Nach der Reform bei der Einbürgerung liegen in bayerischen Kommunen die Antragszahlen auf Rekordniveau. Viele Ämter kommen mit der Bearbeitung kaum nach. Das ist aus Sicht der SPD nicht akzeptabel.
Um einen deutschen Pass zu bekommen, müssen Ausländer einen Sprachnachweis vorlegen. Ein fälschungssicheres System ist das keineswegs, wie die Geständnisse in einem Stuttgarter Prozess zeigen.
Seit dem 27. Juni 2024 ist es für Ausländer stellenweise leichter, in Deutschland eingebürgert zu werden. Das bekommen die Behörden in Brandenburg endlich zu spüren. Lange wurde das Einbürgerungspotenzial in Deutschland nicht ausgeschöpft.
Seit Ende Juni können Ausländer schneller einen deutschen Pass beantragen. Viele Kommunen haben Mühe, die vielen Einbürgerungsanträge zu bearbeiten. Zusätzliche Stellen und Online-Angebote sollen helfen. Von Petra Albers
Die jüngste Einbürgerungsreform hat die Hürden stellenweise gesenkt. Das führt zu mehr Anträgen, überlasteten Behörden und langen Wartezeiten – eine Geduldsprobe für die Antragsteller. Was tun, wenn dieser Prozess viel zu lange dauert?
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat an vielen Orten zu mehr Anträgen auf Einbürgerung geführt. Rheinland-Pfalz nennt keine Zahlen, aber auch hier hat sich die Prüfung in den Behörden verändert.
In der Migrationspolitik wollte die Ampel-Koalition den Schalter umlegen. Das hat sie auch getan. Das Reformtempo ist für manche Beamte, die das vor Ort umsetzen müssen, aber eine echte Herausforderung – vor allem in den Einbürgerungsbehörden. Von Anne-Béatrice Clasmann
Ein ehemaliger Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten soll seinen deutschen Pass durch eine Täuschung erschlichen haben. Die Reaktion der Behörden ist konsequent. Der Betroffene wehrt sich vor Gericht – erfolglos.
Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss künftig auch Fragen zu Israel und jüdischen Leben beantworten. Es geht auch um die deutsche Staatsräson. Sachsen-Anhalt geht einen Schritt weiter.
Ein Ex-AfD-Mitarbeiter soll bei der Einbürgerung seinen russischen Pass verschwiegen haben. Gegen die Rücknahme der Einbürgerung wehrte er sich gerichtlich – erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jetzt: Der Mann habe arglistig getäuscht.