Wenn Rechtsextremisten politisch die Oberhand gewinnen, könnten sie Verfassungsrichter entlassen und neue Richter ins Amt bringen. Die Ampel will das Bundesverfassungsgericht wetterfest machen. Der Bundespräsident springt ihr bei - ein Signal an die zaudernde Union.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet - und darf gleichwohl zwei ehrenamtliche Verfassungsrichter stellen? Was paradox klingt, wurde im Bayerischen Landtag mit den Stimmen der CSU und Freie Wähler durchgewunken. Grüne und SPD votierten dagegen.
Seit eineinhalb Jahren ist der rechtsextreme sächsische Richter Jens Maier unfreiwillig im Ruhestand. Laut dem Karlsruher Dienstgericht soll das so bleiben. Die Revision des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten wurde abgewiesen.
Schöffen spielen bei Gericht eine wichtige Rolle. Immer öfter sind Rechtsextremisten darunter. Um das zu verhindern, soll nun das Richtergesetz geändert werden. Überlegungen aus den Ländern, etwa auch EU-Ausländer als Schöffen zuzulassen, sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Neben ausgebildeten Juristen sitzen in Deutschland häufig auch gewählte Schöffen auf der Richterbank. Im Herbst steht in Baden-Württemberg deren Neuwahl an. Weil rechte Gruppen versuchen, eigene Kandidaten wählen zu lassen, verschärft der Landtag nun die Regeln.
Rechtsextremisten entscheiden als ehrenamtliche Richter auch über Schuld und Unschuld. In den eigenen Reihen rufen sie schon seit vielen Jahren dazu auf, sich als Schöffen zu bewerben. Darauf reagiert jetzt die Politik in Baden-Württemberg.
Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Kreck hätte die Juristin nicht in den Richterdienst zurückkehren dürfen. Das sah ein Gericht anders. Doch mit der Verhaftung von Malsack-Winkemann bei einer Großrazzia gegen die „Reichsbürger“-Szene ist die Ausgangslage eine andere.
Im Streit um die Rückkehr eines ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten ins Richteramt ist jetzt ein Urteil gefallen: Er darf nicht zurück auf die Richterbank. Er sei „nicht mehr tragbar“. Noch ist aber unklar, ob damit das letzte Wort gesprochen ist. Von Sven Eichstädt
Richter mit rechter Gesinnung sprechen Urteile, die mehr rechts als rechtens sind. Das zeigt ein jetzt bekannt gewordenes Urteil eines sächsischen Richters. Er meint, das N-Wort sei nicht beleidigend. Von Sophia Hiss
Asylbewerber aus afrikanischen Ländern haben an manchen Gerichten und bei bestimmten Richtern keine Chance. Bei rechten Tätern hingegen gibt es milde Urteile. Ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss übt jetzt scharfe Kritik an der Thüringer Justiz. Der Minister begrüßt die Debatte, die Linkspartei fordert Konsequenzen.