Regierung erhöht Druck auf Zuwanderer

Dauerhaftes Aufenthaltsrecht nur nach Deutschtest

Union und FDP wollen den Druck auf Ausländer erhöhen. Künftig sollen Neuzuwanderer nur noch dann einen dauerhaften Aufenthaltstitel bekommen, wenn sie den Integrationskurs erfolgreich abschließen. Die Opposition nennt das Populismus, Zynismus und Augenwischerei.

Freitag, 11.03.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.03.2011, 2:50 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Neu Zugewanderte sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig nur noch dann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie den Integrationskurs erfolgreich absolviert haben. „Erfolgreich ist die Teilnahme, wenn der Ausländer im Sprachtest die für das Sprachniveau B1 GER erforderliche Punktzahl nachgewiesen und den bundeseinheitlichen Test zum Orientierungskurs bestanden hat“, heißt es in dem Antrag der innenpolitischen Sprecher der Union und FDP Hans-Peter Uhl und Gisela Piltz zur Änderung des Aufenthaltsrechts, der dem MiGAZIN vorliegt.

Wortlaut der Neuregelung: „War oder ist ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, solange er den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder noch nicht den Nachweis erbracht hat, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.“

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Um die Zuwanderer stärker „zu einem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses anzuhalten, soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, bis der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen“ wurde, heißt es in dem Antrag weiter.

Gilt nicht für Hochqualifizierte und EU-Bürger
Allerdings soll die Neuregelung auf Hochqualifizierte Zuwanderer und EU-Bürger keine Anwendung finden. Alle Anderen wolle die Bundesregierung zum Deutschlernen anhalten und auf diesem Wege sicherstellen, dass sie am Ende ihres Integrationskurses auch tatsächlich Deutsch sprechen können.

Bisher wurde „nur“ sanktioniert, wenn ein Zuwanderer sich weigerte, einen Sprachkurs zu besuchen. Laut Auskunft der Bundesregierung traf dies auf etwa 0,5 Prozent der zur Teilnahme an einem Integrationskurs Verpflichteten zu. Einen weitaus größeren Betroffenenkreis dürfte nun das jetzt geforderte Sprachstandniveau mit sich bringen.

Nur jeder Zweite schafft B1
Laut Sevim Dağdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, „ist die Bundesregierung durch die miserable Bezahlung der Lehrkräfte mit dafür verantwortlich, dass mit 48,5 Prozent“ weniger als die Hälfte der Sprachkursteilnehmer die Kurse auf B1-Niveau besteht. „Bestraft werden insbesondere bildungsferne und ältere Menschen, aber auch Eltern mit Kindern und Analphabeten, denen der Erwerb der deutschen Sprache aufgrund ihrer persönlichen Möglichkeiten oder ihrer familiären Lebenssituation schwerer fällt als anderen“, so Dağdelen. Das erinnere an „Selektion“.

Die Regierungskoalition suggeriere mit ihrem „gesetzgeberischen Aktionismus“, dass Migranten die deutsche Sprache gar nicht lernen wollen und deshalb mit Zwang und Druck hierzu angehalten werden müssten. Dağdelen weiter: „Für dieses rechtspopulistische Zerrbild einer vermeintlichen Integrationsverweigerung gibt es aber keinerlei empirische Belege.“

An diesem Punkt setzt auch die Kritik der SPD und Grünen an. So bezeichnete die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Daniela Kolbe die Pläne der Bundesregierung als „Realitätsverweigerung plus Schizophrenie“. Union und FDP versuchten „beharrlich den Eindruck zu erwecken, dass Zugewanderte zu wenig Interesse am Erlernen der deutschen Sprache hätten“. Dabei hätten sie ausgerechnet mit der Bundesregierung einen starken Gegner.

Europäischer Referenzrahmen für Sprachen B1: Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Die Fakten
Für den stellvertretenden innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rüdiger Veit, ist dieser Ansatz „gänzlich verlogen“, wenn man sich die schwarz-gelbe Sparpolitik bei den Integrationskursen ansehe. Der integrationspolitische Sprecher der Grünen, Memet Kılıç, zählt auf: „Fakt ist, dass im letzten Jahr 20.000 Menschen auf einen Integrationskursplatz gewartet haben. Fakt ist, dass diese Regierung die begehrten Teilzeitkurse gestrichen hat. Fakt ist, dass Regierung trotz anderslautender Ankündigungen, keinen Cent mehr in die Finanzierung der Integrationskurse investiert hat. Fakt ist, dass die Lehrkräfte der Kurse miserabel bezahlt werden.“

Laut Veit hat die Bundesregierung diese Fehler im aktuellen Haushalt „erneut begangen. Warteschlangen sind vorprogrammiert.“ Für Kolbe folgt daraus: „Entweder werden Umfang und Qualität der Kurse grundsätzlich überdacht – mit der entsprechenden Kostensteigerung – oder diese Regierung wird erklären müssen, was mit all jenen passiert, die das B1-Niveau nicht erreichen.“

Augenwischerei und unsäglicher Populismus
An die bereits seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Zuwanderer erinnert die Integrationsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Aydan Özoğuz: „Die von Union und FDP geplante Verschärfung des Ausländerrechts ist Augenwischerei und letztendlich unsäglicher Populismus.“ Mit dieser Verschärfung versuche die Bundesregierung „vorzugaukeln“, dass es massenhafte Zuwanderung gebe.

Anstatt im Hauruck-Verfahren die wenigen zukünftigen Zuwanderer abzuschrecken, hätte sich die Bundesregierung an eine viel wichtigere Baustelle beim Sprachlernen wagen sollen. Die größten Sprachprobleme gebe es bei Zuwanderern, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben! „Doch für diese Zielgruppen bietet die Bundesregierung keine weiteren oder gar neuen Lösungsvorschläge“, so Özoğuz.

„Erbärmlich“ sei dabei, dass die Bundesregierung nicht einmal merke, wie unattraktiv Deutschland durch diese ständigen (Schein-) Diskussionen um Restriktionen nicht nur für die begehrten Akademiker aus dem Ausland mittlerweile sei. „Zu Tausenden verlassen die gut Ausgebildeten genervt unser Land. Eine traurige Zukunft für Deutschland“, so Özoğuz.

Hauptsache der Migrant lernt Deutsch
Das inzwischen unter der Federführung der CSU stehende Bundesinnenministerium hingegen begrüßte den Vorstoß. Unterstützt wird es vom integrationspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Serkan Tören. Die Neuregelung sei „ein Anreiz und keine Sanktion“. Er halte die Neuregelung für „sachlich völlig richtig“. Das sei für die meisten Zuwanderer, die die Kurse gerne annehmen und erfolgreich besuchen, eine Selbstverständlichkeit.

Außerdem schaffe die Koalition mit der Einführung eines Minderjährigen-Bleiberechts erstmals eine stichtagunabhängige gesetzliche Regelung für gut integrierte Jugendliche. „Auch die Sippenhaft bei Abschiebungen wird mit dem geplanten Gesetz ein Ende haben. Minderjährigen soll künftig ein eigenes Aufenthaltsrecht unabhängig von ihren Eltern gewährt werden“, so Tören.

Für Uhl spielt es keine Rolle, wie seine Pläne verstanden werden: „Es ist mir egal, ob das Anreize schafft oder Druck ausübt“, sagte er, „Hauptsache, der Migrant lernt die deutsche Sprache.“

Bei Türken nicht anwendbar!
Das Gesetz soll am nächsten Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Dağdelen erinnert vorsorglich an die „neue Ungleichbehandlung“, den die Regelung schafft. „Denn sie wird unter anderem auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar sein: Im Zuge des Assoziierungsabkommens der EU mit der Türkei sind jedwede Verschlechterungen der geltenden Freizügigkeitsregelungen für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen verboten.“ (es)
Politik

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  1. Fikret sagt:

    Das ist im Prizip in Ordnung. Ausnahmefälle sollten berücksichtigt werden.
    Das ist im Interesse der Migranten.D.h. „ausreichend Deutsch können“ ist gut. Sie müssen ja nicht mit Goethe konkurrieren können. Aber gute Sprachkenntnisse sind erwünscht! – und nützlich –

  2. Udo sagt:

    Noch einmal vielen Dank an Migazin für die genauen Informationen!
    Es ist schon zum Verzweifeln.
    Als ich 2007 meine ausländische Frau geheiratet hatte, wurde der Sprachkurs A1 im Heimatland eingeführt und wir wurden als frisch verliebtes Paar für 8 Monate getrennt, mit allem Trennungsschmerz, Nervenbelastung und Kosten.
    Jetzt in 2011, wenn sie im Mai eine unbefr. Aufenthaltsgenehmigung beantragen könnte, kommt man uns mit einem neuen Gesetz, dass B1 (leider Anfang 2009 durchgefallen) Voraussetzung ist.
    Schaut euch mal das Chaos in einem Integrationskurs an (zu viele Schüler mit unterschiedlichen Voraussetzungen, wechselnde schlecht bezahlte Lehrer) und schaut euch mal eine B1 Prüfung an. Da geht es um weit mehr als um Brötchen kaufen oder nach dem Weg fragen.

  3. Udo sagt:

    „den Nachweis erbracht hat, dass seine Integration….. andersweitig erfolgt ist“
    Wie ist das wohl gemeint?
    Reicht es, wenn wir Gartenzwerge vors Haus stellen und meine Frau öfters mit ihrem Deutschland Trikot spazieren geht?

  4. Sonata sagt:

    Die guten Nachrichten reißen nicht ab. Natürlich hat jeder Mensch, der nach Deutschland will die Pflicht zur Integration. Natürlich gehört dazu als Minimum das beherrschen der deutschen Sprache und das bestehen des Integrationtest. Die Zeiten sind vorbei, in dem man den „Deutschen Bürger“ einfach so nach geworfen bekam.

    Wer keine Lust zur Mühe und zur Integration hat, der darf gern zu Hause bleiben.

  5. Boli sagt:

    Bei Türken nicht anwendbar!
    Das Gesetz soll am nächsten Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Dağdelen erinnert vorsorglich an die „neue Ungleichbehandlung“, den die Regelung schafft. „Denn sie wird unter anderem auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar sein: Im Zuge des Assoziierungsabkommens der EU mit der Türkei sind jedwede Verschlechterungen der geltenden Freizügigkeitsregelungen für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen verboten.“

    Wieso soll das nicht gehen? Wenn dem so wäre wieso gelten dann der A1 Sprachkurs der schon in der Heimat geleistet werden muss.
    Ich würde besonders in Ghettos lebenden Migranten (vor allem wenn sie durch eine hohe Kriminalitätsrate auffallen) selbst in Deutschland zuerst den A1 und dann noch B1 zumuten. Ich meine wir sprechen doch von nachholender Integration oder? Ich würde selbst Leute der 2. Generation antanzen lassen wenn sie nicht richtig deutsch können. Den Schwerpunkt würde ich aufs sprechen legen. Da wäre schon viel gewonnen.

    @Udo
    Schaut euch mal das Chaos in einem Integrationskurs an (zu viele Schüler mit unterschiedlichen Voraussetzungen, wechselnde schlecht bezahlte Lehrer) und schaut euch mal eine B1 Prüfung an. Da geht es um weit mehr als um Brötchen kaufen oder nach dem Weg fragen.

    Schon mal darüber nachgedacht eigene Wege zu gehen? Es gibt denke ich genügend Studenten die sich ein paar Euros dazu verdienen wollen. Was für Schülernachhilfe gut ist kann doch für Erwachsenenbildung nicht schlecht sein oder? Unterhalten Sie sich auch auf deutsch zuhause? Weil das wäre das Wichtigste.

  6. Rasti sagt:

    Was ich mich immer frage: wieviel Deutsche würden eigentlich den B1-Test bestehen? Es soll in D ein paar Millionen funktionale Analphabeten geben, die würden jedenfalls am schriftlichen Teil scheitern. Aber auch bei vielen anderen Zeitgenossen hätte ich meine Zweifel…

  7. Udo sagt:

    @Boli
    Am Donnerstag wird das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat verabschiedet. Außerdem geht es um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von Jugendlichen und andere Dinge.
    Die neue Initiative wird noch nicht im Bundestag behandelt.

  8. Boli sagt:

    @Udo

    Da mögen Sie recht haben. Ich habe das aber auch allgemein angesprochen damit ihre Frau vielleicht schneller und effektiver die deutsche Sprache lernen kann, auch weniger abgelenkt durch verschieden gute oder schlechte Kursteilnehmer.

  9. Pingback: Aufenthaltsgesetz – Gesetzesvorhaben ohne Nutzwert | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN

  10. Amine sagt:

    Hallo !!!

    Ich wollte mich mal erkundigen, wie ich meinen Schwager aus der Türkei hierher nach Deutschland bringen kann. Damit er hier arbeiten und leben kann ?
    Ich freue mich über jede Antwort.

    LG Amine