Wer keinen Integrationskurs besucht, bekommt keine Niederlassungserlaubnis. Das gilt auch für Angehörige von türkischen Staatsbürgern, die sich auf das deutsch-türkische Assoziierungsabkommen berufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Sechs Nazis hatten sich in Dortmund mit einheitlichen T-Shirts als "Stadtschutz" aufgespielt - als Antwort auf die "Scharia-Polizei" in Wuppertal. Das Amtsgericht Dortmund hat die Anklagege gegen die Nazis jetzt zurückgewiesen. Das Verfahren gegen die "Scharia-Polizisten" läuft noch.
Am Karfreitag darf keine islamische Beschneidungsfeier stattfinden. Beschneidungsfeier haben dem Oberverwaltungsgericht Münster zufolge auch unterhaltenden Charakter. Der Karfreitag hingegen sei ein Tag der Trauer und Einkehr.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung der Gesellschaft eine zweite Chance gegeben. Eine Chance zu zeigen, dass die grundgesetzlichen Freiheiten, auf die wir zu Recht stolz sind, für alle gelten und nicht nur für diejenigen, die gleicher als gleich sind. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Für Schleuser gibt es keine Strafmilderung. Das gilt auch dann, wenn sie aus humanitären Gründen handeln und Flüchtlinge aus Ländern schleusen, denen erhebliche Asyl-Defizite attestiert werden. Das hat das Bundesgerichtshof entschieden.
Dauert der Türkeiaufenthalt länger als sechs Wochen, können Angehörige eines Pflegebedürftigen für diese Zeit kein Pflegegeld beanspruchen. Das entschied das Bundessozialgericht. Anders wäre die Rechtslage, wenn die Türkei EU-Mitglied wäre.
Müssen 16-jährige die Kosten für ihre Abschiebung erstatten? Ein Gericht hat entschieden: Ja, sie müssen. Denn laut Ausländerrecht ist man schon ab 16 voll haftbar. Hätte Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt, hätte das Gericht anders entschieden.
Medien wollten von der Stadt Würzbürger wissen, wer die "Pegida"-Demosntrationen angemeldet hat. Die Stadt verweigerte die Auskunft. Die Medien klagten dagegen und bekamen nun Recht. Ihr Interesse an den Namen sei größer als das Geheimhaltungsinteresse.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Asylpraxis Ungarns scharf kritisiert und Abschiebungen in das Land vorerst gestoppt. Ungarn nehme Flüchtlinge nahezu ausnahmslos in Asylhaft. Das verstoße gegen die EU-Grundrechtscharta.
Zu einer Entschädigungszahlung von 30.000 Euro wurde eine Berliner Vermieterin vom Amtsgericht verurteilt. Sie hatte die Miete so lange erhöht, bis die türkeistämmige Familie mit drei Kindern die Wohnung kündigen und ausziehen musste. Deutsche Mieter wurden verschont.