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Gesetzesentwurf

Kabinett beschließt schnellere Hilfen für Flüchtlinge in Ausbildung

Flüchtlinge in Ausbildung sollen in Zukunft nach 15 Monaten Bafög bekommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde vom Kabinett gebilligt. Bisher müssen Azubis vier Jahre warten.

Donnerstag, 13.08.2015, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 13.08.2015, 17:39 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Junge Flüchtlinge sollen künftig schneller finanzielle Hilfe zur Absolvierung einer Ausbildung oder eines Studiums bekommen. Wie das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf, nach dem Geduldete künftig nach 15 Monaten statt vier Jahren Aufenthalt Berufsausbildungsbeihilfe erhalten können. Das gleiche gelte für das Bafög. Beide Leistungen erhalten junge Menschen, wenn sie andernfalls den Lebensunterhalt während der Ausbildung nicht decken könnten.

Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer soll nach Angaben des Ministeriums ab dem 1. Januar 2016 gelten. Ursprünglich sei geplant gewesen, dass sie erst im August 2016 inkraft tritt.

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Verkürzt wird auch die Wartezeit junger Flüchtlinge, die im Rahmen einer Assistierten Ausbildung besonders intensiv unterstützt werden können. Dies gelte beispielsweise bei Sprachdefiziten oder sozialen Eingewöhnungsschwierigkeiten. Geduldete sollen künftig auch ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten können. Sie haben zum Ziel, den Abbruch einer Ausbildung zu verhindern. (epd/mig)

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