Die Koalitionsfraktionen wollen eine allgemeine Härtefallregelung zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Der Vorschalag ist aber Pfusch und beseitigt den Verstoß gegen EU-Recht nicht. Die Schikane beim Ehegattennachzug geht weiter. Von Sevim Dağdelen Von Sevim Dağdelen
Das Festhalten Deutschlands an den Sprachtest im Ausland vor einem Ehegattennachzug hat Folgen. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen eingeleitet. Die Linkspartei kritisiert die Haltung der Regierung als "inakzeptabel".
Deutschland hält auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an den umstrittenen Sprachhürden beim Ehegattennachzug fest. Die EU-Kommission ist nicht einverstanden und droht Deutschland nun mit einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren.
In einem aktuellen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof unterstreicht die Bundesregierung, dass arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Ländern von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen sind. Die Diakonie ist anderer Meinung.
Die umstrittenen Sprachtests vor dem Ehegattennachzug erhalten neuen Gegenwind. Zum einen startet Rheinland-Pfalz eine Initiative im Bundesrat, zum anderen spricht EuGH-Generalanwalt ein klares Votum ab: Integrationsmaßnahmen dürfen keine Prüfung vorsehen.
Wer aufgrund seiner Homosexualität verfolgt wird, darf Asyl beantragen. Sexuelle Handlungen oder Videos sind als Nachweis aber nicht erlaubt. Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, wie weit Behörden bei der Überprüfung gehen dürfen.
Deutschland muss einer arbeitslosen Rumänin, die in Deutschland nie gearbeitet hat, kein Hartz IV zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Die Bundesregierung zeigt sich zufrieden. Kritik kommt dagegen von den Sozialverbänden. Von Isabel Guzmán
Wollen Studenten aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland studieren und erfüllen die Voraussetzungen, müssen Behörden ein Visum erteilen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Ob der Student ausreichend qualifziert ist, entscheidet in Zukunft die Hochschule und nicht mehr die Ausländerbehörde.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Sprachtests vor dem Ehegattennachzug verstoßen bei Türken gegen EU-Recht. Dennoch hält die Bundesregierung an dieser Regelung fest – nicht überzeugend. Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen kommentiert: Von Sevim Dağdelen
Dürfen Ausländer mit einem sogenannten subsidiären Schutz ihren Wohnort frei wählen, selbst wenn sie Sozialleistungen beziehen? Mit dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht den Europäische Gerichtshof angerufen.