Bundesregierung

„Kein Grund, Visumpflicht für Türken zu lockern“

Müssen türkische Touristen Klage einreichen, um visumfrei einzureisen? Ja, so die indirekte Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Aydan Özoğuz (SPD). MiGAZIN dokumentiert den Vorgang.

Mittwoch, 23.03.2011, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 25.03.2011, 3:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Frage:
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass nach ihrer Auffassung aus dem „Soysal-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs kein Recht aller türkischen Staatsangehörigen auf visumfreie Einreise für Kurzaufenthalte zum Zweck des Empfangs von Dienstleistungen folge (siehe Beantwortung der Schriftlichen Frage Nr. 3/89 der Abgeordneten Aydan Özoğuz vom 25. Februar 2011), während das Münchner Verwaltungsgericht in seinem Urteil (Az. M 23 K 10.1983) ausdrücklich festgestellt hat, dass die Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten zum Dienstleistungsempfang – insbesondere zu touristischen Zwecken – ohne Aufenthaltserlaubnis und visumfrei in die Bundesrepublik einreisen und sich dort aufhalten darf, und folgert die Bundesregierung daraus, dass jeder türkische Tourist nunmehr Klage einreichen muss, um visumfrei zum Zwecke des Empfangs von Dienstleistungen in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen?

MiG-Dossier: Rechtsprechung, Einzelheiten, Hintergründe und die Politik der Bundesregierung zur Thematik im MiG-Dossier „Visumsfreiheit für Türken„.

___STEADY_PAYWALL___

Antwort:
Die Bundesregierung hat das „Soysal“-Urteil eingehend geprüft. Fälle der passiven Dienstleistungsfreiheit, das heißt, wenn Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat in Anspruch genommen werden, waren nicht Entscheidungsgegenstand und sind nach Auffassung der Bundesregierung von der Feststellungswirkung des Urteils nicht erfasst. Diese Rechtsauffassung wurde in mehreren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, ihre Rechtsauffassung aufgrund der Einzelfallentscheidung eines erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts zu revidieren.

Aktuell Politik
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Peter § sagt:

    Aydan Özoguz hat deutsche Interessen zu vertreten nicht türkische Wünsche ! Er und seine türkischstämmigen Berufskollegen in der Politik sollen froh darüber sein überhaupt…………………,sie wissen was ich meine ? Ein Schweizer würde es so Formulieren „Den Schweizer Pass kann jeder bekommen,deswegen ist er noch längst kein Eidgenosse !“

  2. Sky3 sagt:

    @Peter §: Na, Ihr Eidgenosse möchte ich nicht sein (und das ganz ohne Migrationshintergrund). Ich hoffe, Sie denken an Ihre Worte, wenn sie das nächste Mal visumsfrei in Ihren Antalya-Urlaub starten…..

  3. Pingback: EU-Erweiterungskommissar Füle: Visa-Erleichterungen für Türkei ab Juli – Ziel: Visafreiheit | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN