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Spurensicherung am Tatort (Symbolfoto) © 123rf.com

Einsatz im Flüchtlingsheim

13 Schüsse gegen Asylbewerber laut Generalstaatsanwaltschaft Notwehr

Bei einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft hatten vier Polizisten 13 Mal auf einen Sudanesen geschossen und ihn getötet. Der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt jetzt die Einstellung des Verfahrens gegen die Beamten. Sie hätten in Notwehr und Nothilfe gehandelt.

Samstag, 09.07.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 09.07.2022, 12:42 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Rund neun Monate nach den tödlichen Schüssen auf einen Asylbewerber in Harsfeld bei Hamburg ist ein Ermittlungsverfahren gegen vier Polizeibeamte eingestellt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Stade. Hintergrund des Verfahrens ist ein Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch in einer Flüchtlingsunterkunft am 3. Oktober des vergangenen Jahres. Bei dem Einsatz starb ein 20-jähriger Asylsuchender aus dem Sudan.

Mit der Bewertung der Generalstaatsanwaltschaft in Celle, nach der die Stader Entscheidung „der Rechts- und Sachlage entspricht“, blieb die Beschwerde eines Angehörigen des jungen Mannes erfolglos. Laut Ermittlungen hatte sich der Sudanese mit einem Messer bewaffnet, als die Polizeibeamten die Unterkunft betraten. Die Einsatzkräfte hätten ihn laut und unmissverständlich aufgefordert, das Messer wegzulegen, hieß es. Sie hätten ihm den Schusswaffengebrauch angedroht, falls er dem nicht nachkomme.

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Flüchtlingsorganisationen fordern Schulung

Anstatt das Messer wegzulegen, sei der stark alkoholisierte Mann brüllend und mit erhobenem Messer auf die Polizisten zugerannt. Daraufhin seien 13 Schüsse auf den Angreifer abgegeben worden. Er sei elfmal getroffenen worden und noch am Einsatzort gestorben. „Rechtlich sind alle Schüsse für die angegriffenen Polizeibeamten als Notwehr und für einen aus der angrenzenden Küche schießenden Polizeibeamten als sogenannte Nothilfe gerechtfertigt gewesen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es sei den Polizeibeamten in der konkreten Situation nicht zuzumuten gewesen, den Angriff auf eine andere Weise abzuwehren.

Polizeiangaben zufolge litt der Sudanese an psychischen Problemen. Flüchtlingsorganisationen hatten nach dem Vorfall gefordert, Polizisten müssten im Umgang mit psychisch kranken Geflüchteten besser geschult werden. Sie sollten bei solchen Einsätzen von Fachärzten oder Psychologen begleitet werden. (epd/mig) Aktuell Panorama

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