Den Regelungen zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug droht das Aus. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur eine Härtefallregelung angeordnet. Die Urteilsbegründung geht viel weiter.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat ein Urteil, wonach die Polizei Personenkontrollen allein aufgrund der Hautfarbe durchführen darf, für wirkungslos erklärt. Polizei hat sich beim Kläger entschuldigt. Klägeranwalt spricht von einem Meilenstein.
Das Verwaltungsgericht Koblenz sah in der verdachtsunabhängigen polizeilichen Personenkontrolle aufgrund der Hautfarbe kein Problem. Es ging ein Aufschrei durch die Republik. In knapp einer Woche wird der Fall neu aufgerollt - vor dem OVG Rheinland-Pfalz. Von Kai Budler, Vera Egenberger
Gericht spricht einer jungen Frau Schadensersatz in Höhe von drei Monatsgehältern zu. Sie wurde aufgrund ihres Kopftuches nicht eingestellt. Die Begründung des Gerichts: Das Kopftuch ist kein Schmuckstück.
Bundesverwaltungsgericht lockert Einschränkung des Spracherfordernisses beim Ehegattennachzug zu Deutschen: Von einem Deutschen darf grundsätzlich nicht verlangt werden, die Ehe im Ausland zu führen. Geklagt hatte eine Analphabetin aus Afghanistan.
Das Elterngeld- und Elternzeitgesetz, wonach Ausländer keinen Anspruch auf Erziehungs- bzw. Elterngeld haben, wenn sie nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
Der Österreichische VwGH hat einer türkischen Studentin einen zeitlich uneingeschränkten Arbeits- und Aufenthaltstitel erteilt. Das Recht ergibt sich aus dem Assoziationsrecht und gilt EU-Weit - auch für türkische Studenten in Deutschland.
Auch Ausländer haben Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Diese Selbstverständlichkeit musste das Bundesverfassungsgericht gestern feststellen, um eine seit 20 Jahren andauernde Verfassungswidrigkeit übelster Sorte zu beenden. Von Ekrem Şenol
Das Bundesverfassungsgericht urteilte: Die Höhe der Leistungen für AsylbewerberInnen sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Hendrik Lammers begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und hält sie für längst überfällig. Von Hendrik Lammers
Das Landgericht Köln hat die religiöse Beschneidung von Jungen für Ärzte unter Strafe gestellt. Der Zentralrat der Juden kritisiert das Urteil scharf. Die Leidtragenden dürften die Kinder sein. Ärzte gibt es auch im Ausland, die Beschneidungen vornehmen.