Hessen

Bei mehr als jedem vierten Paar hat mindestens einer der Partner einen Migrationshintergrund

Im Jahr 2007 lebten in Hessen 155.000 Paare, von denen jeweils ein Partner deutsche und einer ausländische Wurzeln hatte. Wie das Hessische Statistische Landesamt aus Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, bestand damit jede zehnte der 1,59 Millionen Ehen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften aus einem interkulturellen Zusammenschluss zwischen Partnern mit und ohne Migrationshintergrund. Bei weiteren 274.000 oder 17 Prozent der Paare besaßen beide Seiten einen Migrationshintergrund. Insgesamt hatte bei mehr als jedem vierten Paar mindestens einer der Partner einen Migrationshintergrund.

Freitag, 17.04.2009, 9:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 12:28 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In den interkulturellen Paargemeinschaften lebten häufiger deutsche Männer ohne Migrationshintergrund mit einer Migrantin zusammen als umgekehrt deutsche Frauen mit einem Migranten. 53 Prozent der Deutschen ohne Migrationshintergrund in diesen Paargemeinschaften waren Männer, 47 Prozent waren Frauen.

Im Hinblick auf die Familiengründung entschieden sich Paare, bei denen beide Partner einen Migrationshintergrund hatten, deutlich häufiger für Kinder als solche, bei denen lediglich einer oder keiner der beiden Partner einen Migrationshintergrund hatte. Gut die Hälfte der Paare mit beidseitigem Migrationshintergrund lebte als Familie mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern im Haushalt. Hatte lediglich ein Partner in der Beziehung einen Migrationshintergrund, waren es knapp vier von zehn Paaren. Von den Paaren ohne Migrationshintergrund waren es lediglich drei von zehn. Paare mit beidseitigem Migrationshintergrund zeigten sich überdies mit durchschnittlich 1,86 Nachkommen kinderreicher als Paare ohne Migrationshintergrund (1,60 Kinder) und Paare mit einseitigem Migrationshintergrund (1,55 Kinder).

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Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenem Elternteil.

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