Die Bundesregierung will Druck auf die Jobcenter machen, damit sie Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Arbeit bringen. Wer ein Jobangebot ablehnt, soll mit Leistungskürzung sanktioniert werden. BA-Chefin Nahles appelliert an die Arbeitgeber, es auch mit Fachkräften zu versuchen, die noch nicht so gut Deutsch können.
EU-Bürger in Deutschland haben Anspruch auf Sozialleistungen. Aufgrund struktureller Probleme in Jobcentern können sie ihre Ansprüche aber oft nicht geltend machen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie. Viele Betroffene fühlen sich diskriminiert.
In Duisburg werden Wohngebäude von Rumänen und Bulgaren brandschutztechnisch überprüft. Finden sich Mängel, haben die Bewohner fünf Stunden, um ihre Sachen zu packen und sich für eine neue Bleibe zu kümmern. Tausende haben bereits ihre Wohnungen verloren. Diese Praxis wirft Fragen auf: Geht es wirklich um Brandschutz? Von Joachim Krauß
Rassistische Vorstellungen innerhalb der Polizei, in Jobcentern und Gesundheitsbehörden sind einer Studie zufolge keine Ausnahme, sondern strukturell eingebettet. Die Bevölkerung werde nach Herkunft, Religion und Kultur klassifiziert.
EU-Bürger werden beim Zugang zu Sozialleistungen benachteiligt. Von ihnen werden mehr Dokumente verlangt oder sie werden schon an der Tür abgewimmelt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung hervor.
Gute Nachrichten für Flüchtlingsbürgen in Nordrhein-Westfalen. Einem Erlass des Sozialministeriums zufolge müssen sie keine Kostenforderungen mehr befürchten.
Die Bundesagentur für Arbeit hat Jobcenter angewiesen, im Fall der Flüchtlingsbürgschaften von staatlichen Rückforderungen von Sozialleistungen abzusehen. Betroffen von der Weisung dürften viele Bürgen sein.
Im Jahr 2014 bürgt Uta Heine dafür, eine syrische Familie nach Deutschland zu holen. Jahre später erhält sie Post vom Jobcenter. Die Wolfsburgerin soll mehr als 38.500 Euro zahlen. Eine Zeit der Ungewissheit beginnt. Von Charlotte Morgenthal
Bund und Länder wollen die Kosten übernehmen, die Bürgen von Flüchtlingen in Rechnung gestellt wurden. Betroffene reagierten skeptisch auf die Ankündigung.
Eine Bonnerin verbürgte sich für den Lebensunterhalt einer syrischen Familie, obwohl ihr Gehalt die Kosten nicht deckt. Das Jobcenter forderte von ihr 45.000 Euro. Das Verwaltungsgericht Köln entschied jetzt: Das Jobcenter hätte die Leistungsfähigkeit der Bürgin prüfen müssen.