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Baden-Württemberg

Grün-Schwarz billigt Verbot religiöser Symbole bei Gerichten

Das baden-württembergische Kabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach religiös und politisch geprägte Symbole sowie Kleidungsstücke bei richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeiten verboten sind.

Mittwoch, 26.04.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.04.2017, 16:23 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die baden-württembergische Landesregierung will religiös und politisch geprägte Symbole bei richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeiten künftig verbieten. Das Kabinett habe am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verabschiedet, teilte das Staatsministerium in Stuttgart mit.

Von der Neuregelung nicht betroffen seien Schöffen sowie ehrenamtliche Richter. Damit sei ein „möglichst schonender Ausgleich zwischen den Grundrechten und der Neutralität“ geschaffen worden, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

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Verbot von religiösen Symbolen

Richter und Staatsanwälte sollen dem Entwurf zufolge in einer Sitzung oder bei Amtshandlungen keine Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die bei objektiver Betrachtung eine religiöse oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Das betreffe auch Rechtspfleger, wenn diese richterliche Aufgaben ausüben.

Muslime indes sind sich einig, dass dieses Verbot insbesondere Musliminnen mit Kopftuch treffen wird. In ähnlichen Fallkonstellationen hatten islamische Religionsgemeinschaften kritisiert, dass Verbote dieser Art für muslimische Frauen einem Berufsverbot gleichkommen.

Verbot gilt auch für Rechtsreferendare

Ferner gelte das Verbot religiöser und politischer Symbole auch für Rechtsreferendare, wenn diese im Rahmen ihrer Ausbildung richterliche Tätigkeiten ausüben oder als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftreten, hieß es weiter. Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte, sichtbare religiöse und politische Symbole in öffentlichen Sitzungen passten nicht zur verfassungsrechtlich gebotenen strikten Neutralität der Justiz.

Ob das einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, bleibt abzuwarten. In einem ähnlichen Fall hatte ein Verwaltungsgericht in Hessen mit Verweis auf die Monopolstellung des Staates bei der Ausbildung von Rechtsreferendaren einer Klägerin das Recht zugesprochen, die Ausbildung mit Kopftuch antreten zu dürfen.(epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Ulrike Schulz sagt:

    Spätestens jetzt könnte man die als staatstragend aufgefassten oft überdimensional großen Kreuze auch wieder zur Diskussion stellen, die in den Gerichten prangen. Sie sind rein religiöser Substanz.