Kleine Anfrage
Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen
Die Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin erkundigt sich die Fraktion u.a. danach, wie viele Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen in den Jahren 2004 und 2005 rechtskräftig geworden sind.
Donnerstag, 12.02.2009, 12:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 6:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11853). Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung habe in ihrem Siebten Lagebericht betont, sie halte eine „zeitnahe Erteilung von Niederlassungserlaubnissen an diese Gruppe von Flüchtlingen“, die bereits seit mehr als drei Jahren anerkannt sind und zum Teil ein mehrjähriges Asylverfahren durchlaufen haben, für „integrationspolitisch wünschenswert“.
Die große Koalition habe im Jahre 2007 hingegen mit einer gegenteiligen Absicht das Asylverfahrensgesetz verschärft. Demnach soll die Anerkennung von Flüchtlingen, die vor 2005 unanfechtbar geworden waren, nicht drei Jahre, sondern vier Jahre lang widerrufen werden können.
Daher erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen in den Jahren 2004 und 2005 rechtskräftig geworden sind.
Zugleich wollen die Abgeordneten wissen, wie viele dieser Anerkennungen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis Ende 2008 widerrufen hat und in wie vielen Fällen der Widerruf rechtskräftig geworden ist. Politik
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