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Eine versiegelte Wohnungstür nach einem Einsatz in Duisburg (Archiv) © Joachim Krauß

Unerwünschte Zuwanderung

Brandschutz als vertreibender Mieterschutz für Rumänen in Duisburg

In Duisburg werden Wohngebäude von Rumänen und Bulgaren brandschutztechnisch überprüft. Finden sich Mängel, haben die Bewohner fünf Stunden, um ihre Sachen zu packen und sich für eine neue Bleibe zu kümmern. Tausende haben bereits ihre Wohnungen verloren. Diese Praxis wirft Fragen auf: Geht es wirklich um Brandschutz?

Von Donnerstag, 02.06.2022, 19:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 02.06.2022, 15:13 Uhr Lesedauer: 11 Minuten  |  

Anfang Mai war es wieder soweit, in Duisburg sollte ein Mehrfamilienhaus geräumt werden. Das Jobcenter informierte Betroffene vorab, um die Leistungen einzustellen und nahm das Ergebnis der brandschutztechnischen Überprüfung vorweg.

Worum geht es?

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In der ersten Maiwoche 2022 stand im Duisburger Stadtteil Hochfeld eine bau- und brandschutztechnische Überprüfung eines Mehrfamilienhauses an. Diese führt in den meisten Fällen zu einer vollständigen Nutzungsuntersagung, d.h. zu einer sofortigen Zwangsräumung der weitgehend migrantischen Bewohnerschaft durch die Stadtverwaltung. Das örtliche Jobcenter hatte bereits über zwei Wochen davor Sozialleistungsberechtigte mit amtlichem Bescheid darüber informiert, dass zum 4. Mai 2022 die Leistungseinstellung erfolgt, da der Wohnungsverlust ansteht. Damit wurde das Ergebnis der brandschutztechnischen Überprüfung vorweggenommen.

Bei einer bau- und brandschutztechnischen Überprüfung eines Wohnhauses geht es darum, Gefahr für Leib und Leben der Bewohnenden abzuwenden. Es handelt sich dem Grunde nach um ein umsichtiges und verantwortungsvolles, ja rechtlich gebotenes Handeln der zuständigen Behörde, um Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auszuschließen. Die Überprüfungen können zu dem Ergebnis führen, das eine unmittelbare und unabwendbare Gefahr besteht, die ein sofortiges Handeln erfordern. Als Ultima Ratio steht die direkt Nutzungsuntersagung, die zum unmittelbaren Wohnungsverlust führt.

„2016 bis 2021 wurden durch die zuständige Behörde ca. 77 Wohngebäude überprüft, wovon 66 unmittelbar geräumt werden mussten. D.h. ca. 3.000 Menschen haben in den zurückliegenden fünf Jahren in Duisburg die Wohnung aufgrund des mangelhaften bau- und brandschutztechnischen Zustandes ihrer Wohnhäuser verloren.“

Die Duisburger Dimension des Themas verdeutlicht die Bilanz für die Jahre 2016 bis 2021. Danach wurden durch die zuständige Behörde ca. 77 Wohngebäude überprüft, wovon 66 unmittelbar geräumt werden mussten. D.h. ca. 3.000 Menschen haben in den zurückliegenden fünf Jahren in Duisburg die Wohnung aufgrund des mangelhaften bau- und brandschutztechnischen Zustandes ihrer Wohnhäuser verloren. Die Zahlen lassen erahnen, vor welchen Aufgaben die örtlichen Sozial-, Jugend- und Wohnungsbehörden stehen müssen. Ganz zu schweigen von dem Ordnungsamt als unterster Polizeibehörde, die bei fehlendem Ersatzwohnraum die Menschen ordnungsrechtlich unterbringen muss.

Worum könnte es noch gehen?

Die ordnungsrechtliche Unterbringungsverpflichtung gilt auch gegenüber EU-Zugewanderten. Damit rückt die notwendige Perspektive auf die spezifische Duisburger Problemlage in den Fokus. In der Stadt waren laut Ausländerzentralregister zum Jahresende 2021 23.260 aus Bulgarien und Rumänien stammende Personen gemeldet (14.035 BG/9.225 RO), womit sie ca. 4,7 Prozent der Stadtbevölkerung stellen. Wobei sich die Gesamtgruppe sehr heterogen zusammensetzt und insbesondere durch eine große Zahl an Familien geprägt ist. Viele gehören der Roma-Minderheit an.

Im Unterschied zu Städten wie Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln oder München ist in Duisburg trotz der dokumentierten Armutslagen keine auffällige Obdachlosigkeit aus diesen beiden Zuwanderungsgruppen zu verzeichnen. Folgerichtig ist die andernorts drängende Frage der ordnungsrechtlichen Unterbringung von EU-Zugewanderten in Duisburg nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte. Vielmehr ist die hohe Zahl einfach ausgestatteter und sanierungswürdiger Wohnungen ein wesentlicher Grund für die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien in die Stadt. Diese strukturelle Voraussetzung wird in der städtischen Politik und Verwaltung seit inzwischen zehn Jahren als ein zu minimierendes Risiko und nicht als langfristige Gestaltungschance und -aufgabe gesehen.

Unerwünschte Zuwanderung

Duisburg hat sich als einer der wichtigen Zuwanderungsorte für Menschen aus Bulgarien und Rumänien etabliert. Die Stadt ist ein Verkehrsknotenpunkt von überregionaler Bedeutung, auch durch die Nähe zu Belgien und den Niederlanden. Entsprechend weit erstreckt sich der von Duisburg aus erreichbare Arbeitsmarkt, der u.a. Tätigkeiten in der Verpackungs- und Logistikbranche, der Fleischindustrie, dem Bau- sowie dem Reinigungsgewerbe auch in den Nachbarländern bietet. Die niedrigen Mieten und informelle Wohnangebote in der Stadt machen ein tägliches Pendeln über die Ruhrgebietsgrenzen auch für Beschäftigte im Niedriglohnsektor möglich.

Gleichzeitig bietet der Duisburger Arbeitsmarkt fließende Übergänge vom Bereich nicht-dokumentierter Arbeit hin zu legaler Beschäftigung, allerdings oft unter prekären Bedingungen, wozu auch die Doppelfunktion von Arbeit- und Wohnungsgeber zählt. Die Lebenssituation vieler Zugewanderter aus Bulgarien und Rumänien in Duisburg zeigt im Brennglas die Konsequenzen ungehinderter Marktlogik für ressourcenarme Menschen.

Der Duisburger Oberbürgermeister erläutert im August 2021 seine Sicht darauf: ‚Ich bleibe bei meinem Standpunkt: Ein Großteil der etwa 9.000 rumänischen und 14.000 bulgarischen Staatsangehörigen in Duisburg hält sich hier illegal auf.'“

Der Duisburger Oberbürgermeister erläutert im August 2021 seine Sicht darauf: „Ich bleibe bei meinem Standpunkt: Ein Großteil der etwa 9.000 rumänischen und 14.000 bulgarischen Staatsangehörigen in Duisburg hält sich hier illegal auf. Sie erfüllen einfach nicht die Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Vielen fehlen die grundlegenden Skills, Sprachkenntnisse, Schulabschluss oder eine Berufsausbildung. Es ist bekannt, dass Schlepper die Notlage vieler Menschen in den Herkunftsländern ausnutzen und die Menschen mit Scheinarbeitsverträgen ausstatten, um so Aufstockungsleistungen zu erhalten. Nur wenige können mit ihrer Arbeit ihre Familien ernähren.“

Die Verhältnisse auf dem Duisburger Arbeits- und Wohnungsmarkt zeigen sich mitunter konfliktreich in einzelnen Stadtteilen. Überbelegung und damit einhergehend Ruhestörung sowie unsachgemäße Müllentsorgung gelten auch als wichtige Indizien für die Einordnung von Wohnhäusern als Schrott- oder Problemimmobilien. Die bestehenden Problemlagen werden ethnokulturell überzeichnet und ein sozial unerwünschtes Verhalten gilt als Roma-spezifisch.

„Taskforce Problemimmobilien“

Die Landesregierung NRW reagierte im Jahr 2014 auf die Wohnungsnotstände, die sich im Zuge der EU-Zuwanderung in den Ruhrgebietsstädten zeigten, mit einem Wohnaufsichtsgesetz. Zu dessen lokaler Durchsetzung bildete die Duisburger Stadtverwaltung unter Führung des Ordnungsamtes eine „Taskforce Problemimmobilien“ mit breiter Zusammensetzung – über TÜV, Feuerwehr, Wohnungsaufsicht, Sozialamt, Finanzamt, die kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebe bis hin zum Gesundheits- und Jugendamt. Sie setzte ein Wohngebäudemonitoring um und führte monatlich Hausbegehungen insbesondere in den Stadtteilen Hochfeld und Marxloh durch. Bis zum Herbst 2016 kam es auf dieser Grundlage zu insgesamt drei Schließungen von Wohngebäuden, da Gefahr für die Bewohnerschaft und die öffentliche Ordnung festgestellt wurde. Nach Möglichkeit wurde den Bewohnenden von städtischer Seite Ersatzwohnraum angeboten.

Hausräumungen bei „Problemimmobilien

Zum Herbst 2016 erfolgte unter der damals frisch berufenen Ordnungs- und Rechtsdezernentin eine Neuausrichtung der „Taskforce Problemimmobilien“. Diese wurde in ihrer Arbeitsweise nach dem Wohnaufsichtsgesetz als ineffektiv eingeschätzt. Hauptansatzpunkt wurde nunmehr der Brandschutz als Instrument des Sonderordnungsrechts. Auf dieser Grundlage sind seither u.a. in den Stadtteilen Beeck, Bruckhausen, Hochfeld, Marxloh, Meiderich und Ruhrort die benannte Vielzahl mehrgeschossiger Wohngebäude unmittelbar geräumt worden. Ihre Bewohnerschaft besteht vorrangig aus bulgarischen und rumänischen Familien mit einer Vielzahl Kinder. Das Jugendamt ist nunmehr nicht von vornherein eingebunden.

„Finden sich Mängel, wird die sofortige Schließung des Hauses verfügt. Die Bewohnenden erhalten die Möglichkeit, ihre Habe innerhalb von fünf Stunden heraus zu bringen und sich um eine neue Bleibe zu kümmern.“

Der schematische Ablauf ist der: Wohngebäude werden überprüft, zu denen es eine bestimmte Beschwerdelage geben soll. Ein Team u. a. aus Ordnungsamt, TÜV, Feuerwehr, Energieversorgung, Entsorgungsunternehmen und auch Jobcenter unter Amtshilfe durch die Polizei, die keine aktive Rolle einnimmt, betritt ohne Voranmeldung am Begehungstag morgens die Häuser. Die Personalien der Bewohnenden werden in ihren Wohnungen überprüft. Finden sich Mängel, die aus Brandschutzgründen eine unabwendbare Gefahr darstellen, wird die sofortige Schließung des Hauses verfügt. Die Bewohnenden erhalten die Möglichkeit, ihre Habe innerhalb von fünf Stunden heraus zu bringen und sich um eine neue Bleibe zu kümmern.

Die Stadt bietet eine kostenpflichtige Unterbringung in provisorischen Notunterkünften, womit sie der drohenden Ordnungsstörung durch Obdachlosigkeit begegnet. Im jüngsten Fall vollzogener Hausräumungen vom 23. Mai diesen Jahren waren über 140 Personen gemeldet, wobei die Notunterbringung nach Ordnungsrecht nicht in Anspruch genommen wurde. Eine sozialarbeiterische Begleitung während der Räumungen erfolgt weder von Seiten der kommunalen Ämter noch durch die organisierte Hinzuziehung der in Duisburg breit ausgebauten Migrationsarbeit der Wohlfahrtsverbände. Diese und zivilgesellschaftliche Akteure äußerten wiederholt, aber ergebnislos Kritik an der kommunalen Vorgehensweise.

Brandschutz als Steuerungsinstrument

Das Wohnaufsichtsgesetz wurde durch die damalige SPD-Landesregierung mit dem Schutz von Mietenden begründet. In Duisburg dient es der städtischen „Taskforce Problemimmobilien“ nicht als erste Handlungsgrundlage. Die Ordnungsbehörde agiert primär nach Brandschutzlogik. Dieses Vorgehen ist unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr sehr effektiv und unmittelbar, es lässt auch keine Güterabwägung zu. Auf die Gefahrenfeststellung erfolgt die Nutzungsuntersagung und sofortige Schließung, um Leib und Leben der Bewohnenden zu schützen. Die Behörde könnte im Zuge einer Ersatzvornahme auch die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anstelle der Hauseigentümer ergreifen und diesen die Kosten in Rechnung stellen, aber davon ist in keinem nach der Neuausrichtung der „Taskforce Problemimmobilien“ bekanntgewordenen Fall Gebrauch gemacht worden.

In der Kritik an der kommunalen Praxis wird gefragt, weshalb die Mietenden nicht vorab über eine Hausbegehung informiert und einbezogen werden, um auch präventiv tätig sein zu können und sie nicht schutzlos zu lassen. Nach der Logik des Brandschutzes verbietet sich gerade das, da mit Bekanntwerden der Gefahr, durch die Behörde eine Handlung erfolgen muss. Sollte aber die Gefahrenlage bereits vor der Begehung bekannt sein, würde sich die Behörde der verspäteten Abwehr schuldig machen und die Menschen wissentlich in der Gefahr belassen.

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Polizeieinsatz in Duisburg während einer Wohnungsräumung (Archiv) © Joachim Krauß

Die Mietenden vorab über mögliche Gefahren zu informieren und mit ihnen die Beseitigung zu planen, wäre eine präventive Herangehensweise, läge aber außerhalb der Gefahrenabwehrlogik einer Brandschutzüberprüfung. Hausräumungen könnten so vermieden werden. Sie kämen nur gleichzeitig nicht mehr als Steuerungsinstrument zwecks Abschreckung in Frage. Die Gefahrenabwehrlogik einer Brandschutzüberprüfung verbietet also behördliche Vorsorge, ihr Ergebnis kann (theoretisch) vorher nicht feststehen.

Vorauseilendes Jobcenter

Im April 2022 erhielten EU-Zugewanderte Bescheide des zuständigen Jobcenters. Darin hieß es: „Die Zahlung ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt. Laut Aktenklage gibt es eine Räumung ihrer Wohnung zum 4.5.2022. Um Leistungen nach dem SGB II in Duisburg zu beziehen, muss ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Duisburg sein. Nach der Räumung zum 04.05.2022 ist dies nicht sichergestellt.“ Eine lokale Organisation die u.a. eine Sozialberatung anbietet brachte den Fall in die Öffentlichkeit. Nach Bekanntwerden sagte die Ordnungsbehörde den Einsatz ab.

„Neben der Frage, auf welcher Grundlage das Jobcenter diese Information durch das örtliche Ordnungsamt vorab übermittelt bekam, besteht die unbedingte Aufklärungspflicht, wie das Ergebnis einer Brandschutzüberprüfung vor einer Begehung festgelegt werden kann.“

Neben der berechtigten Frage, auf welcher Grundlage das Jobcenter diese Information durch das örtliche Ordnungsamt vorab übermittelt bekam, besteht die unbedingte Aufklärungspflicht, wie das Ergebnis einer Brandschutzüberprüfung vor einer Begehung festgelegt werden kann oder wie es möglich ist, dass bei der Pflicht zur sofortigen Gefahrenabwehr, die Bewohnenden in der Gefahrenlage belassen wurden. Zwangsläufig entsteht hieraus der Verdacht, dass die Argumente zum Schutz von Leib und Leben der Bewohnenden im vorliegenden, wie auch in weiteren Fällen, nicht zu deren eigentlichen Wohle herangezogen werden, sondern einer Abschreckungs- und Verdrängungslogik folgen, die sich explizit gegen die Zuwanderung aus den beiden EU-Ländern richtet, sie sozial diskreditiert und ethnisch konnotiert.

Haltungsfrage

Die Duisburger Politik- und Verwaltungsspitze begründet das Vorgehen der „Taskforce Problemimmobilien“ mit dem Schutz vor unzumutbaren Wohnverhältnissen und dem notwendigen Einsatz gegen Mietwucher als Geschäftsmodell. Gleichzeitig spricht der Oberbürgermeister den bulgarischen und rumänischen Zugewanderten mehrheitlich die Legalität ihres Aufenthaltes ab, den er wiederholt in den Kontext von Leistungsmissbrauch und Kindergeldbetrug gestellt hat.

Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen für die beiden Gruppen folgendes Bild in Duisburg: Als sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren zum Oktober 2021 1.900 Bulgaren und über 2.500 Rumänen gemeldet. Weiterhin gibt es insbesondere bei den Bulgaren einen hohen Anteil an Regelleistungsberechtigten (6.055 BG/2.287 RO). Die amtlichen Daten sind hier nicht ausführlich zu diskutieren. Sie stellen aber klar, dass Bulgaren und Rumänen inzwischen in Duisburg Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben. Da ihnen aufgrund der Zugangshürden für EU-Zugewanderte, mehrheitlich nur durch Beschäftigung auch Leistungsansprüche erwachsen, macht die Größenordnung deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein breites Betrugsphänomen handeln kann. Ansonsten müsste vor Ort ein absolutes Verwaltungsversagen bei der Leistungsgewährung für diese Menschen vorliegen.

„Bundesweite Meldungen aus der Migrations- und Sozialberatung legen gerade nicht nahe, dass bulgarische oder rumänische Antragstellende auf ein besonderes Wohlwollen staatlicher Stellen bei der Leistungsgewährung hoffen können.“

Bundesweite Meldungen aus der Migrations- und Sozialberatung legen gerade nicht nahe, dass bulgarische oder rumänische Antragstellende auf ein besonderes Wohlwollen staatlicher Stellen bei der Leistungsgewährung hoffen können. Neben dem Problem der institutionellen Diskriminierung sind sie in vielen Beschäftigungszweigen außerdem drastischen Ausbeutungsverhältnissen unterworfen.

Conclusio

Die Auswirkungen von Wohnungslosigkeit auf alle anderen Lebensbereiche sind evident. Teilhabe setzt eigenen Wohnraum voraus. In Duisburg sind Familien mittlerweile zum zweiten oder dritten Mal von Hausräumungen betroffen und es stellt sich die Frage, inwiefern das erklärte Ziel, den Vermietern ihre Geschäftspraxis zu entziehen, damit erreicht werden kann. Nur die Vermittlung einer neuen Wohnung kostet die Betroffenen bis zu 2.000 EUR. Geld, das steuerfrei eingenommen, genau jene Strukturen stärkt, die es zu bekämpfen gilt. Darunter leiden vorrangig Zugewanderte aus Bulgarien und Rumänien. Da sich in der Gesamtgruppe in Duisburg ein hoher Anteil Roma befindet und sich ihre soziale Situation insgesamt prekärer darstellt, sind sie besonders betroffen. Ansätze, sie in die Wohnungsproblematik als entscheidende Akteure konstruktiv und präventiv einzubinden, fehlen vollständig.

Der Duisburger Weg über den Brandschutz auf dem lokalen Wohnungsmarkt aktiv zu sein, ist die Bekämpfung von Armutssymptomen durch die Verdrängung zugewanderter armer Menschen. Der Brandschutz ist kein Instrument der Zuwanderungssteuerung. Nicht nur für die Mietenden sind die Folgen hochgradig desintregativ, sondern für das soziale Zusammenleben insgesamt und hier liegt die eigentliche Gefahr für die „Demokratiefestigkeit“ der Stadtteile. Leitartikel Panorama

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