Der islamfeindliche Übergriff an einer Düsseldorfer Haltestelle wird Thema im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages NRW. Haben Polizei und Staatsanwaltschaft den gewalttätigen Übergriff auf eine Studentin mit Kopftuch nicht ernst genommen? Experten warnen vor den Folgen.
Eine muslimische Frau darf zu ihrem eigenen Scheidungstermin vor Gericht mit Kopftuch erscheinen. Ein Richter hatte dies zunächst untersagt und wurde inzwischen als für befangen erklärt. Das Neutralitätsgebot gelte nicht für Prozessbeteiligte und Zuschauer im Gerichtssaal.
Ein richterliches Kopftuchverbot in einem Scheidungsprozess sorgt derzeit für Aufregung. Staatsrechtler werfen dem Richter groben Missbrauch und Rechtsbeugung vor. Eine Gerichtssprecherin hingegen meint, der Richter habe im Gerichtssaal für Ordnung zu sorgen.
Der Wirbel um das Berliner Neutralitätsgesetz reißt nicht ab. Zwei muslimische Lehramtsbewerberinnen sahen sich wegen ihres Kopftuchs unfair behandelt. Sie klagten gegen das Land Berlin, eine junge Frau erhält nun eine Entschädigung.
Rechtsreferendarinnen dürfen während ihrer Amtsausübung kein Kopftuch tragen. Das entschied das Hessische Verwaltungsgerichtshof und hob einen anderslautenden Beschluss auf. Begründung: Religiöse Bekleidung verstoße gegen das Neutralitätsgebot in der Justiz.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann sieht im Kopftuch auf der Richterbank eine "visuelle Befangenheit". Sie geht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vor, die einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch Recht zugesprochen hatte.
Künstlerische Arbeiten zur Verhüllung von Kopf und Körper sind ab diesem Freitag im Jüdischen Museum Berlin zu sehen. Dabei geht es um die Frage, wie viel Religiosität säkulare Gesellschaften vertragen - und was Frauen selbst dazu sagen. Von Nadine Emmerich
Unterdrückt, abhängig, antimodern: So werden muslimische Frauen noch häufig in der Öffentlichkeit dargestellt. Doch tatsächlich existieren viele unterschiedliche Lebensmodelle. Von Stefanie Walter
Die Entscheidung des EuGH über die Kündigung zweier Kopftuchträgerinnen werden allseits als „Kopftuch-Urteile“ bezeichnet. Dabei entfalten sie eine über die Betroffenheit von muslimischen Frauen hinausreichende Wirkung. Von Murat Kayman
Eine Lehrerin mit Kopftuch durfte nicht an einer Berliner Grundschule unterrichten. Sie sieht sich diskriminiert und zog vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht hat ihr nun Recht zugesprochen. Berlins Justizsenator zufolge ist das Berliner Neutralitätsgesetz nicht mehr zu halten.