Eine muslimische Frau darf zu ihrem eigenen Scheidungstermin vor Gericht mit Kopftuch erscheinen. Ein Richter hatte dies zunächst untersagt und wurde inzwischen als für befangen erklärt. Das Neutralitätsgebot gelte nicht für Prozessbeteiligte und Zuschauer im Gerichtssaal.
In Berlin ist ein neuer Kopftuchstreit vor Gericht gelandet. Grund ist das Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verbietet. Moschee-Gründerin und Anwältin Seyran Ateş vertritt das Land Berlin. Das Mandat sorgt in sozialen Medien für Belustigung. Von Christine Xuân Müller
Ein richterliches Kopftuchverbot in einem Scheidungsprozess sorgt derzeit für Aufregung. Staatsrechtler werfen dem Richter groben Missbrauch und Rechtsbeugung vor. Eine Gerichtssprecherin hingegen meint, der Richter habe im Gerichtssaal für Ordnung zu sorgen.
Eine Rechtsreferendarin darf bei ihrer Ausbildung kein Kopftuch tragen. Eine Frankfurter Muslimin scheiterte mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht.
Rechtsreferendarinnen dürfen während ihrer Amtsausübung kein Kopftuch tragen. Das entschied das Hessische Verwaltungsgerichtshof und hob einen anderslautenden Beschluss auf. Begründung: Religiöse Bekleidung verstoße gegen das Neutralitätsgebot in der Justiz.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), erklärt im Gespräch, warum er sich freut, Gastgeber des Kirchentags zu sein und warum er gleichzeitig am Neutralitätsgesetz festhält. Von Lukas Philippi, Jens Büttner
Das baden-württembergische Kabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach religiös und politisch geprägte Symbole sowie Kleidungsstücke bei richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeiten verboten sind.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sieht im Kopftuch auf der Richterbank eine "visuelle Befangenheit". Sie geht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vor, die einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch Recht zugesprochen hatte.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden hat sich gegen ein Kopftuchverbot für Staatsbedienstete ausgesprochen. Auch von einem Islamgesetz, das von einigen CDU-Politiker gefordert wird, hält Schuster nichts. Bedenklich findet er auch die Unionsforderung nach Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft.
Mitte März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen, in dem es anhand zweier Fälle aus Frankreich und Belgien entschied, dass das Verbot eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz zulässig sein kann. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre, scheinen die Urteile des EuGH einen Kontrast zu bilden. Von Maryam Kamil Abdulsalam