Genitalverstümmelung
07.02.2017
Sie stammen aus Ländern wie Eritrea, Somalia oder Ägypten: Tausenden Mädchen in Deutschland droht eine Genitalverstümmelung. Die Bundesregierung setzt auf Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung.
Straftatbestand
15.02.2010
Der Bundesrat will die Beschneidung weiblicher Genitalien mit einem eigenen Straftatbestand sanktionieren (
Drucks. 867/09). Auch Auslandstaten sollen strafbar sein, wenn das Opfer zur Zeit der Tat in Deutschland wohnt. Die Strafverfolgungsverjährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen.
Thomas Kufen
05.02.2010
Auf rund 5.000 schätzt der Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Thomas Kufen, die Zahl der von Genitalverstümmelung betroffen Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen. Dies obwohl es in keiner Religion Grundlagen oder Rechtfertigungen für ein solches Ritual gebe.
Genitalverstümmelung
10.12.2009
Baden-Württemberg und Hessen starten gemeinsame Bundesratsinitiative. Ein neuer Straftatbestand soll her, der eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vorsieht. Goll: „Für Genitalverstümmelungen darf es in einer zivilisierten Gesellschaft keinen Millimeter Raum geben“