In Berlin häufen sich Klagen wegen Diskriminierung infolge des Kopftuchverbotes im öffentlichen Dienst. Der Integrationsbeauftragte fordert eine Überprüfung der Regelung: Das Neutralitätsgesetz sei nicht mehr zeitgemäß, kritisiert er.
Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Berliner Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie zeigt sich davon unbeeindruckt und propagiert in einem Brief an Berliner Schulen stattdessen ein „Weiter so!“. Von Gabriele Boos-Niazy Von Gabriele Boos-Niazy
Eine muslimische Frau darf zu ihrem eigenen Scheidungstermin vor Gericht mit Kopftuch erscheinen. Ein Richter hatte dies zunächst untersagt und wurde inzwischen als für befangen erklärt. Das Neutralitätsgebot gelte nicht für Prozessbeteiligte und Zuschauer im Gerichtssaal.
In Berlin ist ein neuer Kopftuchstreit vor Gericht gelandet. Grund ist das Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole an Berliner Schulen weitgehend verbietet. Moschee-Gründerin und Anwältin Seyran Ateş vertritt das Land Berlin. Das Mandat sorgt in sozialen Medien für Belustigung. Von Christine Xuân Müller
Ein richterliches Kopftuchverbot in einem Scheidungsprozess sorgt derzeit für Aufregung. Staatsrechtler werfen dem Richter groben Missbrauch und Rechtsbeugung vor. Eine Gerichtssprecherin hingegen meint, der Richter habe im Gerichtssaal für Ordnung zu sorgen.
Eine Rechtsreferendarin darf bei ihrer Ausbildung kein Kopftuch tragen. Eine Frankfurter Muslimin scheiterte mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht.
Rechtsreferendarinnen dürfen während ihrer Amtsausübung kein Kopftuch tragen. Das entschied das Hessische Verwaltungsgerichtshof und hob einen anderslautenden Beschluss auf. Begründung: Religiöse Bekleidung verstoße gegen das Neutralitätsgebot in der Justiz.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), erklärt im Gespräch, warum er sich freut, Gastgeber des Kirchentags zu sein und warum er gleichzeitig am Neutralitätsgesetz festhält. Von Lukas Philippi, Jens Büttner
Das baden-württembergische Kabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach religiös und politisch geprägte Symbole sowie Kleidungsstücke bei richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeiten verboten sind.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sieht im Kopftuch auf der Richterbank eine "visuelle Befangenheit". Sie geht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vor, die einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch Recht zugesprochen hatte.