Der Generalanwalt
16.03.2009
Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen den Leistungsausschluss nach § 7 SGB II für arbeitssuchende EU-Bürger, die zuvor eine Beschäftigung ausgeübt hatten und unfreiwillig arbeitslos geworden sind, für europarechtswidrig erklärt.
Von GastautorIn