Integrationspolitik

Von Ehrlichkeit keine Spur

Die Koalitionsverhandlungen der CDU/CSU und FDP über die künftige Integrationspolitik sind abgeschlossen. Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht, weitere Fördermittel für Integrationskurse, die Regelung der Zuwanderung oder die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind nur einige der Themen.

Von Montag, 26.10.2009, 8:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.06.2022, 8:19 Uhr Lesedauer: 9 Minuten  |  

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und FDP über die künftige Regierungs- und damit auch über die Integrationspolitik steht. Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht, weitere Fördermittel für Integrationskurse, die Regelung der Zuwanderung oder die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind nur einige der genannten Themen.

Ob und mit welchem Inhalt diese Komplexe in den kommenden vier Jahren geregelt werden, wird sicherlich enormen Einfluss auf den weiteren Integrationsprozess haben. Viel wichtiger wird es aber sein, wie diese Themen behandelt werden. Dabei geht es nicht um Detailfragen. Weniger wichtig ist beispielsweise, ob vor der Einbürgerung ein Einbürgerungstest zu absolvieren ist als vielmehr die Frage, ob dieser Test von Ausländern angenommen wird. Ebenso ist weniger wichtig, ob die Verweigerung der Teilnahme an einem Integrationskurs sanktioniert wird als vielmehr der Wille der Betroffenen, Deutschland kennen- und Deutsch lernen zu wollen.

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Um die Bedeutung des wie zu veranschaulichen, ist ein Rückblick erforderlich. Am Beispiel der Ehegattenzuzugsregelung, die auf Druck der Union an Sprachkenntnisse vor der Einreise geknüpft wurde, soll aufgezeigt werden, wie man es nicht machen sollte.

Im Frühjahr 2007 hatte die schwarz-rote Regierung eine Reform des Zuwanderungsrechts auf den Weg gebracht. Unter anderem, sah es vor, dass beim Ehegattennachzug die Einreise in das Bundesgebiet davon abhängen sollte, ob der Ausländer sich auf einfache Art in deutsche Sprache verständigen kann. Damit sollten Ausländer verpflichtet werden, sich bereits im Herkunftsland Deutschkenntnisse anzueignen und dies mit einem Sprachtest bei einem der Goethe-Institute zu dokumentieren. Hauptargument für diese Neuregelung war der Schutz vor Zwangsehen.

Argumente

Wenn sich Ehegatten bereits im Herkunftsland Deutschkenntnisse aneignen, so die Argumentationskette damals, könnten sie sich viel besser gegen Zwangsehen zu Wehr setzen. Sie könnten Hilfe und Schutz in Anspruch nehmen, nachdem Sie in Deutschland eingereist sind. Das Erlernen der deutschen Sprache nach der Einreise sei keine Lösung, weil viele Ehemänner ihre Frauen von Integrationskursen fernhielten. Und die Thematik sei nicht kleinzureden: jährlich würden bis zu 30.000 Zwangsverheiratungen vorgenommen, so der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Außerdem, so die für Integration zuständige Staatsministerin Maria Böhmer und Bundeskanzlerin Angela Merkel damals, würden lediglich 200-300 Wörter ausreichen, um den Sprachtest zu bestehen – man solle sich nicht anstellen.

Damit erlangte die bis dato ohnehin undifferenziert geführte Debatte um Zwangsehen in der Öffentlichkeit eine ganz andere Dimension. Zwar nicht immer ausgesprochen, waren „Importbräute“ türkischer Männer gemeint. Die Debatte bekam ein Gesicht und wurde von führenden Politikern als das Problem ausgemacht.

Vertreter von Migrantenorganisationen protestierten, kritisierten und blieben sogar vom Integrationsgipfel fern. Sie konnten sich mit der neuen Regelung im Aufenthaltsgesetz und insbesondere dem Argumentationsmuster nicht anfreunden. So sehr das Problem auch wahr- und ernst genommen wurde, hatte man ein ungutes Gefühl. Man traute dem Braten nicht. Zu Recht, wie sich später herausstellen sollte.

Scheinargumente

Das oben aufgeführte erste Argument – Opfer könnten sich mit Deutschkenntnissen besser zu Wehr setzen – wurde durch die Bundesregierung selbst ad absurdum geführt, als sie sich weigerte, dem Rat vieler Experten zu folgen. Sie forderten die gleichzeitige Abschaffung der Ehebestandszeit von zwei Jahren in Deutschland. Diese Regelung schreibt vor, dass eine Ehe zwei Jahre im Bundesgebiet bestanden haben muss, damit die nachgezogene Partnerin einen von der Ehe unabhängigen Aufenthaltstitel erhalten kann. Wird die Ehe vor Ablauf von zwei Jahren geschieden, wird die zugezogene Partnerin in ihr Herkunftsland abgeschoben. In unserem Fall in die Hände derer, die sie gegen ihren willen verheiratet haben. Die Aufrichtigkeit der Bundesregierung geriet ins Wanken – Opferschutz sähe anders aus. Schließlich helfen beste Deutschkenntnisse nicht, wenn ein Zwangsverheiratungsopfer die Ehe nicht zwei Jahre lang – irgendwie – über sich ergehen lässt.

Das Argument, dass das Erlernen der deutschen Sprache nach der Einreise von Ehemännern verhindert wird, hat die Bundesregierung ebenfalls selbst entkräftet. Diesmal allerdings viel später – knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelung. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Bundestag musste sie zugeben, dass sie Teilnahmequote von Neuzuwanderern in den Jahren 2005 bis 2007 – ! – unter Türken mit 94 Prozent besonders hoch war. Und bei den nicht teilnehmenden 6 Prozent waren Ausfälle durch Geburten, Kinderbetreuungszeiten, Krankheiten, Ausbildungen usw. nicht einmal berücksichtigt.

Irgendwann preschte der Bayerische Innenminister vor und versuchte das Ausmaß der Problematik mit bis zu 30.000 Zwangsverheiratungen von muslimischen Frauen pro Jahr zu veranschaulichen. Dass diese Zahl fernab jeglicher Realität liegt, ist für einen Kundigen klar, aber nicht für den Otto-Normal-Verbraucher. Im Jahre 2007 wurden in Deutschland insgesamt 368.329 Ehen geschlossen. Selbst wenn in 10 Prozent dieser Eheschließungen die Frau eine Muslimin gewesen wäre, müsste fast jede Muslima unter Zwang verheiratet worden sein, damit die Zahl Herrmanns stimmt. Der Anteil der Muslime in Deutschland liegt aber gerade einmal bei 5 Prozent.

Schließlich entpuppte sich auch das Argument, dass lediglich 200-300 Wörter für den Sprachtest verlangt würden, als unwahr. Erst nach einem halben Dutzend parlamentarischer Anfragen an die Bundesregierung zum Thema, musste sie höchst widerwillig zugeben, dass der Test mit 200-300 Wörtern nicht zu meistern ist. Mehr noch: Die anfängliche „stellt euch nicht so an“-Haltung wandelte sich so sehr, dass die Bundesregierung selbst einer blinden analphabeten Frau das Erlernen der deutschen Sprache zumutete, obwohl nicht einmal geeignete Lernmittel in ihrer Heimatsprache erhältlich waren. Selbstverständlich war zu diesem Zeitpunkt das Gesetz längst in Kraft getreten. Das Goethe-Institut selbst sprach von einem „bewussten herunterspielen“ der Anforderungen seitens der Politiker, um das Gesetz durchzubringen. Das Vielfache an Wortschatz sei erforderlich, um eine realistische Chance in einem dieser Sprachtests zu haben.

Traurig aber wahr, bröckelten nahezu sämtliche Argumente, mit denen die Sprachanforderungen vor dem Ehegattennachzug begründet wurden. Sie entpuppten sich als unwahr und unehrlich. Heute leben viele Ehegatten auch nach Jahren getrennt von Ihren Ehepartnern und müssen teilweise Hunderte von Kilometern zurücklegen, um an einem Goethe Institut einen Sprachkurs zu besuchen. Aber in Deutschland wären Sie von ihren Ehemännern gehindert worden – na klar. Heute haben wir mit größter Wahrscheinlichkeit mehr Trennungs- als Zwangsverheiratungsopfer.

Laut aktuellem Koalitionsvertrag der scharz-gelben Regierungskoalition sei nun doch geplant, beispielsweise die Ehebestandszeit von zwei Jahren zu überprüfen; man wolle es auf drei Jahre verlängern. Begründung: Verhinderung von Scheinehen.

Außerdem sei „im Kampf gegen Zwangsehen“ ein eigenständiger Straftatbestand geplant. Die zivil- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile aus solchen Straftaten sollen jedoch unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes beseitigt werden. Wie? Insbesondere durch Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangebote.

Die Wahrnehmung

So abwegig die vorgebrachten Argumente auch waren und im Laufe der Zeit wie ein Kartenhaus zusammenfielen, die öffentliche Diskussion haben sie dennoch bestimmt. Angefangen früh morgens in Frühstückssendungen bis zu den Abendstunden in Polittalkshows wurden immer wieder dieselben Argumente von ranghohen Politikern gebetsmühlenartig wiederholt. Man vermittelte dem Volk das Gefühl, dass Zwangsverheiratungen auch im zahlenmäßigen Ausmaß ein großes Problem seien und die Opfer geschützt werden müssen.

Dies hat die Aufnahmegesellschaft geprägt; inwieweit zeigt folgende Erhebung: Aus der Sinus-Millieu- Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom April 2009 geht hervor, dass ein Großteil der Mehrheitsgesellschaft große Vorbehalte und Vorurteile gegenüber Muslimen hat. Woran denkt die Gesellschaft, wenn sie „Religion“ hört? Die Antworten der Befragten brachte u.a. folgende Assoziationskette zutage: Religion > Islam > rückständig > Unterdrückung der Frau > Zwangsheirat und Ehrenmord.

Die Folgen

Die Wahrnehmung der Mehrheitsgesellschaft ist aber nur eine traurige Seite der Medaille. Migranten sind in einem ganz besonderen Maße betroffen. Sie werden nicht nur in eine unangenehme Ecke gerückt, in die sie in den allermeisten Fällen nicht gehören, ihnen werden auch Steine in den Weg gelegt in Form von gesellschaftliche Hürden, die das soziale Zusammenleben und somit auch den Integrationsprozess erschweren.

Die Tatsache, dass Politiker mit Scheinargumenten und Unwahrheiten ein Gesetz durchgeboxt haben, um die unkontrollierte Zuwanderungen einzudämmen – das war der eigentliche Hintergrund des Zwangsehenverhinderungsparagraphen, hat zu deutlichem Vertrauensverlust geführt. Insbesondere türkische Migrantinnen wurden für eine zuwanderungspolitische Maßnahme missbraucht. Obwohl die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge noch heute – über zweieinhalb Jahre nach der Gesetzesverabschiedung – nicht einmal in der Lage ist abzuschätzen, wie viele Zwangsverheiratungen tatsächlich vorgenommen werden.

Möchte man eine ehrliche Hinwendung von Migranten zu Deutschland und Loyalität erreichen, muss man ihnen gegenüber ehrlich und aufrichtig sein. Gründe, die gegen eine unkontrollierte Zuwanderung sprechen, sind in nicht selten plausibel und nachvollziehbar. Alle in Deutschland lebenden Menschen – ob mit oder ohne Migrationshintergrund – haben ein großes Interesse daran, dass Deutschland richtige Entscheidungen trifft und Maßnahmen einleitet, die zum Wohle aller sind. Sind die Argumente für Spracherfordernisse vor dem Ehegattennachzug überzeugend, sind sie die Letzten, die dagegen protestieren. Erforderlich ist aber, dass man mit ihnen und nicht gegen sie redet, sie mit in die Debatte einbindet, anstatt sie auszugrenzen.

Das in diesem Zusammenhang aufgezeigte Beispiel ließe sich ohne Weiteres auch auf die Einbürgerungs- oder weitere Kerndebatten der Integrationspolitik ausdehnen. Das gleiche Muster ist oft zu finden. Viele Regierungspolitiker haben die vergangenen vier Jahre mit vorgeschobenen und öffentlichkeitswirksamen Scheinargumenten verbracht und im gleichen Atemzug Integrationswille von Migranten gefordert. Die Folgen derartiger Scheindebatten und die Absurdität dieser Forderung – angesichts des oben dargelegten Bildes – möchte ich anhand einer persönlichen Anekdote veranschaulichen.

Pfingsten in Griechenland

Die Pfingstferien 2009 haben meine Frau und ich unweit von der türkischen Grenze, in einem kleinen idyllischen Dorf in Griechenland verbracht. Wir waren Gäste auf einer griechisch-deutschen Hochzeit von Freunden aus Deutschland. Während der langen Trauungszeremonie in der griechisch orthodoxen Kirche nahm ich mir eine kurze Auszeit und ging vor die Tür. Meine bessere Hälfte wollte keine Sekunde verpassen und beobachtete mit funkelnden Augen gerührt ihre Freundin, wie sie im Brautkleid vor dem Altar stand.

Draußen hatten sich unter blauem Himmel und strahlendem Sonnenschein ein Paar weitere Gäste aus Deutschland zu einem Smalltalk zusammengefunden. Darunter eine nette, ältere Dame aus Baden-Württemberg. Ich schloss mich ihnen an und wir unterhielten uns über Gott und die Welt, bis jemand aus heiterem Himmel bemerkte: „Sie sind aber kein Deutscher!?“ Als ich sagte, dass ich ursprünglich aus der Türkei komme, schaute mich die nette Dame mit einer Miene an, die eine Mischung aus Mitleid und Entsetzen zum Ausdruck brachte. Sie wandte sich mir zu und fragte: „Sind Sie auch zwangsverheiratet?“

Diese Frage rief bei mir spontan folgende Gedanken hervor: „Gratuliere Frau Merkel, Herr Schäuble, Frau Böhmer & Co! Sie haben es geschafft einen Keil zwischen mich und die nette Dame zu treiben, den ich nun rausziehen muss. Unglaublich!“ Das geht – wenn überhaupt – nur noch mit viel, sehr viel Integrationswillen, den ich nicht wegen, sondern trotz der Integrationspolitik aufbringen muss. Meinung

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  1. herbert sagt:

    Grundsaetzlich sollte ein Deutschkurs in Deutschland stattfinden mit Abschluss. Die Behauptung mancher Politiker das alles im Ausland zu erlernen, zeigt eine grosse Ignoranz.

    Ich fordere hier ein Gegengewicht zum Deutschkurs fuer Auslaender ein.

    Man zeige mir den Bundestagsabgeordneten, der perfekt Englisch und Franzoesich spricht.
    Es ist peinlich wenn ein Aussenminister noch nicht einmal sich Englisch mit der Presse unterhalten kann. Das gleiche gilt fuer den Exkanzler Schroeder.
    Diese politischen Figuren sind Rechtsanwaelteund sind nicht in der Lage Englisch zu sprechen.
    Es ist erst die Spitze eines Eisberges, denn im Bundestag gibt es reichlich dieses sprachlichen Nieten.
    Das sind die Abgeordneten, die einem Auslaender vorschreiben wollen, einen A1 Kurs im Ausland zu belegen und sei es unter Bomben in Afganistan ohne Goethe Institut.
    Herr Wiefelspuetz von der SPD koennen sie sich perfekt in Englisch unterhalten/ Sie haben ja die Aussage getroffen, so wie man liest, das man nur 300 Woerter fuer den A1 Kurs braucht.
    Diese Ansicht geistert auch im Bundestag herum. Es zeigt man wieder klar, dass sich die Volksvertreter gar nicht mit dem Thema richtig befasst haben.
    Hier ist besonders die CDU CSU plus SPD gemeint.
    ALLE DIE DIESE ZEILEN HIER LESEN SOLLTEN DIE FORDERUNG AN DIE POLITIKER STELLEN DOCH EINMAL IHRE SPRACHKENNTNISSE OFFENZULEGEN !

    Ein Informatiker kann niemals Informatiker sein, wenn er kein Englisch schreiben und lesen, bzw. sprechen kann.
    Ein deutscher Aussenminister der in der Welt herumreist kann kein Englisch und ist doch Aussenminister !
    Im Klartext, er braucht immer Uebersetzer im Hintergrund. Das ist verdammt peinlich Herr Westerwelle !
    Es zeigt aber auch auf, welche Statisten im Bundestag sitzen mit einer voellig unzureichenden Bildung.

    Und diese Figuren wollen einem auslaendischen Buerger einen Deutschkurs im Ausland aufdruecken.
    Es schreit zum Himmel, wenn diese christliche CDU CSU nicht reagiert, wenn ein deutscher Soldat mit einer FRau aus Kasastan plus gemeinsamen Kind der auslaendischen Ehefrau keinen Einlass nach Deutschland gewaehrt, weil sie kein Deutsch spricht.
    Frau und Kind leben in Kasastan und der deutsche Soldat lebt hier. Diese Zwangstrennung ist barbarisch und erinnert mich an die dreissiger Jahre in Deutschland.
    Deutschland ein Staat mit Menschenrechte/ Nein !
    Ich fordere die Politiker auf, hier eine vernuenftige Loesung zu finden.
    Deutschkurs ja, aber hier in dem Land Germany, wo der Ehemann und Ehefrau lebt.