Verwaltungsgericht Neustadt

Mutter von zwei Kleinkindern muss am Integrationskurs teilnehmen

Eine Mutter von zwei Kleinkindern muss auch dann an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn im Umkreis kein Integrationskurs mit Kinderbetreuung angeboten wird. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Freitag, 21.01.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 27.01.2011, 0:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil die Klage einer Ausländerin abgewiesen, die sich gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs gewandt hat. Nach dem Aufenthaltsgesetz ist ein Ausländer unter anderem dann zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn er in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und die Ausländerbehörde ihn zur Teilnahme auffordert.

Die aus dem Kosovo stammende Klägerin lebt seit vier Jahren im Rhein-Pfalz-Kreis und ist mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Sie ist Mutter von zwei Kleinkindern, die beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

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Der beklagte Rhein-Pfalz-Kreis verpflichtete die Klägerin – nach Ablauf des Mutterschutzes – zur Teilnahme an einem Integrationskurs mit der Begründung, dass sie als Mutter zweier deutscher Kinder immer noch keine einfachen Deutschkenntnisse besitze; sie sei auf die Unterstützung ihres Ehemannes angewiesen.

Die Klägerin hat dagegen mit der Begründung Klage erhoben, dass die Kinder zweisprachig erzogen würden: Sie bringe ihnen die Muttersprache Albanisch bei, die deutsche Sprache lernten sie durch ihren Vater. Sie könne auch nur an einem Integrationskurs mit Kinderbetreuung teilnehmen. Ein solcher werde aber weder in Frankenthal noch in Worms angeboten. Der Besuch eines Integrationskurses mit Kinderbetreuung an einem weitergelegenen Ort komme für sie nicht in Betracht.

Kinderbetreuung kein Hindernis
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Richter führen in ihrem Urteil aus, dass die Klägerin besonders integrationsbedürftig sei. Denn sie sei die Hauptbezugsperson für die Kinder und trage Verantwortung für deren Erziehung und künftige Schulausbildung. Ihr bleibe es unbenommen, ihren Kindern weiterhin die Muttersprache beizubringen.

Die Teilnahme an einem Kurs sei ihr auch nicht wegen der Kinderbetreuung unzumutbar. Denn es sei von hoher Bedeutung, Sprachbarrieren zu vermeiden und abzubauen. Ein weiteres Zuwarten und damit eine weitere Integrationsverzögerung könnten auch zu konkreten Nachteilen für die Integration der Kinder führen.

Der Klägerin sei es auch zumutbar, einen Integrationskurs an einem weiter entfernt gelegenen Ort zu besuchen. Die Volkshochschulen in den Städten Ludwigshafen am Rhein und Mannheim böten Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung an. Im Übrigen könne beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts (9.12.10, Az. 2 K 870/10.NW) ist noch nicht rechtskräftig. (hs)
Recht

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  1. Sinan A. sagt:

    Gängeln, schikanieren, kriminalisieren – und das alles im Namen des Kindeswohls. Schämen sollten diese Beamten sich.

  2. Karl Willemsen sagt:

    @Sinan A.: „Gängeln, schikanieren, kriminalisieren“

    es handelt sich hierbei schlicht um die Umsetzung der H4-Richtlinien („fördern & fordern“), die insbes. SPD- und GRÜNE-Wähler so gewollt haben! Wer eine dieser Parteien gewählt hat, aber auch CDU/CSU/FDP, hat keinerlei Grund sich zu beschweren.

    Abgesehen davon halte ich die Vorstellung aber auch für lächerlich, dass ein Deutschkurs irgendetwas an der festgestellten „besonderen Integrationsbedürftigkeit“ der Klägerin ändern sollte…

  3. Realist sagt:

    Also ich finds richtig. Hier wird ja keiner schikaniert oder kriminalisiert, vielmehr wird den Leuten aus ihrer leider selbstgewählten Unmündigkeit herausgeholfen. Die Frau muss ja nicht bis zum Ende ihres Lebens in diese Integrationskurse!
    Vorallem frag ich mich warum der Mann oder ander Familienmitglieder nicht mal kurz auf die Kinder aufpassen können. Wahrscheinlich wollte der Mann der Frau nicht, dass sie diese Kurse besucht, weil sie dann unabhängiger von ihm werden würde.
    Das kennt man ja alles schon!

  4. Ver Sacrum sagt:

    Das Gericht hat richtig entschieden.

    Wenn die Mutter weiterhin kein Deutsch lernt, wird sie in Zukunft an entscheidenden Teilen des Lebens ihrer Kinder nicht teilhaben können. Hilfe bei Hausaufgaben, Gespräche mit Lehrern oder Freunden der Kinder, Besuche bei anderen, nicht albanisch-sprachigen Eltern – all dies wird immer unmöglich für sie sein und sie an ihr Haus binden und von ihrem Ehemann abhängig machen.

    Die Erlernung einer Sprache ist wesentlich für die Integration eines jeden Menschen in einem Land, darüber müssen wir doch wohl nicht diskutieren. Dass die Regierung die Integrations/Sprachkurse verpflichtend macht, ist also richtig. Die Gründe, welche die Frau dafür angibt, den Kurs nicht besuchen zu können, sind nicht ausreichend – und das Gericht weist ja sogar auf Alternativen hin.

    Ich habe selbst für längere Zeit ehrenamtlich in einem Integrationskurs für Frauen gearbeitet. Die Unterstützung, welche die Frauen dort in vielfacher Weise für ein selbstbestimmtes Leben bekommen, ist immens. Die meisten der Frauen dort hatten Kinder, die sie für die drei Stunden pro Tag in eine Betreuung gegeben haben. In dem Kurs unterhielten sie sich auf deutsch miteinander – und nach dem Kurs mit ihren Kindern auf Arabisch / Türkisch / Persisch usw. Ich kann nicht sehen, inwiefern dies den Kindern schadet.

  5. Zerrin Konyalioglu sagt:

    Dass allen Einwanderern die Möglichkeit geboten wird Deutsch zu lernen und im Gegenzug auch eine verpflichtetnde Teilnahme erwartet wird, ist gut und richtig, aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen. 1. gibt es zu wenige Deutschkurse, 2. fehlt häufig Kinderbetreuung und 3. ist das Niveau dieser Kurse derart „unterschwellig“, dass man nicht viel Effizienz erwarten darf.
    Kinder durchlaufen von Anfang an deutsche Schulen und verfügen über mangelnde Deutschkenntnisse, wie sollen Erwachsene mit Deutschkursen, die in der Regel ein mal wöchentlich stattfinden, so fit sein, dass man erwarten könnte, sie könnten ihren Kindern als sprachliches Vorbild dienen? Das ist absoluter Unsinn. Unsere spanischen, griechischen oder koreanischen Freunde, die kein Wort Deutsch sprechen, sind niemals zu Deutschkursen verpflichtet worden. Warum eigentlich?

  6. Paula M. sagt:

    Ich finde das Urteil richtig!
    Wir deutschen Frauen werden von der AG gegängelt und schikaniert. Uns wird doch auch zugemutet, daß wir trotz Kleinkinder, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Werden wir gefragt?
    Integration ist wichtig und richtig. Man hat als Zuwanderer nicht nur Rechte, sondern und Pflichten.

  7. Udo sagt:

    VHS Integrationskurse finden oft als Abendkurse statt. Und dann sollte sich das mit Hilfe des Deutschen Ehemanns durchaus organisieren lassen.

  8. Udo sagt:

    VHK Kurse finden auch Abends statt. Da sollte es sich mit dem nötigen Willen und der Hilfe des Ehemanns eine Kinderbetreuung organisieren lassen. Der eigentliche Skandal ist, dass dieser in den vier Jahren es offensichtlich nötig hielt seine Frau in einem Kurs anzumelden oder ihr im Alltag zumindestens geringe Deutschkenntnisse auf A1 Niveau beizubringen.

  9. Thomas sagt:

    Das urteil ist korrekt, aber wozu brauchen wir Integrationskurse ? Wer hier leben will soll sich nicht einrichten im Sozialsystem, Unterstützung max 2-3 Jahre, bisdahin sollte der probant sich verständlich ausdrücken und eine Arbeit nachweisen können, ansonsten Pech gehabt.

    dieser Unfug erst >>“Unsere spanischen, griechischen oder koreanischen Freunde, die kein Wort Deutsch sprechen, sind niemals zu Deutschkursen verpflichtet worden. Warum eigentlich?“

    Warum wohl nicht ? bei mir um die Ecke wohnen Inder und Vietnamesen, die brauchten keine Kurse, haben selbst gebüffelt und schicken mittlerweile ihre Kinder auf Privatschulen, arbeiten dafür jeden Tag 12h !!!!

  10. Karl Willemsen sagt:

    Nochmal: Diese Ausländerin muss den Integrationskurs NICHT machen weil sie „Ausländerin“ ist, sondern in ihrer Eigenschaft als H4-EMPFÄNGERIN!

    Würde sie KEINE Sozialleistungen empfangen, könnte sie KEINE Behörde dazu verpflichten! Sie hat mit ihrem H4-Antrag eine „Eingliederungsvereinbarung“ UNTERSCHRIEBEN für derartige Massnahmen zur Verfügung zu stehen, wie es – ganz nebenbei erwähnt – ALLE anderen H4-Empfänger auch müssen! s.a.:

    http://www.integration-in-deutschland.de/nn_283594/SubSites/Integration/DE/03__Akteure/Integrationskurse/Organisation/Teilnehmer/2__vor2005-inhalt.html

    Wenn sie dieser „Eingliederungsvereinbarung“ nicht nachkommt, kann/muss das Amt für Grundsicherung ihr die Sozialhilfe kürzen… wer das anstössig findet, möge sich w.g. bitte bei den Urhebern des ALGll beschweren/bedanken: SPD/GRÜNE

    Es ist schon eine gewisse Unverschämtheit, übrigens in allen Zeitungsartikel die ich zu diesem Fall ergoogelt habe, diesen entscheidenden bzw. rechtlich einzig relevanten Sachverhalt zu verschweigen und stattdessen Behördenwillkür und ausländerfeindliche Motive zu suggerieren.