nicht ansonsten würden sie nicht so umher reden! Und wenn die Sprachprüfung Rechtswiedrig ist wie es jetzt die meisten sagen dann sollte sich auch mal die CDU/CSU da zu bekennen und es aufheben! selbst das BvwG hat sich zurückgezogen und es der EUGH überlassen! Aber die Frau Merkel weis es ja natürlich besser und sie anscheinend! Diese Sprachanforderung zum Ehegattennachzug verstößt gegen das GG gegen die Menschenrechte und gegen das assoziierungsabkommen mit der Türkei ist es so weit richtig? Und heißt es nicht hier in Deutschland das sollten sie aber auch wissen gleiches Recht für alle? wieso müssen dann die die aus der USa, CANADA , JAPAN usw. und auch die ganzen EU-Staaten keinen Deutschtest machen bevor sie herkommen? können die denn alle Deutsch? Sie liegen sehr falsch und vertreten meiner Meinung nach eine falsche sache überlegen sie sich das ganze noch ein mal.Deutschland ist ein Rechtsstaat und ich bestehe hier nur auf meine Rechte ist es verkehrt oder hab ich etwas verpasst in den letzten 4-5 Jahren seid dem die CDU/CSU das sagen haben?

    Mit Freundlichem Gruß

    Hakkiii

  8. Hakkiii sagt:

    Und noch etwas, ich bin nicht gegen das Deutsch lernen bevor man nach Deutschland Einreißt! Es währe ja in ordnug oder meiner meinung nach ist es in ordnung das man die Menschen etwas darauf vorbereitet. Es ist ja alles schön aber bitte nicht so! Ich würde es ja verstehen wenn man sagen würde bevor man das Visum beantragt das man einen 2-3 Monatigen Deutschkurs besuchen muss ca. 20-30 Std die Woche und danach eine Teilnahmebescheinigung bekommen würde und damit das Visum beantragen dürfte das währe ja wirklich in ordnung. Aber jemanden zu Prüfen wie gut man auch noch ist und daraus einem die Einreise zum Ehepartner verweigern das ist wirklich das letzte!!!

    Gruß
    Hakkiii

  9. Pragmatikerin sagt:

    @ Hakkiii

    Sie schrieben:
    „Wir sind nicht hier auf einem Bazar wo man rum läuft und sagt ok die ist gut die nehm ich mir, die kann ja Deutsch und kann ja Deutsch und kann ja Deutsch was anderes kannst du nicht schreiben deine Argumente sind lächerlich für mich weil du angeblich nie wirklich jemanden kennen gelernt hast den du wirklich liebst“

    sie sind mir gegenüber voreingenommen daher nur so viel:

    Es geht hier nicht um ein „paar Türkinnen“, in Deutschland leben ca. 3,5 Mio. Türken/Innen, da ist die Auswahl doch nicht gerade klein, oder.

    Von Liebe verstehe ich sicher mehr als Sie, ich bin seit 44 Jahren glücklich mit einem und dem selben Mann verheiratet, schaffen Sie erst einmal die Hälfte der Zeit!

    Pragmatikerin

  10. Pragmatikerin sagt:

    Nachtrag:

    Ich kann nur wiederholen, menschlich verstehe ich Ihre Situation sehr gut und es tut mir auch aufrichtig leid, dass Ihre Frau – noch nicht – bei Ihnen und mit Ihnen leben kann, aber Ihr Fall ist kein Einzelfall, und unsere Regierung muss auch an die Deutsche Mehrheitsgesellschaft denken, die auch Ansprüche hat, nämlich, dass nur Menschen nach Deutschland einreisen und hier leben, die zumindest ansatzweise die Deutsche Sprache können und sich ein – auch finanziell – gesichertes Leben aufbauen können.

    Mit freundlichen Grüssen

    Pragmatikerin