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Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Gericht bestätigt Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Rechtsreferendarinnen dürfen während ihrer Amtsausübung kein Kopftuch tragen. Das entschied das Hessische Verwaltungsgerichtshof und hob einen anderslautenden Beschluss auf. Begründung: Religiöse Bekleidung verstoße gegen das Neutralitätsgebot in der Justiz.

Freitag, 26.05.2017, 4:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 28.05.2017, 17:57 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Rechtsreferendarinnen dürfen laut einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) während ihrer Amtsausübung kein Kopftuch tragen. Mit dieser Entscheidung gab der VGH am Mittwoch einer Beschwerde des hessischen Justizministeriums statt, das gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 12. April geklagt hatte. Die Antragstellerin hatte sich zunächst erfolgreich gegen ein Hinweisblatt des Ministeriums zur Wehr gesetzt, das ihr das Tragen eines Kopftuches während ihrer amtlichen Tätigkeit verboten hatte. (AZ: 1 B 1056/17)

Zur Begründung seiner Entscheidung führte der VGH an, dass eine religiöse Bekleidung einer Rechtsreferendarin gegen das Neutralitätsgebot in der Justiz verstoße. Verfahrensbeteiligte könnten sich dadurch beeinträchtigt fühlen oder Zweifel an der Neutralität der Justiz haben. Es gebe kaum einen Ort, an dem die Wahrung staatlicher Neutralität durch ihre Repräsentanten so bedeutsam sei wie vor Gericht. Die Gefahr für eine Beschädigung des Vertrauens in diese Neutralität sei ausreichend, um das Tragen religiös konnotierter Kleidungsstücke zu untersagen. Die Grundrechte der Referendarin hätten daher zurückzutreten.

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Die Rechtsreferendarin hatte gegenüber dem Verbot des Ministeriums eine Einschränkung und Diskriminierung beklagt. Das Tragen des Kopftuches sei ein religiöses Gebot, dessen Nichtbeachtung sie in einen schweren Gewissenskonflikt stürzen würde. Durch das Verbot werde sie gegenüber anderen Rechtsreferendarinnen benachteiligt. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar. (epd/mig)

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  1. Gül Yaman sagt:

    Hessischer Verwaltungsgerichtshof – Gericht bestätigt Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen – MiGAZIN

    Der Richter begründet seine Entscheidung damit, dass eine religiöse Bekleidung einer Rechtsreferendarin gegen das „Neutralitätsgebot“ in der Justiz verstoße. „Verfahrensbeteiligte „könnten sich“ dadurch „beeinträchtigt fühlen“ oder „Zweifel an der Neutralität der Justiz“ haben. Es gebe kaum einen Ort, an dem die Wahrung staatlicher Neutralität durch ihre Repräsentanten so bedeutsam sei wie vor Gericht. Die Gefahr für eine Beschädigung des Vertrauens in diese Neutralität sei ausreichend, um das Tragen religiös konnotierter Kleidungsstücke zu untersagen.

    -> Da es ja nun einmal viele Frauen mit Kopftuch in Deutschland leben sollten Im Umkehrschluss „Deutsche Frauen mit Kopftuch auch das Recht an Neutralität verlangen, indem das Gericht bei einer Verhöhrung von diesen Frauen mit Kopftuch auftritt. Ansonsten können Frauen mit Kopftuch von Richterinnen ohne Kopftuch beeinteächtigt werden, weil es nicht neutral wäre!?

    – Verfahrenbeteiligte:
    Welche Verfahrensbeteiligte, beispielsweise die aus muslimischen Kontexten kommen, sollten sich bitte beinträchtigt fühlen?! Woher kommen eigentlich Urteile, die auf Wahrscheinlichkeiten beruhen!?
    Würde dann als eine Schlussfolgerung so lauten, dass bald Menschen mit dunkler Hautfarbe oder schwarzen Haaren auch zurücktreten müssen, weil sie aufgrund ihrer Hautfarbe/ schwarzen Haaren auch nicht neutral sein können?!

    Fazit:

    Wie können Religionen in diesem Fall der Islam so ausgeblendet werden, wo doch er einen großen Teil der Gesellschaft ausmacht?! War da nicht irgendetwas mit Partizipation oder „wir gehören zusammen“?!

    Verbote reproduzieren Streiker! Verbotene Rechte erzeugen Rebellen oder Parallelgesellschaften bzw. wird die Gesellschaft durch solche Urteile immer mehr aufgesplittetet!

    Echt schade! Nach dem EU Urteil jetzt auch noch das! Einerseits werden Millionen Euros für große Projekte zur Förderung der Vielfalt, Integration (insb. an Frauen) ausgegeben, andererseits werden Rechte entzogen! So wird das gesellschaftliche Leben nicht gefördert! Meiner Meinung nach sollten interkulturelle Konzepte erst bei solchen Instanzen umgesetzt werden und „Neutralität“ darf nicht zum Verhängnis werden!

  2. Murat sagt:

    Ihr Kommentar ist schlicht Unsinn.
    Die Kreuze mussten aus den Gerichtssälen entfernt werden mit Rücksicht auf Nicht-Christen. Aus welchem Grund sollten nun Muslimische Sybole erlaubt werden.
    Ein deutsches Gericht hat absolut neutral zu sein. Darum sind keinerlei religiöse Symbole zugelassen.
    Das peinliche an diesem Fall ist, dass die Referendarin überhaupt geklagt hat. Offensichtlich hat sie ihren Beruf verfehlt wenn sie nicht das Neutralitätsprinzip versanden und verinnerlicht hat.

  3. Müllerin sagt:

    @ Murat: „Offensichtlich hat sie ihren Beruf verfehlt wenn sie nicht das Neutralitätsprinzip versanden und verinnerlicht hat.“

    Gleich davon zu sprechen, dass eine angehende Richterin ihren Beruf verfehlt hat, nur weil sie eine Klage gegen ein Kopftuchverbot einreicht, halte ich für weit hergeholt. Das Recht oder die Möglichkeit auf eine Klage hat erst einmal jede/r. Natürlich kann man einerseits das Neutralitätsprinzip gefährdet sehen, wenn eine Richterin ein Kleidungsstück trägt, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion suggeriert. Allerdings ist ein Kopftuch erst einmal NUR ein Kleidungsstück und sagt eigentlich nichts über die Haltung der Richterin in allgemeinen aus. So kann auch eine Richterin ohne Kopftuch gegen das Neutralitätsprinzip verstoßen, indem sie z.B. Personen aus dem selben oder einem anderen Kulturkreis bewusst oder unbewusst bevorzugt oder benachteiligt bei der Rechtssprechung. Neutralität muss sich also zuallererst in der Person (Verinnerlichung, Haltung) widerspiegeln und nicht so sehr in deren äußerer Kleidung.