Ein Asyl-Richter in Gera soll sich im Netz rassistisch geäußert haben. Er bestreitet die Vorwürfe. Recherchen zeigen jedoch, Asylanträge hatten in Gera selten eine Chance. Ein Disziplinarverfahren soll nun klären, ob an den Vorwürfen etwas dran ist.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet, darf aber trotzdem ehrenamtliche Verfassungsrichter stellen. Nach Kritik aus der Opposition will die CSU bald neue Regeln für deren Wahl verabschieden.
Wenn Rechtsextremisten politisch die Oberhand gewinnen, könnten sie Verfassungsrichter entlassen und neue Richter ins Amt bringen. Die Ampel will das Bundesverfassungsgericht wetterfest machen. Der Bundespräsident springt ihr bei - ein Signal an die zaudernde Union.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet - und darf gleichwohl zwei ehrenamtliche Verfassungsrichter stellen? Was paradox klingt, wurde im Bayerischen Landtag mit den Stimmen der CSU und Freie Wähler durchgewunken. Grüne und SPD votierten dagegen.
Seit eineinhalb Jahren ist der rechtsextreme sächsische Richter Jens Maier unfreiwillig im Ruhestand. Laut dem Karlsruher Dienstgericht soll das so bleiben. Die Revision des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten wurde abgewiesen.
Schöffen spielen bei Gericht eine wichtige Rolle. Immer öfter sind Rechtsextremisten darunter. Um das zu verhindern, soll nun das Richtergesetz geändert werden. Überlegungen aus den Ländern, etwa auch EU-Ausländer als Schöffen zuzulassen, sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Neben ausgebildeten Juristen sitzen in Deutschland häufig auch gewählte Schöffen auf der Richterbank. Im Herbst steht in Baden-Württemberg deren Neuwahl an. Weil rechte Gruppen versuchen, eigene Kandidaten wählen zu lassen, verschärft der Landtag nun die Regeln.
Rechtsextremisten entscheiden als ehrenamtliche Richter auch über Schuld und Unschuld. In den eigenen Reihen rufen sie schon seit vielen Jahren dazu auf, sich als Schöffen zu bewerben. Darauf reagiert jetzt die Politik in Baden-Württemberg.
Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Kreck hätte die Juristin nicht in den Richterdienst zurückkehren dürfen. Das sah ein Gericht anders. Doch mit der Verhaftung von Malsack-Winkemann bei einer Großrazzia gegen die „Reichsbürger“-Szene ist die Ausgangslage eine andere.
Im Streit um die Rückkehr eines ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten ins Richteramt ist jetzt ein Urteil gefallen: Er darf nicht zurück auf die Richterbank. Er sei „nicht mehr tragbar“. Noch ist aber unklar, ob damit das letzte Wort gesprochen ist. Von Sven Eichstädt