Oberlandesgericht
23.10.2017
Der Stadt Arnsberg reichte der Nationalpass eines aus aus Guinea stammenden Vaters nicht aus zur Identitätsfeststellung. Das Oberlandesgericht stellt nun klar, dass die Vorlage des Passes reicht. Abstrakte Zweifel an der Richtigkeit des Passes rechtfertigten keine weiteren Prüfungen.