Jobcenter, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Sozialhilfe
Jobcenter © berlinframes @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Flüchtlingsbürgen

Kommunale Jobcenter verzichten auf Forderungen

Gute Nachrichten für Flüchtlingsbürgen in Nordrhein-Westfalen. Einem Erlass des Sozialministeriums zufolge müssen sie keine Kostenforderungen mehr befürchten.

Dienstag, 12.03.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.03.2019, 17:43 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Flüchtlingsbürgen in Nordrhein-Westfalen müssen auch von den rein kommunal betriebenen Jobcentern keine Kostenforderungen mehr befürchten. Dies geht aus einem neuen Erlass des NRW-Sozialministeriums hervor, der dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Die Anordnung des Ministeriums erging wenige Tage nach einer entsprechenden Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von Bund und Kommunen. NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte einen solchen Schritt am vergangenen Mittwoch angekündigt.

Bei Flüchtlingsbürgen, die sich unter Berufung auf das Landesaufnahmeprogramm zur Übernahme des Lebensunterhalts für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge verpflichtet hatten, ist dem Erlass zufolge „von der Heranziehung“ abzusehen. Eine darüber hinaus gehende Prüfung sei nicht erforderlich, stellte das Sozialministerium klar. Gleiches gelte auch für Bürgschaften, die aufgrund von Aufnahmeprogrammen anderer Bundesländer gegenüber NRW-Ausländerbehörden abgegeben wurden.

___STEADY_PAYWALL___

In ihrer vergangene Woche bekannt gewordenen Weisung stellte die Bundesagentur Verpflichtungsgeber aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz durchweg von Rückforderungen frei.

21 Millionen Euro

Die aktuellen Anordnungen betreffen alle Verpflichtungserklärungen, die vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 im Zusammenhang mit Landesaufnahmeprogrammen abgegeben wurden. Mit Blick auf Forderungen von Sozialämtern an Bürgen steht eine Lösung allerdings nach wie vor aus. Eine Sprecherin des Bundessozialministeriums hatte erklärt, der Bund wolle den Ländern ein ähnliches Verfahren wie bei den Jobcentern nahelegen.

Laut einer Statistik der Bundesregierung betrugen allein die Forderungen der von Bundesagentur und Kommunen zusammen getragenen Jobcenter an Flüchtlingsbürgen mindestens 21 Millionen Euro. (epd/mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)