Bei dem Thema Unterhalt scheiden sich bekanntlich die Geister. Unterhaltsberechtigte und -verpflichtete haben oft einen ganz unterschiedlichen Blick darauf. Nicht anders ist das bei Migranten. Bei Ausländern oder Asylbewerbern können aber zusätzliche Regeln greifen.
Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen automatisch unwirksam, wenn einer der Partner noch unter 16 war. Das Gesetz wurde trotz Kritik und mit großem TamTam beschlossen. Karlsruhe hat damit kein grundsätzliches Problem, pocht aber auf mehr Rechte für Betroffene.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil das EU-Freizügigkeitsrecht gestärkt. Danach haben im EU-Ausland lebende deutsche Kinder unter gewissen Umständen Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch den deutschen Staat.