Hessen
Landesregierung regelt Schulbesuch von statuslosen Kindern
Kinder von statuslosen Eltern sollen in Hessen künftig die Schule besuchen dürfen. Die Landesregierung hat dabei einen Weg eingeschlagen, „der den Kindern einerseits den Schulbesuch möglich macht, ihren Aufenthaltsstatus aber nicht verfestigt“, erklärte Kultusministerin Dorothea Henzler gestern in Wiesbaden.
Freitag, 02.10.2009, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 13:12 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Zu diesem Zweck muss die „Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ geändert werden. Danach sollen Schülerinnen und Schüler, die nicht schulpflichtig sind, aber ihren tatsächlichen Aufenthalt in Hessen haben, zum Schulbesuch berechtigt sein.
Die Aufnahme in einer Schule würde zudem nicht mehr ausdrücklich die Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung erfordern. „Damit schaffen wir für die Schulleiterinnen und Schulleiter Rechtssicherheit, ohne dass die Organisation des Schulbetriebes gestört wird, und wir geben den Kindern gleichzeitig die Chance, am Unterricht teilzunehmen“, erklärte Henzler.
Die Ministerin zeigte sich zufrieden damit, dass nunmehr eine tragfähige und pragmatische Lösung im Sinne der Kinder gefunden worden sei. Für diese Verordnung wurde nun das Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Ein wichtiger und richtiger Schritt für Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus
Als „wichtigen und richtigen Schritt“ bezeichnete Gerhard Merz, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, den Vorstoß: „Dieser Schritt war lange fällig. Ich freue mich, dass sich die Kultusministerin entgegen den Vorstellungen des Koalitionspartners CDU durchgesetzt hat und somit zur Erfüllung von Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention beiträgt.“ Der Aufenthaltsstatus dürfe nicht zu Lasten der Zukunftsfähigkeit der betroffenen Kinder gehen.
„Wir fordern die Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP nun auf, dieses Problem ganzheitlich anzugehen und sich unserem Antrag für eine Initiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes anzuschließen. Damit kann vollständige Rechtsicherheit bezüglich des Schul- und Kindergartenbesuches sowie der gesundheitlichen Versorgung für diesen Personenkreis sichergestellt werden“, schloss Merz.
Besser spät als gar nicht
Auch die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Mürvet Öztürk, zeigte sich erleichtert über die erzielten Fortschritte: „Es war zwar zu spät zum diesjährigen Schuljahresanfang, so dass es nun bestimmt Schülerinnen und Schüler gibt, die auch in diesem Jahr nicht zum Unterricht gehen werden. Wir haben bereits im letzten Jahr vorgeschlagen, die Verordnung zu ändern, nun ist ein Jahr ins Land gegangen, aber besser spät als gar nicht.“ Die Grünen hoffen jetzt, dass dies keine „Eintagsfliege“ war, sondern es weitere Verbesserungen im Verhältnis zur bisherigen Politik der „Beton-CDU“ geben werde. Politik
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