Genitalverstümmelung

Rund 48.000 Opfer leben in Deutschland

07.02.2017

Sie stammen aus Ländern wie Eritrea, Somalia oder Ägypten: Tausenden Mädchen in Deutschland droht eine Genitalverstümmelung. Die Bundesregierung setzt auf Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung.

Straftatbestand

Bundesrat möchte Genitalverstümmelung sanktionieren

15.02.2010

Der Bundesrat will die Beschneidung weiblicher Genitalien mit einem eigenen Straftatbestand sanktionieren (Drucks. 867/09). Auch Auslandstaten sollen strafbar sein, wenn das Opfer zur Zeit der Tat in Deutschland wohnt. Die Strafverfolgungsverjährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen.

Thomas Kufen

Keine Religion befürwortet Mädchen- und Frauenbeschneidung

05.02.2010

Auf rund 5.000 schätzt der Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Thomas Kufen, die Zahl der von Genitalverstümmelung betroffen Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen. Dies obwohl es in keiner Religion Grundlagen oder Rechtfertigungen für ein solches Ritual gebe.

Genitalverstümmelung

Neuer Straftatbestand sieht Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor

10.12.2009

Baden-Württemberg und Hessen starten gemeinsame Bundesratsinitiative. Ein neuer Straftatbestand soll her, der eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vorsieht. Goll: „Für Genitalverstümmelungen darf es in einer zivilisierten Gesellschaft keinen Millimeter Raum geben“