In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres kamen rund 40.000 Flüchtlinge nach Deutschland, jeder Vierte aus Syrien. Im selben Zeitraum hat das Bundesamt rund 73.000 Asylanträge entschieden.
Bis Herbst soll das erste Rückführungszentrum für Flüchtlinge starten. Dort soll das gesamte Asylverfahren abgewickelt werden. Weiteres Ziel der Bundesregierung sei es, die Zahl der Abschiebehaftplätze zu erhöhen.
Fast jeder zweite abgelehnte Asylbewerber, der gegen das Asyl-Bundesamt vor Gericht zieht, bekommt Recht. Bei Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan ist die Erfolgsquote vor Gericht mit jeweils mehr als 60 Prozent noch höher. Innenministerium wünscht sich mehr höchstrichterliche Entscheidungen.
In Bayern soll eine landeseigene Grenzpolizei aufgebaut sowie ein Landesamt für Asyl errichtet werden. Das hat das Kabinett beschlossen. Die Vorhaben stoßen bei der Landtagsopposition auf Kritik.
Über 20 Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen krtisieren die Pläne der Bundesrergierung, bei der Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen verstärkt medizinische Methoden anzuwenden. Es stehe die Befürchtung im Raum, dass Jugendliche älter gemacht werden als sie sind.
In Saarland haben Asylbewerber die größten Chancen auf einen positiven Bescheid, in Brandenburg und Bayern die schlechtesten. Das zeigen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Den Vorwurf der Beeinflussung weist das Amt zurück.
Etwas mehr als 4.100 Asylsuchende sind im vergangenen Jahr aus den Maghreb-Staaten nach Deutschland gekommen. Ihr Anteil an allen Schutzsuchenden liegt damit bei 2,2 Prozent.
Obwohl die meisten afghanischen Schutzsuchenden aufgrund der Sicherheitslage nicht abgeschoben werden können, wird mehr als die Hälfte der Asylanträge von Afghanen abgelehnt. Die Linke werfen der Regierung Schikane vor.
Ab dem 1. April droht Temesgen Asfaha die Abschiebung aus Israel - wie weiteren Tausenden Afrikanern. Er will sich widersetzen und riskiert damit eine Gefängnisstrafe. Es sei denn, ein neues Gerichtsurteil zeigt Folgen. Von Susanne Knaul
Bei Asylverfahren stehen Gerichte vor einem Wissensproblem: Sie müssten wissen, wie es um die Verfolgungssituation in den Herkunftsländern bestellt ist. Das ist aber nicht ihr Metier. Wie kann das Gericht seiner Aufgabe trotzdem gerecht werden, um eine „Asyl-Lotterie“ vermeiden? Von Lukas Mitsch und Katharina Reiling Von Lukas Mitsch und Katharina Reiling