Bundesverfassungsgricht
Verfassungsbeschwerde eines Theologieprofessors erfolglos
Das Bundesverfassungsgricht hat die Verfassungsbeschwerde des Theologen Prof. Gerd Lüdemann (1 BvR 462/06), seit 1983 Professor an der Theologischen Fakultät einer niedersächsischen Universität, abgewiesen. Er hatte sich vom christlichen Glauben öffentlich losgesagt.
Freitag, 20.02.2009, 17:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.08.2010, 18:37 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Bundesverfassungsgerichts kam zu dem Ergebnis, dass der Ausschluss eines nicht mehr bekennenden Theologieprofessors aus der bekenntnisgebundenen Theologenausbildung durch die Zuweisung eines anderen Fachs mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar ist. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und das Recht der Fakultät, ihre Identität als theologische Fakultät zu wahren und ihre Aufgaben in der Theologenausbildung zu erfüllen, durften im vorliegenden Fall höher bewertet werden als die Wissenschaftsfreiheit des Beschwerdeführers.
Der Beschwerdeführer ist seit 1983 Professor an der Theologischen Fakultät einer niedersächsischen Universität und war ursprünglich für das Fach „Neues Testament“ in Lehre, Forschung und Weiterbildung verpflichtet. Nachdem er sich vom christlichen Glauben öffentlich losgesagt hatte, wurde er verpflichtet, das Fach „Geschichte und Literatur des frühen Christentums“ zu vertreten. Sein Klageweg durch alle gerichtlichen Instanzen blieb jedoch erfolglos.
Gerd Lüdemann erklärte am Mittwoch auf seiner persönlichen Homepage: „Theologie an der Universität muss wie jede andere akademische Disziplin frei sein und darf nicht von wissenschaftsfremden Voraussetzungen ausgehen“.
Die Forderung verweist auf die aktuelle Diskussion in NRW. Dort hatten muslimische Verbände die Auswahl von Muhammad Sven Kalisch boykottiert, eines zum Islam konvertierten deutschen Wissenschaftlers, der muslimische Religionslehrer ausbilden sollte. Kalisch will die historisch-kritische Methode auf islamische Quellen anwenden und findet nach eigenen Worten keine Belege für die Existenz des Religionsstifters Mohammed. Die CDU-Fraktion ebenso wie eine Reihe prominenter Unterstützer fordert gegen den Widerstand der FDP, die Mitsprache der Verbände bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger zu begrenzen. Recht
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Gleiches Recht für alle. Das müsste nicht zu viel verlangt sein in einem Rechtsstaat. Was für die evangelische Kirche gilt, sollte auch für Muslime gelten. Lüdemann adieu, und was ist mit Kalisch, der die Existenz des Propheten Muhammad leugnet, den Koran als Gottes Wort nicht akzeptiert und die ganze islamische Geschichte als eine Verschwörung betrachtet? Kalisch muss gehen, denn er ist eine Bürde für Muslime in Deutschland, für die meisten seiner Studenten, für die Universität Münster, für das Land NRW und auch für christliche theologische Fakultäten. Was wird gefordert? – Kalisch soll nicht mehr mit der Ausbildung von Islamlehrern betraut gemacht werden. Ist er in seinem Wunsch nach Forschungsfreiheit aufrichtig, so kann er dies an Fakultäten der Islamwissenschaften bzw. Orientalistitk ungestört nachgehen. In der kommenden Zeit werden Muslime sehen, ob im Rechtsstaat Deutschland mit zweierlei Maß Recht gesprochen wird oder gleiches Recht für alle gilt.
Wir werden abwarten und beobachten, wie sich die Angelegenheit um Kalisch weiterentwickelt. Eine spannende Angelegenheit.