Arbeitsgericht
Flughafen-Security darf Kopftuch tragen – 3.500 Euro Schadensersatz für Bewerberin
19.02.2024

Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen müssen kein religiös neutrales Erscheinungsbild haben. Die Ablehnung einer muslimischen Bewerberin mit Kopftuch war deshalb rechtswidrig, entschied das Arbeitsgericht und sprach der Betroffenen 3.500 Euro Schadensersatz zu. Die Muslima ist erleichtert.
Antisemitismus
Deutsche Welle scheitert erneut mit Kündigung von Mitarbeiterin
28.06.2023
Die Kündigung gegen Mitarbeiter der Deutschen Welle wegen Antisemitismusvorwürfen ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin in zweiter Instanz entschieden. Die Kündigung hatte eine Debatte im Umgang mit Antisemitismus ausgelöst.
Gericht
Bundeswehr darf Rechtsextremisten kündigen
18.07.2019
Die Bundeswehr darf einen rechtsextremen Arbeitnehmer kündigen - mit einer sozialen Auslauffrist. Das hat das Berliner Arbeitsgericht im Falle eines 62-jährigen Hausmeisters entschieden. Er soll Mitglied in einer rechtsextremen Kameradschaft sein.
Arbeitsgericht Berlin
Grundschullehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten
11.05.2018
Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.
Arbeitsgericht
Fremdenfeindliche WhatsApp-Nachricht kein Kündigungsgrund bei städtischen Angestellten
16.11.2017
Die Stadt Worms darf Ordnungsamt-Angestellte, fremdenfeindliche Nachrichten in einer privaten WhatsApp-Gruppe verschickt haben, nicht kündigen. Der Wormser Oberbürgermeister will weitere Schritte prüfen. Dass städtische Mitarbeiter inakzeptables Gedankengut austauschen, sei "unerträglich".
Nächste Runde
Berufungsprozess zu Berliner Kopftuchurteil
09.02.2017
Der Rechtsstreit einer muslimischen Lehrerin um das Berliner Kopftuchverbot geht in die nächste Runde. Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wird heute geklärt, ob das Berliner Neutralitätsgesetz die Muslimin benachteiligt.
Arbeitsgericht Berlin
Drei Monatsgehälter Schadensersatz für Diskriminierung wegen Kopftuch
18.10.2012
Gericht spricht einer jungen Frau Schadensersatz in Höhe von drei Monatsgehältern zu. Sie wurde aufgrund ihres Kopftuches nicht eingestellt. Die Begründung des Gerichts: Das Kopftuch ist kein Schmuckstück.