Sozialgericht

Krankenkasse muss Dolmetscher nicht zahlen

23.03.2018

Die Kosten für einen Dolmetscher müssen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. Das hat das Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen im Falle eines mittlerweile verstorbenen Serben entschieden. Abrechnungsfähig seien nur ärztliche Tätigkeiten.