Spanien setzt auf Pragmatismus statt Abschreckung: Wer seit Monaten im Land ist, straffrei blieb und arbeitet, soll einen Aufenthaltstitel bekommen. In Deutschland läuft die Debatte in die andere Richtung. Welche Lehren lassen sich trotzdem ziehen? Von Anne-Béatrice Clasmann
Mouhamed Dramé kam mit 16 Jahren durch Polizeischüsse ums Leben. Der Polizeieinsatz warf viele Fragen auf. Seine beiden Brüder kamen für den Prozess aus Senegal nach Dortmund – und müssen jetzt um ihren Aufenthalt in Deutschland bangen. Ein Bündnis fordert Bleibeperspektive für die beiden.
Ein aus Mauretanien stammender Mann war wegen Sozialbetrugs aus Deutschland ausgewiesen und ihm eine Rückreise verwehrt worden. Weil der ehemalige Guantánamo-Häftling inzwischen EU-Bürger ist, muss die Stadt Duisburg das Verbot aufheben.
Entscheidungen von Behörden stoßen oft auf Widerspruch. Betroffene kämpfen um ihre Ziele und Rechte – insbesondere, wenn es um Ausländerfragen geht. Viele ziehen deshalb vor Gericht.
Spanien schlägt in der Migrationspolitik einen für Europa inzwischen ungewöhnlichen Kurs: „Wir stärken ein auf Menschenrechten basierendes Migrationsmodell“, sagt Regierungssprecherin Elma Saiz. Was sich für Migranten in Spanien jetzt verbessert.
Die Bundesregierung will verhindern, dass Vaterschaften anerkannt werden, die nur dazu dienen sollen, Elternteilen ein Bleiberecht zu sichern. Künftig soll die Ausländerbehörde in bestimmten Konstellationen genauer hinsehen. Die Paritätische kritisiert das Vorhaben scharf.
Ein mutiger Somalier verfolgte im Januar in Aschaffenburg einen Messerangreifer. Für sein Engagement erhielt er von Ministerpräsidenten Söder die Medaille für Zivilcourage. Nun soll er ausreisen – er habe keinen Job. Der Somalier beschuldigt die Behörden.
Laut Bundesjustizministerin Hubig sind sogenannte Scheinvaterschaften in einigen Städten zum Geschäftsmodell geworden – es gehe um Aufenthaltstitel und Sozialbetrug. Fachleute warnen vor einem Wahrnehmungsproblem. Wird wieder skandalisiert, weil Ausländer im Fokus stehen?
Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde und ein Helfer haben gegen Bargeld Aufenthaltstitel verkauft – für bis zu 15.000 Euro. Nun müssen sie sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Im Netz löst das Urteil Reaktionen aus – und weckt Erinnerungen an andere Urteile. Von Britta Körber