Amtsgericht Luckenwalde
Syrerin darf mit Kopftuch zu Scheidungstermin erscheinen
Eine muslimische Frau darf zu ihrem eigenen Scheidungstermin vor Gericht mit Kopftuch erscheinen. Ein Richter hatte dies zunächst untersagt und wurde inzwischen als für befangen erklärt. Das Neutralitätsgebot gelte nicht für Prozessbeteiligte und Zuschauer im Gerichtssaal.
Donnerstag, 24.08.2017, 4:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 27.08.2017, 1:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Eine muslimische Frau aus Syrien, die sich in Brandenburg von ihrem Mann scheiden lassen will, darf nun doch mit Kopftuch vor dem Amtsgericht Luckenwalde erscheinen. Ein Richter, der dies zunächst untersagt hatte, sei inzwischen vom Gericht für befangen erklärt worden, sagte Gerichtssprecherin Renate Hellich dem Evangelischen Pressedienst am Mittwoch in Luckenwalde.
Der Scheidungsfall werde jetzt von der Direktorin des Amtsgerichts, Roswitha Neumeier, bearbeitet. Das Verfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen, sagte Hellich. Über den Scheidungstermin werde das Gericht jedoch keine Auskunft erteilen.
Die Anwältin der Syrerin hatte nach dem „Kopftuchverbot“ vom Juli einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Dabei konnte sie sich auch auf höchstrichterliche Entscheidungen berufen. Während es herrschende Meinung in Deutschland sei, dass das Neutralitätsgebot Richterinnen und Staatsanwältinnen das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen untersagt, gelte dies nicht für andere Prozessbeteiligte und Zuschauer im Gerichtssaal, hieß es. (epd/mig) Aktuell Recht
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