Sie sollen in Thüringen einen „Nazi-Kiez“ gegründet und Linken nach dem Leben getrachtet haben: Nun will die Bundesanwaltschaft, dass vier mutmaßlichen Rechtsextremisten aus Eisenach der Prozess gemacht wird - wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe.
Laut Bundesinnenministerin Faeser ist Rechtsextremismus die größte Gefahr für Deutschland. Das spiegelt sich in den Verfahren der Bundesanwaltschaft nicht wider. Sie hat im vergangenen Jahr 236 Verfahren gegen „Islamisten“ eingeleitet – und nur 19 gegen Nazis.
Der Hanau-Untersuchungsausschuss klagt gegen Generalbundesanwalt wegen Aktenschärzungen. Die Klage soll vom Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren behandelt werden und werde keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf der Aufklärungsarbeit haben.
Bei einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft hatten vier Polizisten 13 Mal auf einen Sudanesen geschossen und ihn getötet. Der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt jetzt die Einstellung des Verfahrens gegen die Beamten. Sie hätten in Notwehr und Nothilfe gehandelt.
Zwischen 2012 und 2018 hat die Bundesanwaltschaft zwölf Verfahren gegen Rechtsextremisten wegen Terrorverdachts geführt. In sechs Fällen wurden die Verfahren eingestellt, in anderen Fällen wurden Freiheitsstrafen verhängt.
In Sachsen ist eine mutmaßliche Terrorgruppe festgenommen haben. Acht Beschuldigte sitzen in Haft. Der Bundesanwaltschaft zufolge planten sie Angriffe auf Ausländer und Andersdenkende. Ein Chatverlauf zeigt die Gewaltbereitschaft. Forscher Kailitz warnt, Teile der AfD sei Nährboden für Gewaltbereite.
Die AnwältInnen Seda Başay-Yıldız und Carsten Ilius vertreten Adile Şimşek und Elif Kubaşık als NebenklägerInnen im kurz vor Urteilsverkündung stehenden NSU-Prozess. Im Interview sprechen sie über die Bedeutung von institutionellem und strukturellem Rassismus bei den Ermittlungen, das Unterstützungsnetzwerk des NSU, Leerstellen bei der juristischen Aufarbeitung der rechtsextremen Taten sowie notwendige Ansatzpunkte, um Rassismus auf unterschiedlichen Ebenen zu begegnen. Von Ellen Kollender
Der Generalbundesanwalt hat eine Zuständigkeit im Fall Oury Jalloh erneut abgelehnt. Begründung: Eine fremdenfeindliche Straftat sei nicht erkennbar. Oury-Jalloh-Gedenkinitiative wirft der Bundesanwaltschaft ein bedenklich interessensgeleitetes Verständnis von Aufklärung vor.
Über zehn Jahre hatten weder Polizei, Geheimdienst noch Bundesanwaltschaft die leiseste Ahnung von der Existenz des NSU. Wenige Wochen nach seiner Selbstenttarnung im November 2011 wussten alle alles: Der NSU bestehe aus exakt drei Mitgliedern. Von Wolf Wetzel Von Wolf Wetzel
Die Bundesanwaltschaft hält stoisch an ihrer Anklageschrift fest, der NSU sei ein isoliertes Trio. Dabei wurde sie vielfach widerlegt. Die Beschlüsse der Bundesanwaltschaft sind politische Entscheidungen und der staatliche Selbstschutz hat Vorrang. Von Isabella Greif, Fiona Schmidt. Von Isabella Greif, Fiona Schmidt