Wegen des muslimischen Kopftuchs bei Einstellung und Beamtung benachteiligt? Zwei muslimische Lehrerinnen wollten es wissen und klagten auf Entschädigung. Doch die Gerichte entschieden dagegen.
Ostdeutsche sind keine Mitglieder einer ethnischen Gruppe. Deshalb ist Mobbing aufgrund der ostdeutschen Herkunft am Arbeitsplatz keine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.
Salim F. ist syrischer Flüchtling und gut angekommen in Deutschland. Er hat die Sprache gelernt und Qualifikationen anerkennen lassen. Ihm fehlt nur noch ein Ausbildungsplatz. Statt einer Stelle bekommt er jetzt einen gut gemeinten Rat: Er solle zurück in seine Heimat. Der Krieg sei vorbei.
Wegen diskriminierender Geschäftspraxis hat das Landgericht Aachen einen Fitnessstudio-Betreiber zu 2.500 Euro Schadensersatz verurteilt. Er hatte von einem ausländisch aussehenden Mann die Vorauszahlung der gesamten Jahresgebühr gefordert weil Migranten häufig zahlungsunwillig seien.
Mitte März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen, in dem es anhand zweier Fälle aus Frankreich und Belgien entschied, dass das Verbot eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz zulässig sein kann. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre, scheinen die Urteile des EuGH einen Kontrast zu bilden. Von Maryam Kamil Abdulsalam
Darf eine Behörde einer muslimischen Lehrerin wegen ihres Kopftuches die Einstellung verweigern? Heute wäre das nicht so einfach möglich. Im Jahr 2013 war das rechtens, urteilen Osnabrücker Richter.
Wenn Menschen keine Wohnung bekommen wegen ihren ausländischen Namen oder das Arbeitsverhältnis einer schwangeren Frau nicht verlängert wird, sind das Verstöße gegen geltendes Recht. Benachteiligte haben es aber immer noch schwer, ihre Gleichstellung durchzusetzen. Von Bettina Markmeyer
In Freiburg wurden in mehreren Clubs und Diskotheken Flüchtlingen der Zutritt verboten. Taschendiebstähle und sexuelle Belästigungen seien der Grund. In der Stadt leben 3.000 Flüchtlinge. Kritiker werfen den Clubbetreibern pauschale Diskriminierung vor.
Zu einer Entschädigungszahlung von 30.000 Euro wurde eine Berliner Vermieterin vom Amtsgericht verurteilt. Sie hatte die Miete so lange erhöht, bis die türkeistämmige Familie mit drei Kindern die Wohnung kündigen und ausziehen musste. Deutsche Mieter wurden verschont.
Hamburger Kiez. Samstagabend. Haluk und seine Freunde von der Uni wollen feiern. Sie kommen nicht weit. An der Discotür ist Schluss. Sie werden nicht reingelassen. Der Ausländeranteil sei zu hoch. Haluk beschwert sich. Die Polizei kommt und macht ihn zum Täter.