Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen müssen kein religiös neutrales Erscheinungsbild haben. Die Ablehnung einer muslimischen Bewerberin mit Kopftuch war deshalb rechtswidrig, entschied das Arbeitsgericht und sprach der Betroffenen 3.500 Euro Schadensersatz zu. Die Muslima ist erleichtert.
Die Kündigung gegen Mitarbeiter der Deutschen Welle wegen Antisemitismusvorwürfen ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin in zweiter Instanz entschieden. Die Kündigung hatte eine Debatte im Umgang mit Antisemitismus ausgelöst.
Die Bundeswehr darf einen rechtsextremen Arbeitnehmer kündigen - mit einer sozialen Auslauffrist. Das hat das Berliner Arbeitsgericht im Falle eines 62-jährigen Hausmeisters entschieden. Er soll Mitglied in einer rechtsextremen Kameradschaft sein.
Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.
Die Stadt Worms darf Ordnungsamt-Angestellte, fremdenfeindliche Nachrichten in einer privaten WhatsApp-Gruppe verschickt haben, nicht kündigen. Der Wormser Oberbürgermeister will weitere Schritte prüfen. Dass städtische Mitarbeiter inakzeptables Gedankengut austauschen, sei "unerträglich".
Der Rechtsstreit einer muslimischen Lehrerin um das Berliner Kopftuchverbot geht in die nächste Runde. Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wird heute geklärt, ob das Berliner Neutralitätsgesetz die Muslimin benachteiligt.
Gericht spricht einer jungen Frau Schadensersatz in Höhe von drei Monatsgehältern zu. Sie wurde aufgrund ihres Kopftuches nicht eingestellt. Die Begründung des Gerichts: Das Kopftuch ist kein Schmuckstück.