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Fernsehstandort der Deutschen Welle © Deutsche Welle Unternehmen @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Antisemitismus

Deutsche Welle scheitert erneut mit Kündigung von Mitarbeiterin

Die Kündigung gegen Mitarbeiter der Deutschen Welle wegen Antisemitismusvorwürfen ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin in zweiter Instanz entschieden. Die Kündigung hatte eine Debatte im Umgang mit Antisemitismus ausgelöst.

Mittwoch, 28.06.2023, 21:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.06.2023, 19:51 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Deutsche Welle ist mit der Kündigung einer Mitarbeiterin wegen Antisemitismus-Vorwürfen auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung der Redakteurin am Mittwoch für unwirksam und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts vom November 2022. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. (AZ: 23 Sa 1107/22)

Zur Begründung hieß es, die außerordentliche Kündigung wie auch eine hilfsweise ordentliche Kündigung seien unwirksam, da kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund bestehe. Zudem sei eine Personalratsanhörung nicht ordnungsgemäß, sondern „bewusst falsch“ erfolgt. Das bis zum 30. Juni dieses Jahres befristete Arbeitsverhältnis der Redakteurin ende daher nicht vorzeitig.

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Richter: Keine Pflichtverletzung

Die Kündigung hatte der Sender damit begründet, dass sich die Mitarbeiterin in anderen Medien mehrfach israelfeindlich und antisemitisch geäußert habe. Auch in zweiter Instanz urteilten die Richter, dass die Äußerungen keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellten, da die Veröffentlichungen überwiegend zeitlich vor Beginn der freien Mitarbeit der Redakteurin bei der Deutschen Welle seit 2017 und sämtlich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses seit 2021 lagen.

Die Deutsche Welle hatte nach Antisemitismus-Vorwürfen gegen die arabischsprachige Redaktion fünf Mitarbeitende suspendiert und eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die beauftragten externen Fachleute, von denen einige sich einen Namen als Islamkritiker gemacht haben und umstritten sind, fanden demnach Hinweise auf punktuelles Fehlverhalten der gekündigten DW-Mitarbeiter, aber keinen strukturellen Antisemitismus. Die Untersuchung stand zuletzt in der Kritik: stigmatisierende Verhöre, eingeschüchterte Mitarbeiter, fragwürdige Kommission. (epd/mig) Aktuell Recht

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